Wie gewonnen, so zerronnen – dieses Gefühl hat jetzt ein Arbeitsloser aus Iserlohn. Da greift Fortuna ihm unter die Arme und beschert ihm einen Auto-Gewinn. Im gleichen Zug wird ihm das Arbeitslosengeld II gestrichen. Das Sozialgericht Dortmund entschied am Montag, dass dies rechtens ist (AZ: S 27 AS 59/07 ER).
Der ALG-II-Empfänger wird jetzt zehn Monate lange keine Leistungen erhalten. Das entspricht dem Zeitrum, bis der Wert des Fahrzeuges erreicht ist. Schließlich gelte das Auto, so die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis, als einmaliges Einkommen und müsse erst verwertet werden. Das Sozialgericht stieß in das gleiche Horn und bestätigte, dass alle Werte, die man während des Leistungszeitraums erhalte – wie auch ein Auto – als Einkommen zu behandeln sind.
Der Arbeitslose aus Iserlohn argumentierte dagegen, dass ein Fahrzeug Vermögen und somit über die Freibeträge geschützt sein. Dass dem nicht so ist, legten sowohl Arge als auch Gericht dar. Nur der Besitz, der schon vor Beginn der ersten Zahlungen nach Hartz IV vorhanden ist und zur Verfügung steht, kann als Vermögen gewertet werden.