Beiträge von mr.&mrs.smith

    darf mir die arge das geld anrechnen, wenn ich nur ab und zu mal was bei ebay verkaufe, das waren ja alles sachen die wir mit dem geld von der arge bezahlt haben, da wir einen sohn haben braucht man ja vieles so schnell nicht mehr, darum verkaufen wirs bei ebay.

    hallo!
    hoffentlich kann mir von euch wer helfen...
    ich habe gleich mehrere probleme:


    erstmal zu uns:
    wir sind eine bedarfsgemeinschaft, 21 und 23 jahre alt, unser
    sohn ist mitlerweile 6 monate alt (für ihn bekommen wir
    kindergeld und ich bekomme 300,- €uro elterngeld für 12
    monate). wir haben beide vorher alg I bekommen (war nicht
    viel, da wir beide nur eine lehre gamacht hatten) mitlerweile
    bekommt jeder von uns alg II.


    - soweit ich das richtig verstanden habe, beträgt der
    regelsatz 323,- €uro je person (also 646,- €uro) und für
    unseren sohn müsste es 215,- €uro geben UND die mietkosten
    müsste die arge auch in voller höhe übernehmen (290,- €uro
    kaltmiete + 150,- €uro nebenkosten ... macht zusammen
    440,- €uro im monat).

    DOCH...
    wie kann das sein, wir haben folgende leistungen pro monat
    zugesprochen bekommen:

    *zur sicherung des lebensunterhalts:
    - person A (211,68 €)
    - person B (211,68 €)
    - Kind (5,64 €)
    - (Gesamt lebensunterhalt: 429,- EUR)

    *kosten für unterkunft und heizung
    - person A (136,05 €)
    - person B (136,06 €)
    - Kind (136,06 €)
    - (Gesamt kosten für unterkunft und heizung: 408,17 EUR)

    *macht Gesamt: 837,17 EUR

    da stimmt doch was nicht.


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    - die heizkosten müssten ja in voller höhe übernommen
    werden, wir haben eine nachzahlung von 150,- €uro an
    unseren vermieter zu leisten.
    *müss die arge diese kosten auch übernehmen?

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    das nächste problem, wir wohnen in einer 52 m², 2 1/2
    zimmer, das haus ist uralt - kaum isoliert, darum die
    nachzahlung der heizung (obwohl wir kaum heizungen [wir
    heizen nur so, damit wir nicht mit winterjacke in der wohnung
    sitzen müssen] hätten wir eine heizkostenrechnung von fast
    200,- €uro im monat zu zahlen im winter)
    doch das größte problem ist, dass es bei uns in der wohnung
    schimmelt, für unseren sohn ist das sehr gefährlich.
    wir würden jetzt eine sozialbauwohnung bekommen, die
    natürlich günstig ist, doch in dieser wohnung gibt es keine
    zentralheizung, man müsste also eine ofen reinstellen...

    *muss die arge die kosten für einen ofen übernehmen, irgendwie müssen wir ja heizen?

    *und noch zu den kosten fürs holz, meine sachbearbeiterin sagt, dass wir nur einen teil dazugezahlt bekommen würden, aber ich dacht dass die arge die kosten für das holz komplett übernehmen müsste?

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    wir wohnen auch beide schon eine weile nicht mehr daheim,
    jedeoch hat keiner von uns eine wohnungserstausstattung
    beantragt, haben wir jetzt noch die möglichkeit dazu? wir
    haben uns im moment das geld für die ausstattung bei
    unseren eltern geliehen... und bei der erstausstattung für
    kinder ist es das gleiche.

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    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    danke. mfg