Beiträge von Manjana67

    Hallo...nochmals ein paar Daten

    Regelleistungen 359,00
    Unterkunft und Heizung 387,46
    Gesamtbedarf 746,46


    Zu berücksichtigendes Einkommen:
    Einkommenbereinigung -30,00
    Arbeitslosengeld 489,30
    Unterhalt Einkommen 50,00
    Zu berücksichtigendes Einkommen: 518,30


    Sicherung des Lebensunterhalts 359,00
    Abzüglich Einkommen 518,30
    Ggf. Einkommensüberhang 159,30


    Wie und was ist jetzt Einkommensüberhang und wie wurde er errechnet?

    Gruß Manjana

    Hallo

    Heute kam nun endlich der Bewilligungsbescheid meines Sohnes vom Jobcenter.

    Alles soweit verständlich....


    ABER warum ziehen die vom Jobcenter 50 Euro " Unterhalt Einkommen"von den zustehenden Leistungen ab?
    Mein Sohn bekommt keinen Unterhalt. Was hat das zu bedeuten. Vielleicht weiß da jemand Rat, bevor ich morgen dort aufschlage.

    Gruß Manjana

    Hallo

    Kann mir jemand weiter helfen?

    Mein Sohn hat einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt am 27.Januar. Zur Zeit ist er aber noch nicht bearbeitet worden, da noch Unterlagen vom ehemaligen Arbeitgeber fehlen.

    Meine Frage bezieht sich auf die Kaution, die mein Sohn vor Jahren bezahlt hat, als er noch gearbeitet hat.

    Ich habe gelesen, das man das bei Antragstellung angeben muß und es dann als Vermögen bewertet wird. Dieses haben wir nicht gewußt. Durch Zufall eben erst hier gelesen.
    Hat mein Sohn jetzt noch die Möglichkeit dieses nachzuholen bevor der Antrag bearbeitet wird oder ist die Kautionsumme jetzt futsch?

    Gruß Manjana

    Jeder der in dieser großen Chemiefirma gelernt hat, bekommt eine Bonuszahlung nach bestandener Ausbildung und zur anderen hälfte ist es sein angespartes (Baustein 3) das er nach beendigung auch noch erhällt.

    Gruß Manjana

    Hallo ich brauche Eure Hilfe...
    Mein Sohn ist am 28.1.2011 fertig mit seiner Ausbildung gewesen. Am 31.1.2011 hat er sich Arbeitslos gemeldet.
    Man sagte ihm gleich, das sein Geld nicht reicht zum leben und er Arbeitslosengeld 2 beantragen soll. Gesagt...getan.

    Nun meine Fragen...heute rief er mich an und teilte mir mit, das er von seinem Stromanbieter die Nebenkostenabrechnung erhalten hat und 360 Euro für das letzte Jahr nachzahlen soll.
    Seine monatliche Rate wurde auf 70 Euro erhöht. Bis zum 23.2. hat er Zeit zu zahlen.

    Nun kommt dazu....er will es auf jedenfall bezahlen und am liebsten sofort....das er noch von seinem alten Arbeitgeber einen Betrag überwiesen bekommt. Eigentlich sollte dieser Betrag mit seinem letzten Gehalt ende Januar schon überwiesen werden. Hat aber wohl nicht geklappt.

    Jetzt denk ich mir, das wird wohl als Einkommen angerechnet oder nicht? Macht die Arge da einen Unterschied, wenn mein Sohn nachweist das er die Nebenkostenabrechnung bedient....oder muß mein Sohn jetzt schon Schulden abtilgen obwohl das Geld ja da ist?


    Danke schon mal im vorraus
    Manjana