Das Jobcenter darf grundsätzlich die Kontoauszüge der letzten drei Monate als Nachweis der Hilfebedürftigkeit vom Hartz IV Antragsteller einfordern. In einigen Fällen auch länger. Da Kontoauszüge ein umfangreiches und sehr persönliches Bild des Antragstellers abzeichnen, müssen nicht alle Daten darauf offen gelegt werden.
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Hartz IV Antrag: Kontoauszüge schwärzen
Darf ich die Kontoauszüge schwärzen, bevor ich sie beim Jobcenter vorlege? Ja, falls ohne Schwärzung besondere personenbezogene Daten offen gelegt werden würden.
In dem BSG Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R heißt es, dass das Schwärzen der Kontoauszüge ausschließlich bei Buchungstexten mit zu Grunde liegenden Inhalten wie
„rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben“,
erlaubt sei.
Mögliche Buchungen wären beispielsweise Spenden an politische Organisationen oder Zuwendungen für kirchliche bzw. religiöse Zwecke. Der Verwendungstext „Mitgliedsbeitrag“ oder „Spende“ sollte auf dem entsprechenden Kontoauszug in diesem Fall gut lesbar bleiben.
Jobcenter muss über das Schwärzen informieren
Bereits bei Aufforderung der Vorlage von Kontoauszügen, müssen Sie schriftlich darüber informiert werden, dass die Möglichkeit besteht einzelne Passagen zu schwärzen. Diese Möglichkeit darf dem Betroffenen nicht von Vorneherein verwehrt werden.
Kontoauszug: Was genau darf geschwärzt werden?
- Ausgabebuchungen
- Empfängername
- Teile des Buchungstextes
- Teile des Verwendungszweckes
Folgende Positionen auf dem Kontoauszug dürfen NICHT geschwärzt werden:
- Einnahmen – Das Jobcenter muss Geldeingänge zur Feststellung von Leistungsanspruch minderndem Einkommen prüfen können.
- Buchungsdatum
- Wertstellungsdatum
Kontoauszüge schwärzen – Kopie oder Original?
Sie sollten immer Kopien anstatt Originale schwärzen und falls ein schwarzer Filzstift nicht ausreicht, machen sie eine erneute Kopie von der geschwärzten Kopie des Kontoauszuges.
Darf das Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen?
Falls das Jobcenter den Verdacht hat, dass durch mehrere aufgeteilte Ausgaben unterhalb der 50 Euro Grenze größere Ausgaben gestückelt wurden, kann es auch die ungeschwärzten Kontoauszüge verlangen.
Titelbild: Bjoern Wylezich / shutterstock.com