Sobald die Arbeitslosigkeit droht, machen sich Betroffene häufig Sorgen um ihren Versicherungsschutz. Als Arbeitnehmer wird die Krankenversicherung automatisch anteilig vom Bruttogehalt abgezogen. Hartz IV Leistungsbezieher sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das Jobcenter geführt.
Inhaltsverzeichnis
Versicherungssystem in Deutschland
In Deutschland gibt es folgende Möglichkeiten sich für den Krankheitsfall abzusichern:
- die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
- die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und
- die private Krankenversicherung und die beitragsfreie Mitversicherung.
Seit dem 01. Januar 2009 besteht in Deutschland die Allgemeine Krankenversicherungspflicht (§ 193 VVG Absatz 3). Bereits seit 2007 wurde die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt. Alle Arbeitnehmer (deren Bruttoarbeitsentgelder die Jahresarbeitsentgeldgrenze von aktuell 4950 Euro monatlich oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt) nicht übersteigen, müssen sich gesetzlich versichern lassen.
Seit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht sind auch Selbstständige in der Pflicht sich krankenversichern zu lassen – meist jedoch in einer privaten Krankenkasse. Je nach persönlicher Situation gehören Sie entweder zu dem Personenkreis der gesetzlich Pflichtversicherten oder derer, die sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern müssen.
Wie werden Hartz IV Empfänger krankenversichert?
Hartz IV Empfänger sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In einer Bedarfsgemeinschaft ist jeder Hartz IV Empfänger selbständig krankenversichert. Jedoch bestehen Ausnahmen, die im weiteren Text erläutert werden.
Beitragsfreie Mitversicherung (Familienversicherung)
Seit dem 01.01.2016 ist für alle Bezieher von Hartz IV (Jugendliche ab 15 Jahren eingeschlossen) die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen mit der Folge, dass jeder Leistungsbezieher eigenständiges Mitglied einer Krankenversicherung wird.
Beeinflussen Hartz IV Sanktionen meine Krankenversicherung?
Bei Vollsanktion besteht kein Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Krankenversicherung zahlt. Es gilt also: Kein Leistungsbezug, keine Krankenversicherung! In diesem Fall müssen Sie sich freiwillig selbstversichern. Wenn Hartz IV Empfänger gegen ihre Pflichten verstoßen, kann das Jobcenter Sanktionen verhängen. Sanktionen reichen von Regelsatzkürzungen bis hin zur vollen Sperrung des Leistungsbezuges. Eine 100-Prozent-Sperre (nach § 31a Absatz 1 SGB 2) sieht die Sperre des Leistungsbezuges für bis zu 3 Monate vor.
Ausnahme: Wenn ergänzende Angebote in Anspruch genommen werden wie z.B. Lebensmittelgutscheine, bezahlt das Jobcenter weiterhin Ihre Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (§ 31a Absatz 1 SGB II).
Krankenversicherungsschutz mit 100-Prozent-Sanktion
Trotz Vollsanktion und ohne die Inanspruchnahme von Lebensmittelgutscheinen wird die Krankenversicherung für Hartz IV Empfänger in Ausnahmefällen weiter vom Jobcenter übernommen (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V und Az. L 7 B 171/07 AS ER, 13.09.2007, LSG Nordrhein-Westfalen). Hinsichtlich der Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen ebenso Behandlungen bezüglich Schwangerschaft und Mutterschaft besteht der gesetzliche Krankenversicherungsschutz trotz des Einstellens der Leistungen. Betroffene Personen sind jedoch angehalten, sich einen Anspruchsausweis (Abrechnungsschein) bei der jeweiligen Krankenkasse zu besorgen und diese dem Arzt vorzulegen.
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