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Mietschulden bei Hartz IV – Wann zahlt das Jobcenter?

Frau sitzt traurig inmitten von Kartons

Zahlen Mieter über einen längeren Zeitraum ihre Miete nicht, stellt dies einen Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung dar. Für Hartz IV Empfänger ist es oft nicht einfach, im Nachhinein für nicht gezahlte Mieten aufzukommen. Muss das Jobcenter in diesen Fällen die Mietschulden begleichen?

Mietschulden bei Hartz IV: Wie kommt es dazu?

Auch Hartz IV Bedürftige können in die Lage kommen, dass Mietschulden entstehen. Die Vorgaben zur Angemessenheit für Wohnungsgröße und Mietpreis des Jobcenters sind oft nicht realistisch, wodurch Hartz IV Bedürftige häufig den „nicht angemessenen Teil“ der Kosten der Unterkunft und Heizung selbst aus dem Hartz IV Regelsatz leisten müssen. Der ohnehin schon knapp bemessene Regelsatz reicht dann kaum noch zum Leben – die Schuldenfalle schnappt zu.

Da die Jobcenter den Betrag für Miete und Nebenkosten im Regelfall nicht an den Vermieter sondern an die Hartz IV Bedürftigen auszahlen, kann es passieren, dass Betroffene in Notlagen diese Gelder für notwendige Ausgaben anstatt der Kosten für Unterkunft und Heizung einsetzen mit der Folge, dass ein Mietrückstand entsteht. Ist beispielsweise die Waschmaschine plötzlich defekt, lässt sich ein Ersatz nicht einfach vom Regelsatz bezahlen (HartzIV.org berichtete) und Hilfe vom Jobcenter gibt es hier nur in Ausnahmefällen. Die Konsequenz: Es bleibt kein Geld übrig, um die Miete zu zahlen womit die Mietschulden immer größer werden.

In seltenen Fällen kann es auch passieren, dass die Mietzahlung des Jobcenters gar nicht oder nicht rechtzeitig bei den betroffenen Hartz IV Bedürftigen ankommen – beispielsweise wenn die Antragsunterlagen nicht rechtzeitig bearbeitet wurden oder nicht vollständig sind. Hier muss das Jobcenter aber alle Mietkosten ab dem Monat der Antragstellung nachzahlen, sofern Leistungen bewilligt werden und die Kosten der Unterkunft angemessen sind.

Mietschulden können zur fristlosen Kündigung führen

Ist der Mieter mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Mieten in Verzug, darf der Vermieter gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3a die fristlose Kündigung aussprechen. Diese Regelung gilt auch, wenn die Miete über einen längeren Zeitraum nicht voll bzw. nur in Teilen entrichtet wird. Erreicht der Betrag der nicht getätigten Mietzahlungen die Höhe von 2 Monatsmieten, droht auch dann die fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b).

Mehr zur fristlosen Kündigung auf Mietrecht.de

Muss das Jobcenter Mietschulden zahlen?

Hartz IV Bedürftige im Mietrückstand können einen Antrag auf Übernahme der Schulden beim Jobcenter stellen. Das Jobcenter gewährt Bedürftigen bei Mietschulden allerdings ausschließlich ein Darlehen, um die Schulden zu bezahlen. Gesetzliche Grundlage bildet dabei § 22 Abs. 8 SGB II zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung, dort heißt es:

Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.“

Darlehen vom Jobcenter bei Mietschulden

Das Jobcenter übernimmt zwar die Schulden beim Vermieter, allerdings in der betroffene Mieter dadurch nicht schuldenfrei – vielmehr werden durch das neue zinslose Darlehen neue Schulden gemacht., um die Mietschulden zu zahlen.

Rückzahlung des Darlehens für Mietschulden

Das zinslose Darlehen wird dann monatlich abgezahlt, indem das Jobcenter jeden Monat 10 Prozent des Regelsatzes als Tilgung ein – aktuell also 44,60 € monatlich bei einem alleinstehenden Erwachsenen – bis das Darlehen abgezahlt ist. In dieser Zeit fehlt den Betroffenen dann aber dieser Betrag für die Lebensführung.

Voraussetzungen für das Darlehen

Das Jobcenter gewährt das Darlehen zur Tilgung der Mietschulden gemäß § 22 Abs. 8 SGB II nur unter diesen Voraussetzungen:

  • Darlehen dient der Sicherung der Unterkunft
  • Schuldner droht die Wohnungslosigkeit oder ähnliche Notlage (Nachweis über Räumungsklage oder Mietrückstand)
  • Es bestehen keine eigenen Mittel (Einkommen oder Vermögen), mit denen die Schulden getilgt werden könnten

Außerdem gelten die folgenden Richtlinien:

  • Der Wohnraum, den es durch das Darlehen zu sichern gilt, muss angemessen sein
  • Schulden entstanden nicht auf Grund sozialwidrigen Verhaltens, wie etwa durch Zweckenentfremdung der Mietzahlungen des Jobcenters (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.03.2013, Az. L 2 AS 842/13 ER-B )

Wichtig: Das Jobcenter muss laut Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil v. 27.02.2020, Az.:  L 3 AS 520/20 ER-B) kein Darlehen zur Tilgung von Mietschulden gewähren, wenn die betreffende Wohnung bereits rechtskräftig gekündigt wurde. In diesem Fall würde das Darlehen nicht mehr der Sicherung der Unterkunft dienen, da diese bereits gekündigt wurde.

Stromschulden bei Hartz IV – Wann das Jobcenter zahlen muss

Jobcenter-Darlehen bei Mietschulden: Fazit

Das Jobcenter hat letzten Endes viel Handlungsspielraum bezüglich der Gewährung eines Darlehens zur Tilgung von Mietschulden. Zwar müssen Darlehen gemäß § 22 Abs. 8 SGB II in Notlagen gewährt werden, allerdings entscheidet das Jobcenter dabei über die zugrundeliegende Notwendigkeit. Können Betroffene dem Jobcenter allerdings glaubhaft machen, dass andernfalls die Wohnungslosigkeit oder besondere Notsituationen drohen, stehen die Chance für eine Bewilligung des Darlehens gut. Hierbei empfiehlt sich die Vorlage der Räumungsklage oder eines Nachweises über den Zahlungsverzug.

Wissenswert: Um Mietschulden grundsätzlich zu vermeiden, könnte das Jobcenter die Miete für die Bedarfsgemeinschaft direkt an den Vermieter überweisen. Dies wird das Jobcenter i. d. R. auch tun, wenn es bereits ein Darlehen zur Deckung von Mietschulden geleistet hat.

Das Wichtigste in Kürze

Werden Mietschulden vom Jobcenter übernommen?

Das Jobcenter bezahlt die Mietschulden nicht, kann allerdings Betroffenen ein Darlehen gewähren, um die Schulden zu tilgen, wenn es sich um eine Notlage handelt und Wohnungslosigkeit droht.

Wann werden Mietschulden vom Jobcenter übernommen?

Das Jobcenter gewährt in aller Regel Mietschuldnern ein Darlehen, wenn andernfalls die Wohnungslosigkeit droht. Dabei sind diese Richtlinien zu berücksichtigen.

Mietschulden: Wie Darlehen vom Jobcenter zurückzahlen?

Gewährt das Jobcenter Hartz IV Bedürftigen ein Darlehen zur Tilgung von Mietschulden, so werden monatlich 10 Prozent des Regelsatzes einbehalten, bis das Darlehen beim Leistungsträger abbezahlt ist.

Titelbild: Antonio Guillem/ shutterstock.com