Beiträge von Bini

    verehrter Super-Moderator,
    nein, das ist natürlich klar - wer würde sich denn überhaupt mit soviel "Mäusen" in die Hartz IV-Schlange einreihen!
    Gut, ja! Diese 3000 € sind ja nur ein Beispielwert - verstehe ich schon! ;o) ....

    Nein, das ist auch nicht der Grund meiner Verärgerung!

    Mir wär's auch am liebsten, ich müsste nicht bei der ARGE betteln gehen!

    Aber wie kann es denn sein, dass die EU-Rente gegen das Hartz-Geld verrechnet wird und z. B. ein Minijob, der einem wenigstens dabei helfen könnte nicht in Schulden zu geraten,dann gleich nochmal nahezu genauso verrechnet wird wie die Rente?
    Wenn das Geld aus dem Minijob dann reichen würde, um auf Hartz-IV-Geld verzichten zu können, würde ich das sofort tun!
    Klappt aber nicht!
    Es ist doch wohl so -vorausgesetzt ich habe das richtig verstanden-
    dass von meinen angenommenen 180 Euro für den Minijob im Monat mir dann sicher die z. Zt. noch gezahlten 80€ Zuschlag wegfallen würden, oder?
    Da kann ich ja besser meinen ALG II Anspruch fallen lassen und dann würden mir Rente und das Geld vom Minijob ganz gehören - oder etwa nicht?
    Gruß
    Bini

    Hallo liebe "Hartz-Gemeinde",
    verehrter Moderator !

    Es tut sich für mich folgende Frage auf:

    ich bekomme eine befristete EU-Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung ab 01.11.2010. Diese beträgt ca. 414.-€.

    Vom Hartz IV Regelsatz von 359.-€ plus (nach 1 Jahr gekürzt...) 80.- € für den sgn. befristeten Zuschlag gem. § 24 SGB II bleibt nur
    letzterer übrig, alles andere wurde gegen meine unbefristete Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung aufgerechnet; ein Überschuß von exakt 10,20€ hat sich gleich der Landkreis Wesermarsch eingeheimst und mir den Nebenkostenzuschuß entsprechend auf 68,98 pro Monat gekürzt.

    Jetzt frage ich mich doch: wenn ich ab November möglicherweise einen Zuverdienst von - sagen wir mal
    180 Euro netto pro Monat
    für einen Job
    von 2x 3 Stunden pro Woche/ also 24 Std. pro Monat
    hätte .....

    würde dieser Zuverdienst dann rechnerisch wie ein einzelnes Einkommen von der ARGE behandelt, obwohl man mir ja schon die EU-Rente als Einkommen gegen meinen Regelsatz verrechnet hat?
    und: was würde passieren, wenn ich noch weitere Einnahmequellen "aus dem Ärmel zaubern" würde - ginge dann die Verrechnung mit dem Hartz IV Geld wieder für jeden einzelnen Zuverdienst separat von statten?

    Ich meine, das ist ja wie "Sippenhaft" - da würde ich ja regelrecht dafür bestraft, dass ich der Gesellschaft nicht zur Last fallen möchte....
    -um es mal einfach zu formulieren!
    Abgesehen davon besteht aufgrund meiner chron.Erkrankung aber gar keine "Gefahr", dass mir solch ein "Massenverdienst" in den Schoß fallen würde!

    Boah, ich versteh' diese Welt nicht mehr!
    Hilfe bitte!

    ...und hier bitte gleich noch eine weitere Frage:

    ich hörte in den vergangenen Wochen immer wieder von unseren Damen und Herren Politikern,
    dass es sich für arbeitswillige Menschen, insbesondere
    Hartz-4 -Empfänger, auch weiterhin lohnen muss, sich um Arbeit zu bemühen - aber wenn einem da dann jedesmal nahezu alles wieder verrechnet wird - wer geht denn da noch freiwillig arbeiten, bzw. bemüht sich um eine weitere Einkommensquelle, sei sie auch noch so klein!?

    Ich hätte ja evt. noch im Oktober/ November d. J. die Chance auf 2x3 Stunden wöchentliche Aushilfstätigkeit in einem Labor.

    Rechne ich nun den Kostenfaktor Auto und Arbeitsweg gegen die Bezahlung von - sagen wir mal Minimum €7.50 pro Stunde,dann bleibt mir vermutlich nicht wirklich was übrig, mit dem ich dann mein Auto, das ich abgesehen von der Aufnahme o.b. Tätigkeit auch aus gesundheitlichen Gründen dringend benötige, weiterhin finanzieren kann ( Steuern und Versicherung, sowie Reparaturen, die demnächst anfallen...).

    Wie würde dann dieser Zuverdienst von
    4x (2x3x€7.50 / Std.) [B]= € 180.- im Monat

    mit meiner EU-Rente und Hartz IV Restsumme von derzeit noch € 80 für den unbefristeten
    Zuschlag n. § 24 SGB II nun aufeinandertreffen?

    Wäre es so, dass dann vom Zusatzeinkommen 100 Euro als Freitbetrag -und damit unangetastet- blieben und die restlichen € 80 vom Zuverdienst dann gegen den noch laufenden befristeten Zuschlag
    n. § 24 SGB II verrechnet würden?

    Oder würde der Landkreis dann die Zahlung der Heizungs-und Nebenkosten möglicherweise einstellen?

    Für die Auflösung dieses neuen "gordischen Knotens" wäre ich sehr dankbar!
    Gruß Bini

    Hallo Hoppel,

    ich lebe allein,ich wohne zwar mit meinem Bruder zusammen unter "einem Dach" ( Haus ca. 90 qm = Wohneigentum zu je 50%- jedoch geht finanziell jeder seinen eigenen Weg, wenn ich das mal so umschreiben darf - es besteht keine Bedarfsgemeinschaft.
    Meine Erwerbsminderungsrente ist unbefristet; sie endet automatisch mit meinem 65. Geburtstag im Jahre 2023 - so ich das noch erlebe unter diesen Umständen!

    Gruß Bini

    Moin zusammen!
    Erbitte Antwort auf folgende Frage:
    ich bekomme zum 01.11.2010 nun nach fast vierjährigem Kampf mit der DRV Bund Berlin eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von € 414,60 .
    Ich muss noch erwähnen, das besagte Rente infolge eines Vergleichs vor dem Sozialgericht zustande kam, dem ich wohl oder übel aufgrund der Tatsache zugestimmt habe, dass zur Zeit für meine chronische Erkrankung einfach keine andere rechtliche Durchsetzungsmöglichkeit besteht, da es leider immer noch keine offiziell anerkannten, labortechnischen Beweise für die Krankheit gibt ( selbst den Fachärzten, die sich intensiv mit dieser Erkrankung befassen, versagen die von der Rentenversicherung beauftragten Gutachter die Anerkennung- ein Schlag ins Gesicht für alle Patienten, die an dieser Rheumaform leiden!)
    Nun zurück zum eigentlichen Thema:
    als ich mit meiner Anwältin diskutierte, dass ich bei Annahme des Vergleichsurteils auch gleich bei HARTZ IV bleiben könnte, meinte diese, dass ich HARTZ IV ja zusätzlich zur Rente bekäme! Ich konnte das zwar nicht so recht glauben, aber nun, wenn es denn so wäre - und das muss eine Anwältin ja bestimmt eher wissen, als ich - war das für mich ja schon ein kleiner Lichtblick im dunklen "HARTZ-Tunnel"!

    Es kam, was kommen musste - denn bei der "A-Karten -Vergabe" bin ich ja stets die Erste....:o(.....

    Rente ab 1.11.2010 €414,60
    ( Sozialversicherungsbeiträge
    schon abgezogen!)

    Agentur für Arbeit überweist nur noch den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II , also € 80,--
    und der Landkreis zieht von seinem Beitrag von ehemals €79,18 (für Heizungs-und sonstige Nebenkosten) gleich den Überschuss von €10,20 ab, verbleiben damit noch €68,98 .

    Tja, das war's dann!

    Arbeiten von zuhause aus: is' nix zu kriegen - also auf zum Abgrund des Lebens.....:(...:o ...an ein menschenwürdiges Leben kann man mit den paar Kröten nun wirklich nicht mehr denken!

    Jetzt frage ich mich aber als alte Kämpferin doch, wird denn das Einkommen aus der Rente wg. teilw. Erwerbsminderung anders behandelt wie ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ? Müssen da nicht die berühmten 100 Euro Freibetrag erst abgerechnet werden??? Es wären mit der Differenz dann zwar auch keine enormen Sprünge möglich, aber es würde z. Bsp. verhindern, dass ich meine langjährigen Haustiere ins
    Tierheim abschieben muss - was mir beim bloßen Gedanken daran - schon das Herz zerreißt!

    Ich hoffe, ich bekomme wieder einmal eine hilfreiche Antwort von Euch hier im Forum ....
    Bis dahin alles Liebe und vielen Dank im Voraus
    Bini

    Hallo Hoppel ! Tut mir leid, aber....
    ich traue mich schon gar nicht mehr, nachzufragen...:o

    Es geht mir -wie o.b.- also darum, dass ich denke, dass ich jetzt durch die Rente wg. teilw. Erw.-minderung bei Berufsunfähigkeit ja sicher weniger HARTZ-IV-Geld erhalten werde, als vorher, da die Rente ja wie ein Einkommen behandelt , also angerechnet wird auf die Hartz- IV- Leistung.

    In "meinem Hirn" gestaltet sich das folgendermaßen :(und es wäre schön, wenn Du mir sagst, dass ich das falsch sehe!!! )

    also: z.B. Rentenzahlung wg. teilw. Erwerbsmind. von -sagen wir mal- 400 Euro abzgl. eines Freibetrages, den mir meine Anwältin mit 30 Euro beziffert hat, macht dann einen Restbetrag von 370 Euro, den ich dann vom Rententräger bekommen würde. ( Soweit richtig gedacht von mir? )

    Weiter:
    Wenn ich nun bei der ARGE Hartz IV wegen "Änderung der Einkommensverhältnisse" neu berechnen lassen muss, würde doch eben dieser Rentenbetrag von nunmehr 370 Euro auf die
    Hartz -IV -Leistung angerechnet, oder nicht?

    Wie sehr "schmälert" denn dieses "Einkommen aus Rentenbezug"
    dann mein derzeitiges AlG II von 359.-€ plus 160.-€ für den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB =
    insgesamt 519.-€ ,
    den ich noch bis Juli 2010 erhalte?
    ( Ab August 2010 wird besagter Zuschlag ja dann erstmals um die vorgeschriebenen 80 € gekürzt , um dann nach einem weiteren Jahr des AlG II- Bezuges komplett wegzufallen...)

    Ich bin nämlich der Annahme, dass ich dann weniger AlgII bekommen werde, weil ich doch das Einkommen aus der Rente wg. tw. Erw.-mind. habe.... oder ist das falsch??? :confused:

    Außerdem habe ich beim Studieren der Texte hier gelesen, dass mir- solange ich einen befristeten Zuschlag erhalte, kein Geld mehr für die Nebenkosten zusteht. ( Ich suche mir das nochmal raus, um die Stelle im Text konkreter bezeichnen zu können!)
    Danke und Gruß
    Bini

    Können wir das mal in Zahlen durchdenken?

    Also, wenn ich das richtig verstehe lautet die Berechnung dann:
    Rente wg. teilw. Erwerbsminderung
    von ca. 400 Euro (angenommen)

    minus Freibetrag von 30 (?) Euro
    gleich 370 Euro

    bei einem Hartz -IV -Betrag von derzeit 359 Euro
    p l u s ab August 2010 dann nur noch 80 Euro für den befristeten Zuschlag

    gleich 439 Euro

    Wieviel Prozent werden denn da nun abgezogen von den verbleibenden 370 Euro für die Rente wg. teilw. Erw.-minderung?
    Frage No. 1:
    Konkret: was erscheint bei den als Beispiel genannten Zahlen dann auf meinem Kontoauszug für ein Überweisungsbetrag?
    Frage No. 2:
    bekomme ich wegen des noch bestehenden befristeten Zuschlags denn die "Wohnkosten/ rsp. Betriebskosten" weiter erstattet?
    Sorry, aber langsam werde ich hier echt verrückt vor Sorge!
    Danke nochmal für die erneuten Bemühungen!
    Gruß Bini

    Hallo und Guten Tag zusammen!

    Ich hätte gern gewußt, in wieweit ein Einkommen aus einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf das derzeitige Hartz IV Geld angerechnet wird.
    So wie es momentan aussieht, bekäme ich etwa 400 Euro Rente wg. teilw. Erw.-minderung b. Berufsunfähigkeit; lt. Anwältin besteht ein Freibetrag von 30 Euro auf dieses "Einkommen".
    Wie wird Hartz IV dann berechnet???
    Habe ich weiterhin einen Anspruch auf Sozialgeld ( Grundsicherung) bzw. sgn.Betriebskosten für die Wohnung
    (... bekomme derzeit vom Landkreis ca. 79Euro jeden Monat zusätzlich zum Hartz-IV-Betrag, der derzeit noch den "unbefristeten Zuschlag" n. § 24 SGB enthält).
    Ab voraussichtlichem Bewilligungszeitraum der Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit im Juli/ August diesen Jahres wird dieser Zuschlag ja um die Hälfte (also 80 Euro ca.) gekürzt und bestünde bis Juli/August 2011 dann noch in der besagten gekürzten Version fort.
    Bleibt mir das dann so erhalten, oder bekomme ich wegen des noch laufenden befristeten Zuschlags dann kein Sozialgeld / ...oder wäre es dann Wohngeld...????/ mehr ???

    Ich steige da nicht mehr durch, obwohl ich es redlich versucht habe in allen Rubriken hier im Forum, die passende Frage/ resp.Antwort zu meinem Problem zu finden!:( :D
    Bin dankbar für Eure Hilfe und verbleibe
    mit freundlichem Gruß und bestem Dank im Voraus
    Bine :confused: