Dieser Mehrbedarf wird an alle erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche gezahlt und beträgt 17% der maßgeblichen Regelleistung (ausgehend vom Eck-Regelsatz beim Bürgergeld von 502 Euro seit 01.01.2023 sind das 85,34 Euro monatlich (76,33 Euro bis Ende 2022 bei Hartz IV).
Sollte die „Erwerbsfähigkeit“ nicht gegeben sein (z.B. Kinder unter 15 Jahren) so wird der Mehrbedarf trotzdem gezahlt und berechnet sich an der altersentsprechenden Regelleistung der Schwangeren.
Inhaltsverzeichnis
Anspruch und Anspruchsdauer
Um den Anspruch zu erfüllen, wird das Jobcenter einen Nachweis über die Schwangerschaft verlangen, beispielsweise durch ärztliches Attest oder eine Hebamme.
Der Anspruch beginnt mit Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche, also rechnerisch mit dem 85. Tag der Schwangerschaft und endet mit dem tatsächlichen Geburtstermin.
Danach hat das Neugeborene einen eigenen Anspruch auf den Regelsatz für Kinder.
Wichtig: Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft wir nur auf Antrag erbracht. Es muss also ein aktiver Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Einen Muster Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Download als PDF oder Word-Datei.
Höhe der Leistungen
Die Höhe des Mehrbedarfs bei Schwangerschaft richtet sich zunächst nach der maßgeblichen Regelleistung bzw. der Regelbedarfsstufe. Dabei beträgt der volle Regelsatz aus der Regelbedarfsstufe 1 nach § 20 SGB II seit 01.01.2023 502 Euro. In Klammern stehen die ehemaligen Beträge bis Ende 2021.
Regelsatz nach | Maßgeblicher Regelbedarf | Mehrbedarf 17% |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | 502 € (449 €) | 85,34 € (76,33 €) |
Regelbedarfsstufe 2 | 451 € (404 €) | 76,67 € (68,68 €) |
Regelbedarfsstufe 3 | 402 € (360 €) | 68,34 € (61,20 €) |
Regelbedarfsstufe 4 | 420 € (376 €) | 71,40 € (63,92 €) |
- Alleinstehende Volljährige erhalten 17% von 502 € = 85,34 € (76,33 € bis Ende 2022)
- volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft 17% von 451 € = 76,67 € (68,68 € bis Ende 2022)
- Kinder unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 17% von 402 € = 68,34 € (61,20 € bis Ende 2022
- Jugendliche von 15 bis 17 Jahren: 17% von 420 € = 71,40 € (63,92 € bis Ende 2022)
Sinn und Zweck dieses Mehrbedarfs ist, die besonderen Kosten, die werdenden Müttern mit der Schwangerschaft entstehen, aufzufangen.
Hierzu zählen bspw. die Körperpflege, zusätzliche Fahrtkosten sowie erhöhter Informationsbedarf.
Achtung: Entgegen der im Internet verbreiteten Meinung, Schwangere hätten aufgrund von Besonderheiten bei der Kost einen Anspruch auf den Mehrbedarf für Ernährung – eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, somit steht dieser Zuschlag den werdenden Müttern nicht zu.
Weitere Leistungen
Zusätzlich können Schwangere den Sonderbedarf nach § 23 Abs. 3 SGB II zur Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt beantragen.
Mit dieser Hilfe, die ebenfalls nur auf Antrag (ca. 2-3 Monate vor dem Entbindungstermin) gewährt wird, erhalten Betroffene Leistungen zur Erstausstattung beispielsweise für Umstandskleidung, Wickelmöbel, spezielle Unterwäsche, Windeln, Hygieneartikel etc.
Antrag auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft und Erstausstattung (Muster)
Vorname + Nachname
Straße + Hausnummer
PLZ + Wohnort
An das Jobcenter …
Straße + Hausnummer
PLZ + Ort
Datum: TT.MM.JJJJ
Antrag auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft und einmalige Beihilfen
Nummer der Bedarfsgemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit heutigem Datum beantrage ich den Mehrbedarf bei Schwangerschaft nach § 21 Abs. 2 SGB II. Als Nachweis füge ich diesem Antrag eine Kopie des Mutterpasses bei.
Darüber hinaus beantrage ich gleichzeitig einmalige Beihilfen nach § 21 Abs. 3 SGB II zur Beschaffung von Umstandskleidung sowie der Babyerstausstattung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Muster Antrag Vordruck als Word-Datei und PDF
Antrag auf Mehrbedarf für Schwangere und Erstausstattung (PDF)
Antrag auf Mehrbedarf für Schwangere und Erstausstattung (Word-Datei)
Nach der Geburt – Kindergeld, Elterngeld und Unterhalt
Nach der Entbindung wiederum haben die Mütter Anspruch auf Kindergeld sowie das Elterngeld (wird aber in voller Höhe als Einkommen auf Bürgergeld angerechnet, sofern die Mutter/ Eltern vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren – ansonsten kann ein Elterngeldfreibetrag nach § 10 BEEG von 300 Euro geltend gemacht werden).
Auf kindergeld.org finden Sie alle wichtigen Informationen zu Kindergeld und Elterngeld.
Übernimmt die Mutter nach der Geburt die Pflege und Erziehung alleine, hat sie zudem einen Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Zu beachten ist, dass im Falle der alleinigen Erziehung durch die Mutter der Vater des Kindes zum Kindesunterhalt verpflichtet ist, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet. Sollte kein Unterhalt fließen, sollte der Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt geprüft werden.
Bis zum 3. Lebensjahr hat die Mutter sogar Anspruch auf den Betreuungsunterhalt. Allerdings wird Unterhalt in voller Höhe als bedarfsdeckendes Einkommen des Kindes auf Hartz IV Leistungen angerechnet.
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Das Wichtigste in Kürze
Wie viel Mehrbedarf für Schwangere?
Die Höhe des Mehrbedarfs in der Schwangerschaft ab der 13. SSW richtet sich nach der Bürgergeld-Regelbedarfsstufe und beträgt 17 Prozent davon. Damit ergeben sich seit 01.01.2023 Beträge von 71,40 € bis 85,34 € monatlich, die zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden.
Was kann man beim Jobcenter beantragen wenn man schwanger ist?
Schwangere im Leistungsbezug haben Anspruch auf zusätzlich 17% Mehrbedarf in der Schwangerschaft. Zweck dieses Mehrbedarfs ist, die Sonderkosten, die werdenden Müttern mit der Schwangerschaft entstehen, aufzufangen. Hierzu zählen beispielsweise die Körperpflege, zusätzliche Fahrtkosten sowie erhöhter Informationsbedarf. Zusätzlich können Schwangere den Sonderbedarf nach § 23 Abs. 3 SGB II zur Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt beantragen.
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