Beiträge von DL10

    Hallo, ich muss mich hier auch mal zu diesem Thema melden und meine Frage loswerden.

    Das man Vermögen grundsätzlich nicht mit Schulden verrechnen kann ist mir klar. Im Urteil des BSG vom 15.04.2008 - B 14/ 7b AS 52/ 06 R wird unter Punkt 38 folgendes eingeschränkt: "Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte ist allenfalls geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand (z.Bsp. eine auf dem Grundstück eingetragenen Hypothek) last, da der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann." In diesem Urteil ging es grob darum, dass der Kläger hier seine Lebensversicherung (die den Wert des Schonvermögens übersteigte) mit Schulden die er noch bei seiner Mutter hatte verrechnen wollte. Laut Gericht bestand hier kein Zusammenhang zwischen den Schulden bei seiner Mutter und der Lebensversicherung. Soweit ist das für mich alles nachvollziehbar.

    Nun zu meiner Problem/Geschichte:

    Bis zur Geburt meiner Zwillinge arbeitet ich und lebte noch bei meinen Eltern. Durch die Zwillinge zog ich in eine Wohnung oberhalb meiner Eltern. Das zusammenziehen mit dem Vater war schon geplant. im August kaufte ich eine Küche mit einem Zahlungsziel im Oktober, die Kück war jedoch schon für die gemeinsamme Wohnung gedacht. In der "Übergangswohnung" hatte ich keine Küche (außen einen Schrank und einen Wasserkocher). Da es sich nur um einen Übergangszeitraum handelte wurde keine Küche dafür gekauft sondern die Küche direkt für unsere gemeinsame Wohnung geplant, ich nutzte derweil die Küche meiner Eltern ein Stockwerk tiefer. Ende August erfuhr ich das man auch in der Erziehungszeit ALG II beantragen kann und tat das dann auch Ende August. Nun hatte ich zum Antragszeitraum Vermögen über den Freibetrag da ich die Küche noch nicht bezahlt hatte. Mein Antrag wurde nach mehreren Einsprüchen abgelehnt, da die noch zu bezahlende Küche nicht vom Kontostand abgezogen wurde. Der Kauf wurde nicht als ungerechtfertigt bewertet (zumal sie auch zur späteren vermeidung von ALG II diente da wir ja in eine gemeinsame Wohnung ziehen) sondern es wurde sich auf die nicht verrechenbarkeit von schulden und Vermögen bezogen.

    Für mein Verständniss ist das nicht richtig da eine noch zuzahlende Rechnung schon einen direkten Zusammenhang mit meinem Kontostand hat. Wenn dem nicht so wäre dann könnte man ja auch kein Geld für zBsp. nachzuzahlende Nebenkosten oder Stromrechnung "zurücklegen".

    Wäre euich für eure meinungen dankbar.

    DL