Beiträge von Nadue

    Hallo,

    da Dave oben geschrieben hat, dass die Freundin unterstützend Hartz bekommt, bin ich davon ausgegangen, dass die Miete durch das Bafög abgedeckt ist (sollte doch auch eigentlich so sein, oder?)
    Ändert aber nichts an meiner Aussage, dass die Wohnung genehmigt werden muss, falls das Jobcenter etwas zur Miete dazu zahlen soll.
    Inwieweit die Miete Auswirkungen auf die Höhe des Bafögs hat, weiß ich nicht.

    Hallo Hoppel, ich muss dich berichtigen:

    Zitat

    Nun ist es so, dass sie 3 Kinder hat (3,4 und 9) für 2 von denen bekommt sie von der Arge noch unterstützend Hartz.

    Sie erhält nur für zwei Kinder Sozialgeld, also maximal 466€.
    Diese haben aber auch noch Einkommen (Kindergeld), also werden davon noch mindestens 328€ (sofern es sich um die ersten beiden Kinder handelt) angerechnet. Also dürfte sie nach meiner Berechnung höchstens 138€ vom Jobcenter bekommen.
    Sollte ich mich irren, bitte ich um Berichtigung :)

    Ich verstehe allerdings nicht, weshalb sie nur für 2 der 3 Kinder Sozialgeld bekommt?

    @Dave, zu deiner Frage: Falls es das Jobcenter schert, ob deine Freundin umzieht oder nicht, dann muss sie den Umzug eh beantragen und genehmigen lassen. Und dafür braucht sie einen guten Grund. Und ich persönlich sehe ehrlich gesagt keinen Grund, weshalb ein 3jähriges Kind sich sein Zimmer nicht mit seinem 4jährigen Geschwisterchen teilen kann. Dass der 9jährige ein eigenes Zimmer braucht, ist ja noch nachvollziehbar (Schule, Hausaufgaben, Lernen), aber mit 3 oder 4? Ich z.B. lebe mit meiner Tochter (4) auch in einer 2Zimmerwohnung, ich hätte auch gern ein eigenes Schlafzimmer, aber solange ich die Miete dafür nicht selbst aufbringen kann, schlafe ich eben im Wohnzimmer auf dem Sofa.

    da du unter 25 bist und keine eigenen Kinder hast, kann dich deine Mutter meines Wissens nicht rausschmeißen. Sollte sie dich dennoch vor die Tür setzen, müsstest du auch Anspruch auf ALGII haben - die werden das wahrscheinlich von deiner Mutter zurück fordern, da sie verpflichtet ist, für dich zu sorgen.
    Hotel Mama ist nach dem Gesetz erst mit 25 vorbei.

    Hallo,

    das Jugendamt ist nicht immer der "Verarscheverein", wie er hier betitelt wurde. Ich selbst bin auch mit 17 ausgezogen, habe erst auf der Straße, dann in einem Übergangswohnheim für Jugendliche und anschließend in einer WG gewohnt. Von dort aus habe ich ganz normal eine Wohnung gesucht und auch bekommen - damals noch durch Sozialhilfe finanziert, später dann durch Hartz4. Der Umzug in die eigene Wohnung fand nach meinem 18. Geburtstag statt. Ich wurde nicht einfach aus der WG / dem Jugendhilfeprogramm geworfen, weil ich 18 wurde.
    Ich empfehle dir dringend, dich ans Jugendamt zu wenden. Solltest du es bei deinem Vater tatsächlich nicht aushalten, könnte es sein, dass das Jugendamt versuchen wird, Kontakt mit deiner Mutter aufzunehmen, um dich dort unterzubringen. Ich bin ziemlich sicher, dass sie dir betreutes Wohnen, ob nun allein oder in einer WG (betreutes Wohnen geht nämlich auch in einer eigenen Wohnung!) erst anbieten werden, wenn es mit deiner Mutter auch nicht klappt.

    Vom Vorschlag von Sandra rate ich dir allerdings ab - du solltest dich nicht reifer geben, als du bist. Schließlich ist die Jugendhilfe genau für Fälle wie dich gedacht. Solltest du dich im betreuten Wohnen "zu sehr bemuttert" fühlen, kannst du das dort dann immernoch ansprechen.

    Achso: Es wird sehr schwierig werden, vor Bewilligung von Hartz4 einen Vermieter zu überzeugen, dir eine Wohnung zu vermieten. Halte dich deshalb unbedingt an die Mietobergrenzen der jeweiligen Stadt oder Kommune, falls du vor der Bewilligung schon eine Wohnung bekommen solltest.
    Sobald du Hartz4 bekommst, ist es etwas einfacher - du kannst das Wohnungsangebot beim Amt vorlegen und prüfen lassen, und bekommst eine Übernahmegarantie, die du dem Vermieter vorlegen kannst. Kaution zahlt das Amt nur als Darlehen, und auch nur, wenn die Wohnung vorher genehmigt wurde.

    Hallo,

    ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ARGE(n) in der Stadt, in die man gern ziehen würde, überhaupt keine Zuständigkeit übernehmen. Erst wenn man in der Stadt polizeilich gemeldet ist, gibt es eine zuständige ARGE.
    Du solltest Dich also als erstes darum kümmern, irgendwo gemeldet zu sein - in jeder größeren, wahrscheinlich auch in kleineren Städten, gibt es Einrichtungen, bei denen sich Obdachlose polizeilich anmelden können, um die Zuständigkeit der Ämter zu klären und Postverkehr sicherzustellen. Wenn du das nicht möchtest, solltest du versuchen, ob du dich bei Freunden oder Bekannten polizeilich melden kannst - Bei Beantragung irgendwelcher Gelder aber unbedingt angeben, dass dies auf gar keinen Fall eine Lösung auf Dauer ist.
    Sobald das erledigt ist, kannst du Hartz4 beantragen. Ich sehe keinen Grund, warum sie es ablehnen sollten - du bist mittellos und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft - und ich habe oft genug von Obdachlosen gehört, dass sie ALGII beziehen.
    Unterkunft findest du in Obdachlosenheimen, Übergangswohnheimen, manchmal auch in der Bahnhofsmission. Dort bekommt man meist auch täglich eine Mahlzeit.
    Anspruch auf Erstausstattung wirst du wahrscheinlich nicht haben, den hat man meines Wissens nur bei Geburt eines Kindes oder bei Auszug aus dem Elternhaus. Aber fragen kostet nichts - außer manchmal den letzten Nerv. Ich würde es zumindest in deiner Situation nicht unversucht lassen.

    Am Besten du lässt dich beim Diakonischen Werk oder der Caritas mal persönlich beraten, die bieten einem in schwierigen Situationen sehr oft Hilfe an, manchmal sogar finanzielle (Stichwort Erstausstattung, auch dort solltest du mal nachfragen, wenn Du vom Amt nichts bekommst). Evtl. aber erstmal telefonisch (ich gehe davon aus, dass du noch in Spanien bist).

    Tut mir Leid, dass es in Spanien nicht geklappt hat. Ist ein sehr schönes Land.