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Mehrbedarf für Ernährung

Bürgergeld Zuschlag für teure Ernährung

Bei teurer Ernährung ist ein Bürgergeld Mehrbedarf möglich (Foto: gpointstudio / shutterstock)

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die krankheitsbedingt kostenaufwändige Ernährung benötigen, können hierfür einen Mehrbedarf zum Bürgergeld erhalten. Dabei wird dieser, je nach Erkrankung, entweder prozentual vom Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 (Tabelle siehe unten) oder in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen geleistet.

Mit dieser Art von Mehrbedarf soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller die vom Arzt nicht erlaubten Lebensmittel mit Ersatzprodukten bei (chronischen) Erkrankungen ausgleichen kann. Dabei wurde die Liste der Krankheiten, für die Bürgergeld Bedürftige einen Mehrbedarf erhalten können, stark reduziert. Der Gesetzgeber sieht eine Gewährung vornehmlich nur noch bei verzehrenden Krankheiten vor, die erhebliche Auswirkungen für den Körper und Organismus haben.

Wann Anspruch auf den Mehrbedarf Ernährung?

Ernährungsumstellung muss medizinisch notwendig sein

Einen Anspruch auf diesen Bürgergeld Mehrbedarf hat man nur, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der notwendigen kostenaufwändigeren Ernährung (Ernährungsumstellung) und einer Krankheit (drohenden Krankheit) besteht. Dieser Zusammenhang ist mittels eines ärztlichen Attestes nachzuweisen.

Aus der ärztlichen Bescheinigung muss die genaue Angabe über die Krankheit sowie die sich hieraus ergebene, notwendige Ernährung hervorgehen. Auch der Zeitraum bzw. der Beginn der Krankheit und der damit verbundenen Mehraufwendungen für die Kost müssen mitgeteilt werden. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass der Mehraufwand auch rückwirkend gewährt werden kann.

Beispiel: Eine Bürgergeld Leistungsbezieherin wird bereits seit längerem von Übelkeit und Verdauungsbeschwerden geplagt. Sie hat den Verdacht, dass eine Nahrungsmittelunverträglichkeit vorliegen könnte, da die Beschwerden nur nach dem Essen auftreten. Beim Arzt wird Zöliakie festgestellt und bescheinigt. Ab sofort muss sich die Patientin glutenfrei ernähren, da eine abweichende Ernährung zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen würde. Glutenfreie Ernährung ist deutlich teurer, weshalb Anspruch auf Mehrbedarf besteht.

Keine gesetzliche Regelung zu Erkrankungen

Welche Kosten für welche Erkrankung zu zahlen sind, ergibt sich nicht aus dem Gesetz, da es in dieser Hinsicht auch keinen Maßstab gibt. Von daher orientiert sich der Gesetzgeber an den Vorgaben bzw. Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge.

Auch der Begutachtungsleitfaden der Ärzte des öffentlichen Gesundheitswesens Westfalen-Lippe wird in manchen Fällen herangezogen. Welche Mehrbedarfe bei welchen (chronischen) Krankheiten angemessen sind, hat der Deutsche Verein 2020 erneut ermittelt.

Die festgestellten Bedarfe gelten als Empfehlung ausgehend vom aktuellen Bürgergeld Regelsatz 2024 in der Regelbedarfsstufe 1 in Höhe von 563 Euro monatlich (502 Euro in 2023).

Wie kann ich den Mehrbedarf für Ernährung beantragen?

Wer Anspruch auf diesen Mehrbedarf hat, muss sich diesen zunächst ärztlich bescheinigen lassen. Dies geschieht zusammen mit dem Antrag auf diese zusätzliche Leistungen. Hier muss entsprechend das Formular „Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung (zu Abschnitt 3 des Hauptantrags)„, kurz Anlage MEB ausgefüllt und an das Jobcenter übermittelt werden.

Das Formular finden Sie auf unserer Seite Bürgergeld Formulare als PDF zum Download und Ausfüllen. Sie können es direkt unter Anlage MEB downloaden und weiternutzen.

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Der Deutsche Verein hat die Mehrbedarfe als Prozentsätze ermittelt. In der Spalte dahinter finden Sie die ab dem 01.01.2024 gültigen Beträge in Euro. 

Art der ErkrankungKrankenkost/ Kostformvon der RLin € pro Monat
Zöliakie/ Sprue (Durchfallerkrankung bedingt durch Überempfindlichkeit gegenüber Klebereiweiß)Glutenfreie Kost20%112,60 €
MukoviszidoseFettreiche und hochkalorische Diät30%168,90 €
Terminale Niereninsuffizienz mit DialysetherapieKalium- und phosphatarme Kost, erhöhter Proteinbedarf5%28,15 €
„Schluckstörungen“Andickungsmittelin Höhe der tatsächlichen Aufwendungen

Mehrbedarf aufgrund einer verzehrenden Krankheit

Der krankheitsbedingte Mehrbedarf für die kostenaufwändigere Ernährung aufgrund einer verzehrenden Krankheit ist nur bei schweren Verläufen der Krankheit oder bei besonderen Umständen zu gewähren.

Art der Erkrankungvon der RLin € pro Monat
Krebs (bösartiger Tumor)10%56 €
HIV-Infektion / AIDS10%56
Multiple Sklerose (degenerative Erkrankung des Zentralnervensystems, häufig schubweise verlaufend)10%56
Colitis ulcerosa (mit Geschwürsbildungen einhergehende Erkrankung der Dickdarmschleimhaut)10%56
Morbus Crohn (Erkrankung des Magen-Darmtrakts mit Neigung zur Bildung von Fisteln und Verengungen)10%56

Laktoseintoleranz – Milchzuckerunverträglichkeit

Bei der Laktoseintoleranz handelt es sich ebenfalls um eine chronische Erkrankung. Hierzu haben zwei Gerichte einen Mehrbedarf zuerkannt. Das Sozialgericht Dresden (S 38 AS 5649/09) sprach monatlich 31 Euro zu, das Sozialgericht Berlin (S 37 AS 13126/12) lediglich 13 Euro.

Ganz anders entschied das Sozialgericht Aachen (S 20 SO 52/11), das einer Leistungsempfängerin bei einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (Asthma bronchiale) den Mehrbedarf für kuhmilchfreie Kost verweigerte – das Berufungsverfahren ist unter dem Az. L 20 SO 347/12 beim LSG Nordrhein-Westfalen anhängig. Auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Entscheidung unter dem Az.: L 6 AS 403/14 vom 16.03.2016 einen Mehrbedarf wegen Laktoseintoleranz verneint.

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es jedoch nicht, so dass im Zweifel selbst der Weg durch die Instanzen der Sozialgerichte geführt werden muss.

Keinen Mehrbedarf gibt es bei

Bei folgenden Krankheiten ist kein Bürgergeld Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung vorgesehen, da es sich um Vollkost handelt und davon ausgegangen werden kann, dass diese aus dem Bürgergeld Regelbedarf bestritten werden kann:

  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit – Typ II und Typ I, konventionell und intensiviert konventionell behandelt)
  • Dyslipoproteinamien sog. Fettstoffwechselstörungen
  • Endometriose
  • Fruktosemalabsoption
  • Gicht (Erkrankung durch Harnsäureablagerung)
  • Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfette)
  • Hypertonie (Bluthochdruck)
  • Hyperurikämie (Erhöhung der Harnsäure im Blut)
  • Kardiale oder renale Ödeme (Gewebswasseransammlung bei Herz- oder Nierenkrankheiten)
  • Leberinsuffizienz (Leberversagen)
  • Neurodermitis (Überempfindlichkeit von Haut und Schleimhäuten auf genetischer Basis)
  • Ulcus duodeni (Geschwür im Zwölffingerdarm)
  • Ulcus ventriculi (Magengeschwür)

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat 2019 entschieden, dass Bio-Ernährung keinen Mehrbedarf rechtfertigt. Lesen Sie mehr zum Urteil unter Mehrbedarf für Bio-Ernährung?

Empfehlungen des Deutschen Vereins für private und öffentliche Fürsorge e.V.: DV 12/20 AF IV vom 16.09.2020

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