Beiträge von pheno

    so wieder da von der ABC Messung. Zwar bietet das System von vorherein die Möglichkeit ein NEIN anzukreuzen bei der EInwilligung , denn nur das Erscheinen ist zwingend einzuhalten die Fragen zu beantworten konnten allerdings abgelehnt werden. Leider geht dies nicht aus dem zu unterschreibenden Einwilligung zur Teilnahme an der ABC Messung hervor. Mit nur 1 Satz darüber hätte man also von vornherein sämtliche Überlegungen und die in den Widerruf gesteckte Zeit investieren können.

    Ich habe es mir natürlich komplizierter gemacht als nötig, und den Widerruf schriftlich formuliert und auch abzeichnen lassen.

    Nun war der Mitarbeiter aber ein feiner Mensch, statt gleich voreilige Schlüsse zu ziehen alá "was ein Querolant" , bat er mich kurz zum Gespräch, hat mir das System aus Sicht der Analyse erklärt und Nutzen für Arbeitssuchende aufgezeigt. Ferner - und nun kommts - nahm er sich die Zeit meine persönliche Situation kurz zu durchleuchten und ist auf sämtliche in mir aufgekommenden Ängste und Vermutungen was kommen wird gezielt eingegangen.Klasse war vorallem die Einstellung gegenüber dem Sozialamt Sachbearbeiter - der sich doch bitte um seinen Job kümmern solle und nicht darum wie und wo ich in Arbeit komme. Großes Lob also an die Mitarbeiter der Arbeitsvermittlungsstelle , hab selten soviel Kompetenz und zeitgleich Bemühungen erlebt jemanden zu helfen.

    Nun bin ich zuerstmal etwas beruhigter , auch hinsichtlich der Selbstständigkeit. Auch wenn das Sozialamt vlt heißgekocht hat unterm Strich wird doch nur warm gegessen. Wer immer dies liest wegen ähnlicher Probleme : ruhig bleiben , kühlen Kopf bewahren (auch wenns schwer fällt) und sachlich/professionell auftreten - dann läßt sich alles Regeln zu euren Gunsten.

    In diesem Sinne, thx auch nochmal an Hoppel für das nette Telefonat heut morgen und die Antworten hier im Forum!

    na demnach sollte ich mir dann mal schriftlich geben lassen , dass wenn keine Zahlung der Miete zeitnah erfolgt das Mietverhältnis gekündigt wird.

    Danke fürs Daumen drücken, werd dann nächste Woche berichten, wie's gelaufen ist alles. Denke mal ich bin nicht einziger mit solch Problematik und jede Erfahrung kann auch anderen dann nützlich sein. In diesem Sinne ...

    okay das mit dem SGB2 vs 3 hab ich eben nicht bedacht, gut dass du mich darauf hinweist dass dies 2 unabhängige Dinge sind. Trotzdem - auch wenns arrogant klingt - ganz unrecht hab ich nicht dass man nicht alles stumpf glauben sollte.

    Ich denke schon dass meine Mistsituation nicht ewig anhalten wird, im Gegenteil, hier liegen bereits Verträge vor und ich werde eines sicherlich nicht tun - selbst wenn es 4 Monaten wieder so aussieht - nämlich diesen Antrag ausfüllen. Eher würd ich mein Gewerbe abmelden und mir RECHTZEITIG einen Job suchen.

    Bzgl Mutter und Haushaltsgemeinschaft...ich bin 3 Monate diesen Monat mitgerechnet im Rückstand mit der Miete. Zwar ist es kein Beinbruch , da Mutter mich nicht rauswirft wie ein Vermieter es sonst tun würde - aber die Mietschuld besteht trotzdem. Wo beginnt das zusammenwirtschaften denn? Und wie muss das genau belegt werden dass dem nicht so ist? Reicht eine schriftliche Ausführung seitens beider Parteien dafür?

    Für die Arge Mitarbeiter bzw den zuständigen für Selbstständige liegt natürlich eine 10 seitige Kurzfassung vor, logisch, dass der Herr nicht jede Kleinigkeit wissen will noch Zeit hat von jedem Selbstständigen 40 Seiten zu lesen. Dennoch soll das ganze ihn unterm Strich vom Gegenteil überzeugen und von allen drohenden Vermutungen abbringen.
    Spätestens nach meinerseitigen Erfüllung des ersten Vertrages Ende Oktober erlischt mein Anspruch auf Leistungen sowieso wieder. Somit verkürzt es den Zeitraum der "Beschäftigungssuche" vielmehr , jetzt im Gerwerbe Vollgas zu geben als sich irgendwelchen Bewerbungskursen und Maßnahmen hinzugeben und künstlich die Zeit der Arbeitslosigkeit zu verlängern. Von daher bin ich recht zuversichtlich. Angst vor dem Termin hab ich natürlich trotzdem, da in dem Ganzen Blut und Schweiss steckt... vlt. ist am besten einfach wirklich ruhig und sachlich da ran zu gehen und die Emotion (die ja zwangsläufig aufkommt) komplett abzuschalten.

    In diesem Sinne DANKE dir für deine Antworten. Schön das ich nicht die einzige Nachteule bin^^ Nachts arbeitets sich immernoch am besten.

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    Warum stellst Du Dich besser als die Millionen anderen ALG-II-Empfänger? Was gibt Dir dazu das Recht? Du kannst aus den verschiedensten Gründen nicht mehr Deinen Lebensunterhalt aus Deiner Selbstständigkeit bestreiten, bist also auf finanzielle Hilfe angewiesen. Dafür hast Du dann bestimmte Verpflichtungen - und dazu gehört u.U. auch die Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Wenn Du das nicht willst, kannst du auch nicht mit entsprechender Hilfe rechnen. So einfach ist das.

    SGB3 §121
    Absatz 5
    Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet sind, ..... nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.

    Ich hab keine Ausbildung als z.B. Müllmann oder Lagerist, also wieso sollt ich den Job dann annehmen oder mich darauf bewerben? Sicherlich nicht um die Arbeitslosen-Statistik zu schönigen...

    Das schöne an den SGB Büchern ist, man findet irgendwo immer etwas dass was anderes aushebelt. Ich hab nochmehr so tolle Sätze gefunden , die, wenn man es drauf anlegen würde, eben die Forderung jeden Job annehmen zu müssen wiederlegt. Dummerweise wird den Menschen vom Amt aus nur aufgezeigt, welche Rechte sie nicht haben (z.B. freie Wahl des Berufes) - wer nicht von selbst nachforscht und sich allem unterordnet, der darf sich nicht wundern , wenn man in Maßnahmen landet die einen nicht weiterbringen oder einen Beruf bekommt mit dem man so garnichts anfangen kann weil er befristet ist.

    Wie dem auch sei, ich kann jedem nur ans Herz legen, sich zu wehren wenn es einen rechtlich begründeten Einwand gibt. Die Arge verliert nicht umsonst 70-80% aller Fälle vor Gericht.


    Noch ne andere Frage: kann man die ABC Messung ablehnen?
    Ich möchte nicht auf Fragen antworten wie "Können Sie besser arbeiten nach einem Glas Rotwein" oder "Mögen sie Blumen?" Zum einen geht das niemanden was an zum anderen ist es nicht notwendig für eine Vermittelbarkeit, da diese Fragen rein garnichts mit meinen persönlichen Vorlieben zu tun hat. Und wegen einem Glas Rotwein die Woche zu einer Suchttherapie gezwungen zu werden ist absolute Schikane... Zumal nicht gewährleistet ist , dass diese sehr persönlichen Angaben weiterverkauft werden an 3. und ich nachher dauernt Werbung von Blumenversanden und Rotweinhändler erhalte weil ich gern Rotwein trinke und Blumen mag... Ist dies also begründbar abzulehnen?

    So das ging ja schonmal verdammt schnell.

    Erstmal zu meinem Alter, ich bin 32.

    Nun kurz zu deinen Antworten:

    Es zeichnen sich positive Aussichten ab, ich denke auch das ausgearbeite Konzept wird fruchten denn sonst hätte ich mir kaum die Mühe gemacht das Angebotene zu bewerben , die Idee in Realität umzusetzen noch wär es nötig gewesen 40 Seiten Businessplan zu gestalten. Ferner konnte ich für entsprechende Dienstleistung und Produkte bereits im Vorfeld Kunden generieren. Würde ich nun dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen wie du es so schön ausdrückst, dann begeh ich 1. Vertragsbruch wegen Nichterfüllung und 2. könnt ich dann die Aufträge zeitlich nicht erfüllen. Ersteres bringt u.U. sogar noch richtig Ärger mit sich.

    Natürlich sollen die Herren vom Amt das prüfen da spricht soweit nichts gegen. Wogegen allerdings etwas spricht ist die alleinige Beurteilung aufgrund des Umsatzes der letzten Monate. Zumal die Ausarbeitung und Entwicklung der Umstrukturierung eben seine Zeit kostete und somit in der Zeit wenig Geld einbringt. Ein unfertiges Produkt läßt sich schließlich noch nicht verkaufen,oder? Dass die

    Kurzzeitige Unterstützung :
    glaube wir reden an einander vorbei: Ich hätte naturlich schon anfang des Jahres zum Amt rennen können. Aber warum etwas in Anspruch nehmen und anderen zur Last fallen wenn dies nicht not tut? Nun muss es aber leider kurzfristig sein, weil verhungern ist auch kein Weg. Wenn alles gutgeht wär es nur nen Monat , in dem ich überhaupt Berechtigt wäre. Im schlechtesten Fall läufts auf 2-3 Monate heraus (da die angefallenen Rechnungen bezahlt werden müssen und somit den tatsächlichen Gewinn mindern).

    Wer sagt dir dass ich nicht Arbeiten möchte? Nur leuchtet es mir nicht ganz ein warum Qualifikation keine Rolle spielt. Ein Studierter z.B. der als Müllmann arbeiten soll nimmt doch dem z.B. Hauptschulabschluss-besitzendem Arbeitssuchenden den Job weg.Blödes Beispiel zwar aber soviel Arbeit gibts dann auch nicht als dass man Arbeitsplätze einfach so wild verteilen sollte. So etwas ähnliches habe ich vor ca 13 Jahren sogar durchgefechte wo das AA meinte mich in eine Maßnahme zu stecken ich aber dank Unterparagraphen Anspruch auf eine Maßnahme entsprechend meiner Qualifikation hatte. Dabei gings um Ausbildungssuche, ist auch ne andere Geschichte aber im Grunde gehts ums selbe Prinzip. Mag natürlich sein dass das im H4-Paragraphengewusel alles ganz anders läuft bzw nicht auszuhebeln sein wird.

    Ein Darlehen lehne ich übrigens nicht ab, ich bekomme schlichtweg keins, weil keine Sicherheit bzw Vermögen dagegen steht. Natürlich könnt ich versuchen die Bank mittels Businessplan und Prognose dazu zu bringen , diesen als Grundlage zu nehmen. Nur wirds wahrscheinlich dann daran scheitern , dass die vergangenen Monate nicht die tollsten waren. Sinniger wäre es dann - Gewerbe schliessen - neues aufmachen und frisch an Werk gehen.

    Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft, ich blick da nicht ganz durch. Im Grunde wohn ich in einem Haus zur Miete hab abgeschlossenen Raum von 15m² +Mitbenutzung von Küche + Bad. Meine Mutter - in diesem Falle auch Vermieterin - kommt in keinem Falle für meinen Bedarf auf noch wirtschaften wir zusammen. Ich muss meinen Kram selber kaufen und für meine Kosten eigenständig aufkommen. Ich habe einen eigenen Kühlschrank und wasche meine Wäsche in der Wäscherei und nicht bei Muttern in der Waschküche.

    Dass Du meinen Unmut vlt. nicht ganz verstehst ist nachvollziehbar. Allerdings versetze dich bitte in meine Lage und stell dir vor dein Gewerbe, dass du grade retten willst und für dessen Rettung ein konkreter Plan mit entsprechenden Aufträgen und positiver Zukunftsprognose vorliegt würde dir geschlossen werden weil ein Sachbearbeiter dir Scheinselbstständigkeit unterstellen WILL . Noch war der Termin nicht mit dem Berater , nur die Aussicht darauf mit dem Kommentar vom ersten Sachbearbeiter hat mir gereicht. Ich hab genug zu tun mit meiner Firmenrettung, da möchte man sich nicht noch gedanken machen ob ein Sachbearbeiter grad einen guten oder schlechten Tag hat und nach dem Würfelprinzip seine Endscheidungen fällt. Demnach sollte klar sein , dass ichs im Falle des Falles auch darauf ankommen lasse. Das war vlt. in deinen Augen postpubertär formuliert, aber gefallen lassen würdest Du dir eine Ungerechtigkeit auch nicht , oder?

    Hallo!

    Bin neu hier und habe ein paar Fragen zu ALG2 Bezug und den daraus resultierenden folgen für meine Selbstständigkeit.

    Kurz zur Situation:
    Ich bin seit 2003 selbstständig , habe eine kleine Firma im Internetdienstleistungsbereich. Die ersten Jahre lief alles prima. Seit Anfang 2010 allerdings ist die Auftragslage in meinem Bereich ein wenig zu stark in den Keller gegangen. Um dies zu kompensieren habe ich dann eine Umstrukturierung vorgenommen und meine angebotenen Leistungen um mehrere Sparten erweitert. Nun ist es aber so, dass genau diese Dinge etwas Zeit brauchen um überhaupt richtig anzulaufen , ferner brauchte auch die Entwicklung der zu Vermarktenden Produkte bzw. Umsetzung der Idee ca 2 1/2 Monate. Aufträge für die Zunkunft sind bereits teilweise vorhanden, starten allerdings frühstens Oktober. Soweit so gut, zumindest ein Funken Hoffnung.

    Nun habe ich aber tempörär keinen finanziellen Rückhalt mehr, es ist in den letzten Monaten alles in die Firma geflossen, meine Miete von 260 €/Monat ist seit 2 Monaten offen und zum Leben hat ich die letzten 2 Monate ca 100€ über.Ein Kredit ist KEINE Lösung. Da auch Selbstständigen einen Anspruch auf ALG2 haben habe ich dies auch beantragt letzten Freitag. Der Sachbearbeiter wollte auch sofort helfen , gab mir einen Termin zwecks Arbeitsvermittlung sowie sämtliche Formulare mit. Der Mann von der Arbeitsvermittlungsstelle war auch ganz nett , allerdings nicht für Selbstständige zuständig, er gab mir einen Termin für nächsten Montag. Die erhaltenden Formulare habe ich auch ausgefüllt und gestern komplett eingereicht - wieder bei dem ersten Sachbearbeiter. Dieser wiederrum sagte mir dann , auf meine Frage was denn der Berater für Selbstständige genau will, dass dieser mein Gewerbe überprüfen will. Gut das versteh ich noch. Er sagte mir allerdings auch , dass er überprüft ob ich pleite bin und wenn sich die Firma nicht trägt er das Gewerbe dicht macht.
    Darf er dies überhaupt? Und auf welcher Grundlage will er checken ob sich die Firma trägt? Die momentane Situation ist nunmal "quasi Pleite", die Zukunftsprognose hingegen sieht ganz anders aus.

    Wie kann ich es aushebeln , dass man mir versuchen wird eine Scheinselbstständigkeit vorzuwerfen und mir mein Gewerbe , dass ich 8 Jahre lang mit teils 20h/Tag Arbeitsstunden 7Tage die Woche aufgebaut habe? Meine Idee hierzu war die Vorlage des neu erstellten Businessplans , der ja auch eine Prognose der zu erwartenden Einnahmen hat.

    Die Herrschaften vom Amt möchten natürlich alles daran setzen, dass der Antragsteller es möglichst kompliziert hat , wass ich auch voll zu spüren bekomme. Es sind 7 Termine angesetzt an 7 unterschiedlichen Tagen , alles Zeit die mir fehlt mich um mein Business zu kümmern. Diese Schikane ist weder förderlich noch notwendig - all diese Sachen hätten mit der logischen Planung an 1 Tag binnen 6h erledigt sein können. Ferner versuchen Sie natürlich auch Selbstständige aus der Selbstständigkeit zu nehmen - um so einen Job vermitteln zu können. Nun bin ich aber nicht bereit, irgendeinen X-Beliebigen Job anzunehmen, der nicht meiner Qualifikation entspricht, noch möchte ich - bei der oben erwähnten Zukunfts-Prognose meine Selbstständigkeit aufgeben. Würde ich einen Job bei Lidl im Lager wollen oder ähnliches dann wäre ich durchaus im stande gewesen dies schon vor Jahren auch ohne das AA bzw. irgendwelche Vermittler zu schaffen. Vor 3 Jahren hatte ich sogar kurzzeitig einen Nebenjob als Zeitungsausträger, dieser war allerdings so zermürbend durch die Arbeitszeiten, dass ich dadurch nicht mehr 100% in der Firma geben konnt und eher weniger als mehr dadurch hatte. Die Herren beim Sozialamt scheinen nicht zu verstehen , dass ich nicht arbeitssuchend bin sondern nur eine kurzzeitige Hilfe zwecks Grundsicherung brauche. Was muss ich nun beachten um eben nicht meine Selbstständigkeit zu verlieren?

    Ein weiteres Problem stellt für mich meine Unterkunft dar. Ich wohne zur Miete bei meiner Mutter im Haus, habe ein Zimmer sowie mitbenutzung von Küche und Bad. Sie bekommt Miete inkl. Nebenkosten in bar ausbezahlt. Da sie nach ihrer Scheidung das Haus sonst nicht halten können würde und sie auch nicht verpflichtet ist, mich umsonst zu Unterhalten , durchzufüttern oder ähnliches, hab ich mit Ihr einen Mietvertag abgeschlossen statt eine Eigene Wohnung zu finanzieren. Es ist keine Bedsarfsgemeinschaft. Nun meint der Herr vom Amt allerdings, die Mietkosten werden nicht übernommen höchstwahrscheinlich und sie werden prüfen was sie verdient , damit sie verpflichtet wird eventuell mir eine Unterstützung zu gewährleisten (was sie definitiv nicht können wird, soweit ist das schon klar). Auf welches Recht wird sich hier gestützt und wie ist dies auszuhebeln bzw zu umgehen? Natürlich könnt ich jetzt frech werden und mir eine eigene Wohnung besorgen, noch brav den Antrag auf Erstausstattung dazu stellen und den Staat auf diese weise ganz legal abzocken. Dies möchte ich aber garnicht. Schließlich geht es hier nur um lächerliche 2-3 Monate Unterstützung. Wird einem f***ness auf diese Art und Weise gedankt und man noch - mit sich negativ auswirkenden Folgen - bestraft? Wie gehe ich rechtlich korrekt vor? Oder muss ich wirklich zu dem Mittel greifen Auge um Auge und Zahn um Zahn genau das zu tun was ich oben erwähnte? Denn: wer Wind säht wird Sturm ernten. Und wer sich mit mir anlegen will zieht erfahrungsgemäß schnell den kürzeren:) Damit es garnicht erst soweit kommen muss versuch ich es hier erstmal mit entsprechenden Fragen.

    Ich hoffe mir kann jemand helfen, denn ich muss ehrlich sagen dieses System ist undurchsichtig, verschleiernd und ferner reichlich abhängig vom good-will des Sachbearbeiters. Ich möchte mich allerdings nicht zum Narren halten lassen und nur dass in Anspruch nehmen wo ich teils Jahrelang auch für bezahlt habe bevor meine Selbstständigkeit begann.

    Ich bedanke mich schon einmal im Vorfeld und würde mich über Antworten freuen.