Hallo,
bei einer erteilten Zusicherung sind auf gesonderten Antrag hin notwendige Kosten für
-Umzug (Fahrzeug, Möbelträger, soweit nicht selbst zu erledigen oder Mietkosten für das Fahrzeug (Achtung, mehrere Angebote vorlegen))
-Einzugsrenovierung in Sonderfällen (soweit diese nicht selbst durchgeführt werden können aus gesundheitlichen Gründen)
-Erstausstattung (bei Erstbezug, wenn nur teilweise Mobiliar und Hausrat vorhanden sind)
als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu bewilligen.
Die Genossenschaftsanteile werden auf formlosen Antrag hin bei vorliegender Zusicherung als in Raten rückzahlbares Darlehn gewährt, wobei die Rückzahlungsansprüche abgetreten werden müssen.
Die Praxis der Leistungsträger ist uneinheitlich, auf schriftlichen Bescheid bei Ablehnung bestehen und Widerspruch erheben.
MfG!