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Bürgergeld Anwalt

Fehler passieren auch Jobcentern. Als Leistungsbezieher lohnt es sich daher oftmals bei fehlerhaften Bescheiden oder anderweitigen Problemen einen Anwalt zu konsultieren. Worauf Sie achten müssen und wann Sie zwingend einen Anwalt benötigen erfahren Sie nachfolgend.

Bürgergeld Bescheide – hohe Fehlerquote bei Jobcentern

Die Gesetze rund um das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II / Hartz IV) sind für den hilfebedürftigen Bürger meist nicht zu durchschauen und nachzuvollziehen. Dass seitens der Jobcenter alles richtig läuft, darauf kann sich der Leistungsbezieher auch nicht verlassen, wie die Statistiken zu Widersprüchen und Klagen gegen die Leistungsträger zeigen. Demnach werden über ein Drittel der Widersprüche und Klagen zu Gunsten der Bürgergeld Empfänger ganz oder teilweise entschieden.

Angesichts dessen, dass es sich beim Bürgergeld um das notwendige Existenzminimum für Bedürftige handelt, ist die Fehlerquote der Jobcenter erschreckend hoch. Die Erhebungen zeigen dabei, dass es sich lohnt, die Bescheide der Jobcenter genauer zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

JanFebMrzAprMaiJunJulAugSumme
202234.97335.14733.80834.13934.02031.48931.49531.879266.950
202332.77639.89734.79637.37433.72334.60935.16437.513285.852
-6,28%13,51%2,92%9,48%-0,87%9,91%11,65%17,67%7,08%

Keine Angst einen Anwalt einzuschalten

Unsere Redaktion bekommt oft von Hilfebedürftigen zu hören, dass diese aus Angst vor Repressalien und Willkür seitens des Jobcenters Hemmungen hätten, einen Anwalt bzw. Anwältin einzuschalten. Diese Angst ist völlig unbegründet, da Ihnen durch die Einschaltung eines Anwalts keine Nachteile entstehen dürfen. Sie sind sogar besser gestellt, da Sie jemanden beauftragen, der sich mit der Materie auskennt und weiß, wie er mit dem Jobcenter umgehen muss.

Allgemeiner Ablauf

Nach einem Bürgergeld Bescheid ist der erste Rechtsbehelf der Widerspruch. Wurde dieser erhoben, muss das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid erlassen, gegen den dann Klage beim Sozialgericht erhoben werden kann.

Achtung bei der Rechtschutzversicherung

Wer über eine Rechtschutzversicherung verfügt, sollte genau auf die Versicherungsbedingungen achten – auch ob Angelegenheiten im Sozialrecht übernommen werden. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung nur bei Fällen, die vor Gericht ausgefochten werden. Die vorgerichtliche Beratung wird davon regelmäßig nicht umfasst. Es gibt allerdings auch Verträge, bei denen auch die Beratung beim Anwalt übernommen wird, dies sollten Sie dann unbedingt bei Ihrem Versicherer erfragen.

Auf Selbstbeteiligung achten

Auch in Bezug auf die Selbstbeteiligung je Schadenfall sollten Sie die Versicherungsunterlagen prüfen. Häufig sehen Rechtschutzversicherungen einen Selbstbehalt je Schadenfall von 150 bzw. 300 Euro vor. Dieser Betrag würde allerdings über den Gebühren für die Beratungshilfe liegen, weshalb dennoch Anspruch auf den Beratungshilfeschein besteht.

Kosten für einen Anwalt

Grundsätzlich gilt, dass derjenige für die Anwaltskosten aufkommen muss, der ihn mandatiert – das gilt auch für Empfänger von Bürgergeld-Leistungen, die Hilfe gegen das Jobcenter benötigen. Liegt keine Rechtsschutzversicherung vor, ist das im Regelfall zunächst der Mandant selbst.

Aber: Der Rechtsschutz ist in Deutschland nicht vom Einkommen abhängig.

Beratungshilfe für anwaltliche Beartung

So haben auch einkommensschwache Bürger – wozu Bürgergeld Hilfebedürftige aufgrund der geringen Sozialleistungen zählen – die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Diese wird Leistungsempfängern in der Regel gewährt.

WICHTIG: Bitte den Anwalt darauf hinweisen, dass Sie ihn unter Zuhilfenahme der Beratungshilfe aufsuchen. Entweder wird dieser dann den Beratungshilfeschein für Sie beantragen oder Sie können dieses selbst beim zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort tun. Wird keine Beratungshilfe beantragt und gewährt, müssen Sie sonst selbst für die Anwaltskosten aufkommen!

Jeder Bescheid ist ein eigener Sachverhalt, daher muss auch für jeden Bescheid einzeln und gesondert die Beratungshilfe beantragt werden.

Kein Kostenrisiko mit Beratungshilfe

Wurde die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) gewährt, werden die Kosten des Anwalts für seine außergerichtliche Tätigkeit übernommen. Damit kann dieser Sie ohne Kostenrisiko gegen das Jobcenter vertreten. Dazu zählt nicht nur die Beratung sondern auch alle Schriftsätze, die an den Leistungsträger übersandt werden, um den fehlerhaften Bürgergeld Bescheid zu korrigieren.

Klage und Prozesskostenhilfe

Konnte das Problem mit dem Jobcenter nicht außergerichtlich geklärt werden, bleibt nur noch die Klage vor dem Sozialgericht. Allerdings ist dieser Rechtsweg nicht mehr durch die Beratungshilfe abgedeckt.

Kostenfrei bei gerichtlicher Bewilligung

Wird nun das gerichtliche Verfahren angestrebt, um einen Bürgergeld Bescheid anzufechten, wird der Anwalt Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Wird diese bei Gericht bewilligt, ist das gerichtliche Verfahren für Sie als Mandant kostenfrei. Dazu zählen sowohl die Anwaltskosten für das Gerichtsverfahren, als auch die Gerichtskosten selbst sowie beispielsweise Gutachter etc.

Dies bedeutet, dass der Anwalt die gesetzliche Vergütung für seine Tätigkeit nach § 45 Abs. 1 RVG aus der Staatskasse erhält. Zu dieser Vergütung gehören auch alle Auslagen sowie Reisekosten nach § 46 Abs. 1 RVG, sofern sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich sind. Weitere Ansprüche kann der Anwalt nicht gegen den Mandanten geltend machen, dies ergibt sich aus § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.

Aussicht auf Erfolg

Die Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn der Mandant selbst nicht in der Lage ist, für die Kosten aufzukommen und auch nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügt. Um willkürliche Klagen zu vermeiden, muss der Klageweg darüber hinaus zumindest Aussicht auf Erfolg für den Bürgergeld Leistungsempfänger haben.

Detaillierte Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie unter Prozesskostenhilfe – PKH – 114 ZPO.

Muss es ein an meinem Wohnort ansässiger Anwalt sein?

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich seinen Anwalt frei auszusuchen. Diese Anwaltssuche ist weder personen- noch ortsgebunden. Selbst wenn Sie in München leben und mit dem dortigen Jobcenter Probleme haben, können Sie beispielsweise einen Anwalt aus Berlin, Hamburg oder Köln etc. beauftragen. Es spielt keine Rolle, an welchem Ort der Rechtsanwalt seine Kanzlei hat.

Ein Anwalt kann bundesweit für Sie tätig werden. Sämtliche Bescheide und Unterlagen können dann per Post oder Email/ Internet Upload/ Fax etc. an den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt übermittelt werden, so dass er gegen das Jobcenter agieren kann.

Wie einen Anwalt in Bürgergeld Angelegenheiten beauftragen?

Wenn Sie einen Anwalt in Bürgergeld Angelegenheiten beauftragen wollen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Sie können einerseits in den lokalen Branchenbüchern suchen und einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrem Wohnort finden. Eine weitere Möglichkeit ist es, überregional zu suchen, beispielsweise im Internet oder vom Erfahrungsschatz anderer Betroffener zu profitieren, die einen Anwalt empfehlen können.

Im Internet finden sich zahlreiche Anwaltssuchen, bei denen Sie die Suche auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können. Darüber hinaus können Sie in kürzester Zeit in den einschlägigen Suchmaschinen direkt Webseiten von Anwälten finden, die Ihnen bei Problemen im Sozialrecht und insbesondere mit dem Jobcenter helfen können. Dort haben Sie die Möglichkeit, direkt telefonisch oder per E-Mail mit der Kanzlei in Kontakt zu treten sowie erforderliche Unterlagen über dafür eingerichtete Uploads sofort und schnell zur Verfügung zu stellen.

Wann sollte ich einen Anwalt beauftragen?

Der Rechtsschutz über die Beratungshilfe sowie Prozesskostenhilfe sieht vor, dass nahezu kostenfrei ein Anwalt bei Problemen beauftragt werden kann. Dies bedeutet aber auch, dass wirklich nur dann ein Rechtsanwalt aufgesucht werden sollte, wenn es Unstimmigkeiten gibt, beispielsweise:

  • Leistungen wurden mit einem Ablehnungsbescheid abgelehnt oder das Jobcenter hat einen Aufhebungsbescheid zugeschickt
  • trotz Bescheids bleiben Zahlungen des Jobcenters ganz oder teilweise aus
  • das Jobcenter hat ohne erkennbaren Grund sie Leistungen gekürzt
  • das Jobcenter unterstellt eine Bedarfsgemeinschaft, obwohl keine vorliegt
  • das Einkommen/ Vermögen wurde falsch auf die Bürgergeld Leistungen angerechnet
  • die Kosten der Unterkunft und Heizung wurden ohne erkennbaren Grund nicht in voller Höhe gezahlt
  • Falschberechnung der Leistungen (z. B. wurden Mehrbedarfe nicht berücksichtigt)
  • das Jobcenter hat eine Sanktion verhängt
  • das Jobcenter hat eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt (Bescheid) auferlegt
  • das Jobcenter fordert eine Rückzahlung vom Hilfebedürftigen
  • das Jobcenter drängt zu nicht sinnvollem Ein-Euro-Job bzw. Maßnahme
  • das Jobcenter fordert unangemessene Auskünfte, die nicht im Zusammenhang mit dem Bürgergeld Bezug stehen
  • etc.

Letzte Aktualisierung: 05.10.2023