Beiträge von Romancier

    Die Miete bewegt sich im erlaubten Rahmen (die SM gibt Mietnachlass - aber alles korekt in Steuererklärung angegeben). Ansonsten wäre auch hier ein weiteres Entgegenkommen kein Problem.

    Die Schwierigkeit sehe ich in der Wohnfläche. Untervermietbar wird die Wohnung kaum sein - das macht die verwitwete Mutter sicher nicht mit (Rheumatikerin - behinderter Sohn - etc). Zur Zeit beträgt die Wohnfläche 95m². Wäre das nicht eigentlich schon zu groß für 3 Personen? Dazu muss man wissen, dass der Vater meiner Freundin vor 3 Jahren gestorben ist und somit statt 4 Personen eben nur noch die 3 übrigen dort leben (bedeutet das, dass der Staat auch weniger Geld zahlt, wenn jemand stirbt?)

    Hallo!

    Folgendes Problem stellt sich mir : Meine Freundin (20 - Studienbeginn Wintersemester 2010) und Ich (19 - Studienbeginn Wintersemester 2010) möchten gern zusammenziehen. Wir beide planen, die Lebenshaltungskosten via BaFög-Kindergeld und einem zusätzlichen Minijob (falls notwendig und erlaubt) zu deckeln. Bei mir wird BaFög auf jeden Fall bewilligt, da meine Eltern (ich lebe bei Großeltern) neuerdings HartzIV-Empfänger sind und zuvor Privatinsolvenz beantragt haben. (Nebenfrage: Steuererklärungen von 08 und 07 liegen vor - sollten meine Eltern die neueren Bescheide nicht schicken - was bereits vorgekommen ist - was passiert dann?). Auch bei meiner Freundin ist der Fall prinzipiell klar - verwitwete Mutter mit HartzIV und Witwenrente. Familie lebt meines Wissens als Bedarfsgemeinschaft von ALG2-Grundsicherung,blablablub. Sie sollte also auch problemlos BaFög bekommen, richtig?

    Nungut, jetzt droht der Familie aber ein Problem, falls meine Freundin auszieht. Statt 3 Personen leben dort nur 2. Nun gabs in der Nachbarschaft einen Fall, wo eine Frau aus ihrer Wohnung ausziehen sollte, weil diese nicht "angemessen" war für ALG2. Droht ein ähnliches Schicksal auch der Family meiner Freundin? Die Wohnung hat 95m² - die Mutter kriegt glaube ich 117€ Wohngeld zusätzlich. Übrigens ist die Vermieterin die Schwiegermutter - man wohnt also sogesehen bei der Verwandschaft. Hat dies noch eine Bedeutung?

    Also - drohen finanzielle Kürzungen oder gar Zwangsumzug, wenn meine Freundin auszieht?

    Wäre euch echt dankbar, wenn ich darüber aufgeklärt werden könnte. Denn ansonsten wäre meine Freundin ja sozusagen auf Lebenszeit an den Haushalt ihrer Mutter gefesselt...