Die gesamten Leistungen des Arbeitslosengeldes II basieren auf dem Regelbedarf nach § 20 SGB II (Eck-Regelsatz von 416€ ab 01.01.2018). Ausgehend von diesem Regelbedarf werden auch alle anderen Leistungen berechnet, beispielsweise der Mehrbedarf für besondere Situationen. Minderjährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft erhalten das Sozialgeld nach § 23 SGB II.
Hartz IV Regelsatz
Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II umfasst alle Ausgaben, die vom Gesetzgeber für die private Lebensführung vorgesehen sind. Darunter fallen Lebensmittel und Getränke, Kleidung, Pflegeprodukte, Telefon, Haushaltsstrom etc. Kosten für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich gezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter
» Wie hoch ist der Hartz IV Regelsatz und wie setzt er sich zusammen?
Mehrbedarfe beim Arbeitslosengeld II
Mehrbedarfe werden dann von den Jobcentern auf Antrag bezahlt, wenn Hilfebedürftige Aufwendungen haben, die vom Regelsatz nicht gedeckt sind. Beispielsweise bei Schwangerschaft, Alleinerziehenden, aus gesundheitlichen Gründen spezielle Koste etc.
Sozialgeld
Das Arbeitslosengeld II (Hartz 4) in Form des Regelsatzes steht nur erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ab 15 Jahren zu. Wer nicht erwerbsfähig ist, erhält das Sozialgeld.
» Sozialgeld für erwerbsunfähige Hilfebedürftige einer Bedarfsgemeinschaft
Leistungen zur Erstausstattung bei Hartz IV
Bei der Erstausstattung handelt es sich um Leistungen der Jobcenter, die zusätzlich zum Regelsatz und den KdU gezahlt werden. Beispielsweise dann, wenn der Hilfebedürftige seine Wohnung einrichten muss oder auch bei Schwangeren, die eine Erstausstattung für das Neugeborene benötigen.
Berechnungsbeispiele
Um sich einen Überblick zu verschaffen, wie hoch die Hartz IV Leistungen sind, können Sie sich auch Berechnungsbeispiele unter dem folgenden Link anschauen. Diese praxisnahen Berechnungsbeispiele zeigen auf, wie hoch die Grundsicherung ausfallen kann.
Hartz IV Rechner online
Ihren Anspruch auf Hartz IV können Sie mit dem Hartz IV Rechner 2018 ausrechnen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Endet der Hartz IV Anspruch, weil der Hilfebedürftige das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat oder bereits vor der Antragstellung auf Sozialleistungen im Rentenalter war, besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Gleiches gilt, wenn Hilfebedürftige auf Dauer nicht mehr erwerbsfähig ist. In der Regel liegt Erwerbsminderung vor, wenn der oder die Betroffene nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.