Nach seiner bisherigen Äußerung machte Jürgen Rüttgers nun drei konkrete Vorschläge zur Änderung und der damit verbundenen Verbesserung in der Reform HARTZ IV:
Seiner Meinung nach sei es nicht gerecht, dass Arbeitslose, die lange Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, schon nach zwölf Monaten Bezug von Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II übergehen. Der Bezug von Arbeitslosengeld I soll sich für diesen Personenkreis auf bis zu 24 Monate verlängern. Diese neue Regelung sollte mehr Gerechtigkeit bringen und nach seiner Auffassung durch Kürzungen bei Beziehern, die kürzer eingezahlt haben, neu strukturiert werden.
Weiterhin soll der Vermögensfreibetrag von derzeit 250 Euro je Lebensjahr auf 700 Euro je Lebensjahr angehoben werden, da es sich nach seiner Aussage nicht vereinbaren lässt, dass zum einen gesagt wird, dass die Menschen selbst für ihr Alter vorsorgen sollen aber im gleichen Zug bei Notfällen das Vermögen angerechnet wird.
Ferner soll der Kinderzuschlag in eine Pauschale umgewandelt werden, die sich bei Geringverdienern auf 100 Euro belaufen würde.