Beiträge von SPARTA

    Hallo,

    Wir wollen demnächst in eine größeren Wohnung umziehen, da es langsam in der momentanen Wohnung eng wird und wir ab dem 09.2011 Nachwuchs erhalten.

    Wir sind zur zeit 3 Personen:

    1.Person Ehefrau bezieht ALG II + Mehrbedarf
    2.Person Ehemann(also ich) beziehe ALG II(bin im Urlaubssemester)
    3.Person Tochter 15 Monate alt
    4.Person Sohn(demnächst ab dem 09.2011)

    Ist den Unser Sohn, das demnächst noch auf die Welt kommen wird, auch eine Person(=Säugling bis zum 3 Monat)?
    Übernimmt die ARGE, die neue Wohnung als geltendes Anspruch?
    Können wir die Umzugskosten von der ARGE beanspruchen?
    Erhalten wir dann demnach auch die Kaution kosten?

    Unsere momentane Wohnung:

    ca.68m² mit ca.622€ Warmmiete


    Unsere Anspruchs Wohnung:

    ca.85m² bis 95m²

    Und danke im vor raus für alles.:)

    Gruß LaFamilia

    Guten Abend liebes Redaktionsteam und Forums Gemeinschaft,

    habe am 08.11.2010 unseren Verlängerungsbescheid erhalten, dabei haben wir auch den Widerrufsrecht (mit ca. 1 Monat) nicht verwendet bzw. vergehen lassen.
    Im Bescheid steht, das die Leistungen ab dem 01.01.2011 von 548,99€ auf 248,99€ herabgesetzt wird, aufgrund der voraussichtlichen gesetzlichen Änderungen. Also das Elterngeld von der Bundeselterngeldstelle wird hier voll angerechnet.
    Da meine Frau nur im Eltern Urlaub ist und noch einen unbefristeten Arbeitsvertrag besitzt, stellt sich nun die frage, ob man auch ab dem 01.01.2011 die 300€ Elterngeld als Freibetrag ansetzen darf?
    Wenn der Bescheid offensichtlich fehlerhaft ist, brauche ich einen Anwalt oder erkennt das die ARGE an und korrigiert dieses?

    Kurz die Daten unserer Familie:

    Also meine Ehefrau und meine Tochter leben in eine Bedarfsgemeinschaft. Dann sind wir eine Haushaltsgemeinschaft, da ich Student bin.
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    Meine Frau:

      Seitdem 29.01.2010 bis zum 29.01.2012 Eltern Urlaub

      Sie erhält Elterngeld vom Bundes Versorgungsamt mit bis zu 515,47€

      Auch erhält sie Hartz4 Leistungen von 548,99€ bis zum 01.12.2010

      Ab dem 01.01.2011 wird sie 248,99€ Hartz4 Leistungen erhalten

      Sie hat einen Unbefristeten Arbeitsvertrag

      Bevor unsere Tochter am 29.01.2010 zur Entbunden wurde, hat sie noch gearbeitet(d.h. von 09.2000 bis 29.01.2010 gearbeitet, in der selben Firma).

    Meine Tochter:
    bald 11 Monate alt :)

    Ich(Student):

      BaföG Ablehnungsbescheid

      29 Jahre alt, im 9 Semester und als Ordentlicher Student angemeldet

      Erhalte bis zum 01.02.2011 noch 121€ Wohngeld

      Erhalte 184€ von der Familienkasse Kindergeld für meine Tochter

      Arbeite seitdem 01.12.2010 nicht mehr als Werkstudent, da die Vertragslaufzeit nicht verlängert wurde.


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    In Zukunft werden wir finanzielle Probleme haben und das bald ab dem 01.01.2011. Denn wenn es so bleibt, dann erhalten wir nur noch ein Einkommen von:

    Elterngeld: 515,47€
    Kindergeld: 184€
    Hartz4: 248,99€
    Wohngeld (bis zum 01.02.2011): 121€
    Gesamtbetrag: 948,66€

    Unsere Ausgaben sind:
    Miete: 622€
    Strom: 77€
    Telefon: 20€
    Gesamtfixkosten: 719€

    usw. ...

    es sind noch mehr Ausgaben (also sprich noch Lebensmittel usw.)vorhanden. Somit ist noch mit 300€, die tatsächliche Grenze erreicht.

    Habe gerade bisschen, das Haushaltsbegleitgesetzt an den mir Interessanten Stellen gelesen. Hier den Link:

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Dru….pdf/680-10.pdf

    Hier nun den Zitat aus dem Link:

    Dem § 10 wird folgender Absatz 5 angefügt:
    „(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
    dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleibt das Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als
    Einkommen unberücksichtig
    t. In den Fällen des § 6 Satz 2 verringern sich die Beträge nach Satz 2 um
    die Hälfte.

    Somit erhalten nur jene einen 300€ Freibetrag auf Elterngeld bei Hartz4, die auch tatsächlich vor der Geburt Ihres Elterngeld Anspruches, gearbeitet haben. Da nun meine Frau von 2000 bis 2010 gearbeitet hat, bis zur Entbindung unserer Tochter. Darf wohl das Elterngeld, nicht auf die Hartz4 Leistung voll angerechnet werden. Damit ist wohl auch der Bescheid Fehlerhaft oder???

    Eine weitere Frage stellt sich nun für mich, da ich gerade vor 10 Minuten unseren Schreiben von der Bundeselterngeldstelle gelesen habe. Es wird empfohlen, den 2 Teilbetrag aus dem Jahr 2011 sich auszahlen zu lassen, damit man weiterhin keine 2% (von 67% auf 65%) verliert und weiterhin die Sozialleistungen(bei uns hier HARTZ4) in Anspruch(in fast vollem Umfang) zu nehmen.

    Nun meine letzten Fragen:

    Wird die ARGE die Summe des Teilbetrag aus dem Jahr 2011, als einmal Zahlung im Monat Dezember 2010 betrachten?
    Oder wird sie Diesen Teilbetrag als Einkommen im Jahr 2011 betrachten?
    Und wir der Teilbetrag als Vermögen angesehen?

    Ich danke jedem der mir hier helfen kann und dem Redaktionsteam für dieses Forum.

    Frohes Fest für alle und guten Rutsch jedem
    LG LaFamilia :o

    hallo,

    ALG II = 585€ (Ehefrau + Kind BG)

    Habe von 2005 bis 2008 BaföG erhalten. August 2008 wurde das BaföG eingestellt, da ich nicht die Scheine Nachweisen konnte. Habe jetzt einen BaföG Ablehnungsbescheid. Begründung:

    Vom Wintersemester 2006 an studieren Sie an der FH Köln in der Fächerkombination Elektrotechnik mit dem Studienziel Bachelor.
    Das laufende Semester ist Ihr 8.Fachsemester in der o.g. Fächerkombination. Für dieses Studium sieht § 15a BAföG eine Förderungshöchstdauer (FHD) von 6 Semestern vor. Nach den von Ihnen gemachten Angaben war somit die FHD gem. § 15a BAföG am 31.08.2009 Ende.

    hallo liebes Forum und Redaktionsteam,:D

    war wieder bei der ARGE und die haben mir wirklich widersprüchliche Informationen gegeben. Die Sachbearbeiterin hat uns einen Vermögen von:

    Fall 1:
    Ehemann (29): 29 x 150€ + 750€ = 5.100€
    Ehefrau (27): 27 x 150€ + 750€ = 4.800€
    Kind (4 mon.) : 750€ = 750€
    Gesamt Vermögen: 10.650€

    Als ich mal den SGB II Heft gelesen habe, musste ich feststellen, das:

    Fall 2:
    Ehemann (29): 29 x 150€ + 750€ = 5.100€
    Ehefrau (27): 27 x 150€ + 750€ = 4.800€
    Kind (4 mon.) : 3.100€ + 750€ = 3.850€
    Gesamt Vermögen: 13.750€

    Warum 3.100€ fürs Kind?

    Nach SGB II 8.2 Vom Vermögen abzuziehen sind:

    Der Grundfreibetrag von 3.100€ gilt auch für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind. Da unser Kind ja grad mal 4 Monate alt und mit in der Bedarfsgemeinschaft eingezogen ist, wird sie als minderjährige Kind definiert.

    tritt hier Fall 1 oder Fall 2 in kraft?

    Weitere Fragen zu Vermögen:

    Hinweis:
    Ich bin Student und lebe in eine HG(Haushaltsgemeinschaft) mit meiner Ehefrau und Tochter, die in eine BG(Bedarfsgemeinschaft) nach dem SGB II leben.

    Durch das Studium musste ich mir einen neuen Laptop zulegen, muss ich dieses als Vermögen anrechnen lassen oder ist dies als Werbungskosten zu interpretieren?

    Durch die letzten 3 Monate Kontoauszüge, ist es ersichtlich, das wir einen gewisses Bargeld Vermögen haben. Aber wir viele Ausgaben kosten, die wir nicht nachweisen können.

    Z.B. für die Baby Erstausstattung, oder den Laptop, usw..., was kann man da machen? Reicht es aus, wenn man nur den wahren noch vorhandenen Bargeld Vermögen meldet? Oder muss man das schriftlich nachweisen (was teilweise nicht geht, da einiges gebraucht gekauft wurde)?

    Oder anderes Beispiel, Schulden bei einem Bekannten. Wie soll ich denn dieses Nachweisen, außer eine schriftliche Bestätigung vom Bekannten?

    Eine Frage zu den Orientierung Service:

    Was ist wenn die Sachbearbeiterin, den Antrag fehlerhaft übergibt? Werde ich dafür zur Verantwortung bezogen?

    Z.B. (habe ich hier schon mal erwähnt) Ehefrau bekommt 515,70€ auf 20 Monate EG(Elterngeld) davon wird 300€ als FB(Freibetrag) angerechnet. Obwohl der Super Moderator (und ich habe es noch auf einer anderen Website gelesen), nur 150€ als FB zu den EG angerechnet werden kann. Als ich die Sachbearbeiterin danach fragte, hat sie nochmals die Abteilung für Hartz IV Bearbeitung angefragt. Diese haben hier zu der 300€ FB zu den 515,70€ EG zugestimmt.

    Letzte Frage:

    Wenn wir Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Aber nach 3 - 5 Monate Hartz IV beantragen möchten(natürlich dabei die Wohngeld- und Kinderzuschlag Leistungen verweigern). Darf man das denn überhaupt? Dürfen denn Meine Ehefrau und meine Tochter Hartz IV beantragen? Darf ich nochmals Wohngeld, also separat für mich, beantragen(, da ich ja schon mal beantragt habe)?

    MFG Familia

    hallo Leute,

    bin Student (29 Jahre) im 8 Fachsemester + Ablehnungsbescheid vom BaföG
    meine Frau (27) ist zur zeit Hausfrau und erhält Elterngeld, das auf 2 Jahre verteilt ist
    unsere Tochter ist 14 Wochen alt

    Ich Student verdiene 400€ Minijob (keine Versicherung oder Steuer) bzw. Werkstudent
    Meine Frau erhält 515€ Elterngeld von der Elterngeldstelle
    Unsere Tochter erhält 184€ von der Familienkasse bzw. wir erhalten das

    Meine frage erstmal sind wir eine Bedarfsgemeinschaft?
    Da ich einer Vollzeit Ausbildung bzw. Studium nachgehe kann ich nicht mehr als 400€ einkommen in die Familienkasse einbringen.
    Daher meine frage bin ich als Vollzeit Student = Vollzeit erwerbsfähig?
    Auch hier meine 2 frage muss ich jetzt Vollzeit arbeiten?

    Habe hier mal eine Rechnung von einer Bekannte erhalten, die mir folgendes errechnet hat, siehe hier:

    Student:

    323€ Regelsatz
    205€ Miete (1/3 der Miete)
    528€ Eigener Bedarf

    Ehefrau mit Kind(Elternzeit/da Kind 14 Wochen alt ist):

    323€ Regelsatz
    215€ Kind
    410€ Miete (2/3 der Miete)
    948€ Eigener Bedarf

    Freibeträge Einkommen (Ehefrau und Kind):

    184€ Kindergeld
    65€ Elterngeld (515€ -150€ Freibetrag)
    249€ Freibeträge

    Gesamt Einkommen(Ehefrau und Kind):

    948€ Eigener Bedarf
    249€ Freibeträge Einkommen
    391€ Hartz IV Bedarf (Ehefrau/Kind)

    Hinweis:

    Ich als Vollzeit Student komme unterhalb von 528€, da ich nur 400€ Minijob arbeite. Daher muss ich wie gesagt keine Krankenkassen Beiträge, Rentenversicherung oder Steuer entrichten. Wenn ich aber über 528€ verdienen wir dieses als sonstiges Einkommen bei meiner Ehefrau und Kind voll angerechnet, oder?

    Was kann man in meinem Fall am besten tun?
    Vielleicht Wohngeld und Kindergeldzuschlag?
    Muss ich wirklich mein Studium beenden bzw. mich exmatrikulieren, nur weil ich meine Familie nicht mehr Unterhalten kann?
    Auch muss ich sagen, das ich als Werkstudenten(max 20std. pro Woche) arbeite, dieser wird aber bald auf 400€ beschränkt. Das heißt das ich ca 7std. pro Woche arbeiten werde. muss ich nun auch noch erklären, warum ich weniger arbeiten muss bzw. einen Arbeitgeber Nachweis darlegen, das besagt, das ich aus Betriebswirtschaftlichen Gründen weniger arbeiten muss? Oder reicht es auch, wenn ich eine Erklärung bzgl. meiner Mehr Zeit Notwendigkeit zum Studium investieren muss?

    Also ich wäre sehr erfreut, über wirklich hilfreiche Hilfe...benötige aber auch irgendwie objektive Hilfestellungen mit Gesetzt lagen oder vielleicht aktuelle Beispiele, die sich meiner Situation ähnelt oder gleich verhalten...

    Desto trotz danke ich euch schon mal für eure Aufmerksamkeit, meinen Fall zu begutachten...

    mfg von der Familia