Beiträge von phiro

    Hallo,

    ja, die Anrechnung ist (leider) rechtens. Das in der Auszahlungsphase fließende Geld wird als Einkommen angerechnet.

    Der Anrechnungs-Freibetrag in Höhe von 100 Euro greift hier nicht, da dieser nur für Erwerbseinkommen gilt.

    Gleiches gilt übrigens auch für die Riester-Rente. Diese ist nur "Hartz IV sicher" sofern es um die Ansparungsphase und die Anrechnung als Einkommen gilt. Bezieht der Versicherte im Alter Grundsicherungsleistungen werden auch hier die ausgezahlten Beträge als Einkommen angerechnet.

    Gruß

    Philipp