Ich habe einen 1,-€Job, dem ich jeden Tag auch nachgehe.
Nun hab ich aufgrund der Ferien keine reguläre Betreuung für meine Tochter (7Jahre) gehabt.
Im Juli ist der Vertrag für den Kiga ausgelaufen, und als Schulkind ist sie auch noch nicht angemeldet, da die Einschulung erst im September stattfindet.
Nun konnte ich sie aufgrund meiner A.stelle kurzfristig im Schulhort unterbringen, meine Arbeitszeiten mit den Betreuungszeiten vereinbaren.
Jetzt hab ich bei der Arge den Antrag gestellt, auf Übernahme der Betreuungskosten (pro Woche 50,00€, ohne Verpflegung).
Dies wurde abgelehnt, mit der Begründung ich könnte das von Hartz IV bezahlen.
Ich habe keine Familie, die kostenlos einspringen würde, so das ich auf Fremdbetreuung angewiesen bin.
Muß die Arge diese Kosten übernehmen?