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Bürgergeld Rechner – Höhe der Leistungen berechnen

Mit dem Bürgergeld Rechner können Sie die individuelle Höhe des Bürgergelds direkt online berechnen. Dabei werden im Rechner die aktuellen Regelbedarfsstufen 2024 berücksichtigt, die maßgeblich für die Berechnung der Leistungen sind.

Bürgergeld Rechner

Ermittlung der Höhe der Leistungen

Zu beachten ist allerdings, dass der Rechner nicht die generellen Bürgergeld Voraussetzungen prüft, sondern nur den möglichen Bedarf anhand der Eintragungen ermittelt – ausgehend davon, dass man die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Bürgergeld Erhöhung zum 01.01.2024

Die Bürgergeld Erhöhung bei den Regelbedarfsstufen um 12,2 Prozent zum 01.01.2024 werden im Bürgergeld Rechner berücksichtigt. So gelten in der Regelbedarfsstufe 1 für einen alleinstehenden Single 563 Euro monatlich. Partner in Bedarfsgemeinschaften erhalten Leistungen jeweils nach der Regelbedarfsstufe 2, die sich auf 506 Euro monatlich belaufen. Ausführliche Informationen sowie Zusammensetzung der Regelbedarfsstufen finden Sie unter Bürgergeld Regelbedarf.

Zusätzliche Mehrbedarfe

Im Bürgergeld Onlinerechner sind sämtliche Mehrbedarfe eingearbeitet wie die Berechnung bei Schwangerschaft ab der 13. Kalenderwoche, Mehrbedarfe bei erwerbsfähigen Behinderten, kostenaufwändige Ernährung sowie eine dezentrale Warmwasserversorgung, wenn die Warmwasseraufbereitung über einen Boiler oder Durchlauferhitzer mittels Hausstrom (welcher über den Regelbedarf abgedeckt ist) durchgeführt wird. Diese werden zusätzlich zu den Regelbedarfen gezahlt.

Eintragungen im Bürgergeld Rechner

Der Rechner fragt die gleichen Parameter ab, wie sie auch das Jobcenter tut, wenn man Bürgergeld beantragen muss, jedoch in einer vereinfachten und übersichtlicheren Form. Gleichzeitig werden auch Kinder im Bürgergeld Rechner berücksichtigt, die eintragen werden. Kindergeld muss nicht separat eingetragen werden, da es automatisch den Kindern zugeordnet wird und die aktuellen Kindergeldbeträge von 250 Euro je Kind in 2024 enthält.

Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung in 2025 erhalten Kinder, die auf Bürgergeld angewiesen sind, zusätzlich 20 Euro monatlich als Sofortzuschlag vom Jobcenter ausgezahlt. Diese werden im Rechner nicht berücksichtigt, da sie nicht Teil des regulären Bürgergeldes sind und auch keinen Einfluss auf Mehrbedarfe haben.

Sollten Sie als Anspruchsteller ausschließlich auf Bürgergeld angewiesen sein, so ermittelt der Rechner den Anspruch für Sie als Anspruchsteller sowie Kinder und ggfls. Partner in der Bedarfsgemeinschaft.

Bürgergeld Aufstockung mit Erwerbseinkommen

Etwa ein Viertel der Bürgergeld Bedürftigen sind Erwerbstätige, die zusätzlich mit Bürgergeld aufstocken müssen, weil das Erwerbseinkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht – sog. Aufstocker. Der Bürgergeld Rechner bildet bei der Einkommensanrechnung die Vorgaben des SGB II (§§ 11 ff. SGB II) sowie der Bürgergeld-Verordnung ab, um die korrekten Freibeträge beim Einkommen zu berücksichtigen.

Um hier eine korrekte Berechnung zu erhalten, muss das eigene Einkommen so genau wie möglich angegeben werden, am besten aus der Gehaltsabrechnung übernehmen, da die Freibeträge vom Bruttoeinkommen ermittelt und dann vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Höchstmöglich sind bei der Berücksichtigung der Pauschalen und einem Erwerbseinkommen bei Aufstockern ab 25 Jahren 378 Euro anrechnungsfrei, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft vorhanden sind – ohne Kinder sind es 348 Euro, die vom Erwerbseinkommen nicht auf Bürgergeld angerechnet werden.

Vorrangige Leitungen beachten

Bitte beachten Sie, dass je nach Höhe des Einkommens auch anstelle des Bürgergeldes möglicherweise Wohngeld und der Kinderzuschlag in Frage kommen, insbesondere wenn der Rechner nur einen niedrigeren Bürgergeld Anspruch ermittelt. Um einen möglichen Anspruch auf weitere Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag zu prüfen, können Sie unsere folgenden Rechner nutzen:

Ergebnis des Leistungsrechners

Der Bürgergeld Rechner spiegelt die anspruchsberechtigte Leistung nahezu exakt nach den Vorgaben des SGB II wider – vorausgesetzt die eingegebenen Daten stimmen. Daher sollten Sie als Anspruchsteller das Ergebnis des Rechners mit Ihrem Bewilligungsbescheid des Jobcenters vergleichen, um so rechtzeitig Widerspruch zu erheben, sofern Abweichungen auffallen. Bitte die Hinweise zu den Wohnkosten weiter unten beachten.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Der Bürgergeld Rechner ist nicht in der Lage die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu überprüfen, da für jede Stadt und Gemeinde unterschiedliche Werte gelten. Zudem kann es von der individuellen Situation abhängen, ob die Wohnkosten noch als angemessen gelten, obwohl sie beispielsweise über den örtlichen Richtlinien liegen. Ob es sich bei Ihnen um angemessene Wohnkosten handelt, ist für die Berechnung der Bürgergeld Leistungen in diesem Rechner zunächst nicht relevant, da die Beträge für Miete und Nebenkosten zu für die Berechnung herangezogen werden, wie sie eingetragen wurden.

Wichtig: Bürgergeld Mietobergrenzen 2024

Zudem wird aufgrund der Karenzzeit in den ersten zwölf Monaten des erstmaligen Bürgergeld-Bezuges die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft. Die Heizkosten hingegen werden nur voll gezahlt, sofern sie für den Wohnraum angemessen sind.

Vermögen

Nicht jedes Vermögen muss eingesetzt werden, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Bürgergeld Bedürftige haben ein Schonvermögen von 40.000 Euro für den Antragsteller sowie 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit sind es 15.000 Euro je Mitglied. Kraftfahrzeuge gelten unabhängig der Karenzzeit bis zu einem Wert von 15.000 Euro für jede erwerbsfähige Person der Bedarfsgemeinschaft als angemessen.

Zudem werden angemessene Eigentumswohnungen und Häuser nicht berücksichtigt und auch Vermögen, dass der Altersvorsorge dient, nicht angerechnet. Aufgrund des hohen Schonvermögens wird die Anrechnung im Bürgergeld Rechner nicht berücksichtigt, da davon ausgegangen wird, dass Sie aufgrund der hohen Freibeträge nicht über erhebliches Vermögen verfügen.

Weitere Rechner auf unserer Seite:

Pfändungsrechner zur Pfändungstabelle. Diese finden Sie in der Rubrik „Rechtliches“.