Beiträge von Hafenmeister

    Hallo zusammen, ich habe gerade von der Regionaldirektion eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen. Hier ein Auszug meiner eMail an das Jobcenter:

    Ich habe von der Regionaldirektion
    Hessen den Bescheid zur Rückzahlung von 562,21 Euro erhalten. Das entspricht exakt dem, was ich pro Monat bisher erhalten habe. Am 29.01.2010 habe ich zum bisher letzten Mal diesen Betrag erhalten. Am 01.02.2010 habe ich meine Tätigkeit bei meinem neuen Arbeitgeber begonnen. Am 25.02.2010 habe ich mein erstes Gehalt überwiesen bekommen.

    Soweit ich er verstanden habe, muß ich eine Monatsüberweisung zurückzahlen, da ich von Februar an einer geregelten Arbeit nachgehe.
    Das bedeutet aber, daß ich für den Monat Februar über _keinerlei_ Einkommen verfüge, da ich mein Gehalt erst Ende Februar überwiesen bekommen habe und die Überweisung der ARGE von Ende Januar für den Februar zurückzahlen muß. Das hat dann seine Ordnung so? Oder hatte ich zuviel Vermögen auf meinem Girokonto?

    als Antwort (Auszug):

    Sie haben Ende Januar die Leistungen für Februar erhalten. Ihren Lohn haben Sie Ende Februar erhalten. Da es im Sozialgesetzbuch II das Zuflussprinzip gibt, wird Ihr Einkommen dem Monat angerechnet, in dem Sie es erhalten. In Ihrem Falle also Februar. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie Ihren Lohn Ende oder Anfang des Monats erhalten.

    Meine Frage ist:

    geht das so, daß ich faktisch einen Monat kein Einkommen habe? In der Antwort ist keine Vorschrift o.ä. enthalten.

    Ein großes Problem stellt das nicht dar, weil ich ja wieder fest verdiene, aber es sind immerhin über 500 Euro. Wenn die Antwort so korrekt ist, kann ich mich morgen gleich an die Rückzahlung machen.

    Grüße!