Beiträge von casy

    Danke für die Antwort,
    eine Frage bleibt für mich noch offen, wenn von der ARGE nur die aufgekommenen Betriebskosten angerechnet werden, sind das die kompletten Kosten, oder können nur die Ersparnis pro Monat eingefordert werden. Beispiel, ich habe 120€ Guthaben, also 10€ im Monat, 4 Monate war ich HartzIV´ler, können nur 40€ eingefordert werden-oder die gesamten Betriebskosten bis 120€?

    Hallo, habe gerade einen Liebesbrief von der ARGE bekommen und soll jetzt mein Nebenkostenguthaben von 2009 nachzahlen. Das Guthaben ist aber für das Abrechnungsjahr 2008 und dort war ich bis September noch Student. Ab dann war ich im Bezug von HartzIV und sehe auch ein das ich von dortan das anteilige Guthaben zurückzahle, aber darf das Amt das gesamte Guthaben verlangen? Schließlich musste ich für die Nebenkosten vorher selber aufkommen.