Beiträge von riebar

    Ja, ich meine die Btriebskosten vom Vermieter. Sie hatte erst im November 60 Euro vom letzten Jahr wieder bekommen und ihr ALG2 ging ab Ende November los. Also diese 60 euro wurden ihr als Einkommen angerechnet und gleich abgezogen.Dann noch mal zu dem Übergangsgeld , das heißt wenn ich vorher z.B. 780 € ALG 1 erhalten habe und würde z. B. 659€ dann bekommen erhalte ich diesen Zuschuss. Wenn umgekehrt dann nicht mehr, oder?

    :confused:Wie ist das mit dem Übergang von ALG1 zu ALG 2, wer hat Anspruch auf die 160 Euro im ersten Jahr? Gibt es da irgengwelche Kriterien oder Vorschriften? Habe eine Bekannte die diese nicht bekommen hat. Auch wurden ihr die Betriebskosten aus dem vergangenen Jahr (60 Euro) als Einkommen angerechnet.