Beiträge von banane1201

    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

    1.das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    2.erwerbsfähig sind,
    3.hilfebedürftig sind und
    4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
    (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausgenommen sind

    1.Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
    2.Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
    3.Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

    Angeben muss man den Mitbewohner, denn die Miete wird dann auch nur anteilig bezahlt, sollte dein Freund keine Leistungen erhalten bekommst du trotzdem nur die Hälfte der eigentlichen Miete gezahlt. Denn man geht davon aus das der Mitbewohner die andere Hälfte zahlt.

    laut sgb III sind es 2,5 std hin und rückweg. ob dies für algII bezieher gilt ist aber die frage. grundsätzlich ist jede stelle zumutbar, auch wenn sie weiter entfernt ist wie eine vorherige. ledige können auch schon weiter entfernte angebote bekommen, bei verheirateten und leuten mit kindern wird das schwierig. wegen GG, zb schutz von ehe und familie etc. frag aber am besten nach, denke nicht das viele stellen angeboten werden die so weit weg sind das sie bei 2,5 std fahrzeit am tag nicht zu erreichen sind.

    du kannst arbeitslosengeld beziehen. über den daumen gepeilt sind das 60% von dem geld was du innerhalb des letzten jahres vor der arbeitslosigkeit verdient hast. Also 60 % vom Netto, + - ein paar Euro. Alg II denk ich bekommst du nicht, du wohnst bei den Eltern, beide Berufstätig, denke Bedürftigkeit dürfte nicht vorliegen. Also gehst du zur Arbeitsagentur un meldest dich arbeitslos.