Beiträge von ALO

    eigentlich gar keinen, es sei den du bist schon über 58.

    Aber es kommt immer auf den Grund des Urlaubes an.Die Arbeitsvermittler genehmigen trotzdem oft urlaub.

    Du musste auch Krankengeld beantragen. da du ja aber sicherlich nicht soviel bekommst wird das Krankengeld angerechnet auf deine Leistungen. Was nicht vom Krankengeld gedeckt ist bekommst du von der Arge dann

    Gruß

    das kommt auf deinen Sachbearbeiter drauf an.

    Ich würde aber lieber das beantragen. Das muss nur formlos gemacht werden. Das kannst du auch jetzt schon machen. Die 3 Zahlungen kommen dann automatisch.

    Also
    1. ja du bekommst ggf. einen befristeten Zuschlag zum ALGII. Das kommt aber drauf an wieviel du vorher ALGI bekommen hast.

    2. Du bekommst einen Mehrbedarf für Schwangere. Müssten glaube ich 12 % der Regelleistung sein.
    Ausserdem kannste noch Schwangersschaftskleidung und Babypauschale beantragen. Diese bekommst du in drei Teilen ausgezahlt. Babypauschale ist 500 €.

    3. Ob du überhaupt Anspruch hast wird die Arge dir ausrechnen. Geh einfach mal hin und sag du möchtest bitte mal eine Überschlagsberechnung haben. Dort wird dann geguckt ob es überhaupt sinn hat ALGII zu beantragen oder ob dein Mann zuviel verdient. Geh einfach mal und frag. Fragen kostet nichts;)
    Aber du kannst schon mal so rechnen :

    Ihr bekommt 622€ Regelleistung + Miete + 5/6 der Heizungskosten + ( wenn das Kind da ist nochmal 207€ Regelleistung drauf)
    Das ganze abzüglich eures Einkommens (Gehalt, Kindergeld )

    Das würde dann so ca. euren bedarf entsprechen.

    Für Altlasten (zb. Schulden) kommt die ARge nicht auf.

    Gruß

    Hallo,

    normalerweise brauchst du nur mit deinem ALGII-Bescheid ins Schulbüro und da wirst du dann von den Kosten befreit. So ist das jedenfalls in Hamburg und Brandenburg.

    ja nicht direkt abgeben aber die Arge wird deinen Ateil mit an deine Mutter zahlen. Und sie muss dann entscheiden wieviel sie dir davon gibt. Es gibt leider kein Gesetz/richtlinie welches was anderes sagt.

    gruß

    <Du kannst leider jetzt höchstens ein Darlehen beantragen. Die Erstausstattung gibt es jetzt nicht mehr, weil ihr ja schon seit langen in der whg. wohnt.

    ansonsten geht doch mal zu dem Vorgesetzten des sachbearbeiters (zum Teamleiter) und erklärt ihm die Situation und das der SB früher die Erstausstattung abgelehnt hat obwohl sie euch zugestanden hätte. Vielleicht kann der/die ja noch was machen. Ist ja sicherlich noch in der Akte warum ihr vor Jahren die Erstausstattung nicht bekommen habt.
    Wurde euch früher ein Grund genannt?War das eure erste eigene Whg?

    Hallo,

    ein Auto wird leider als Vermögen gerechnet. Du hast aber ein Anspruch auf 150€* dein Lebensalter an Vermögen welches nicht angerechnet wird.
    Also z.B. 150€*20 Jahre = 3000€ Freibetrag welcher nicht angerechnet wird.
    Für Altschulden kommt die Arge leider nicht auf

    Hallo,

    verlierst du jetzt den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für deinen Sohn machst du in enteffekt kein minus. Da die Arge vorher den Unterhaltsvorschuss als Einkommen anrechnet und das jetzt wegfällt bekommst du dementspechend mehr von der Arge. Da wird die Arge jetzt nur noch das Kindergeld als Einkommen anrechnen. Du musst aber den Beendigungsbescheid der Arge vorlegen. Dann wird es neuberechnet.
    Der Mehrbedarf geht ganz normal weiter.
    Und das Alleinerziehende mit Kind (unter 7 Jahre) mehr bekommen ist leider so. Die denken wahrscheinlich das man mit einem 12 jährigen nicht mehr soviel "arbeit" hat als mit einem 2 jährigen ;)

    Hallo,

    den Anspruch auf ALGII verliert sie dadurch nicht gleich. Ihre alte Arge muss aber den Umzug für notwendig erklären und zustimmen ! Sollten die das nicht machen, sieht es ganz schlecht aus, dass die die Umzugskosten übernehmen.
    Und bevor sie einen neuen Mietvertrag in der anderen Stadt unterschreibt muss auch die neue zuständige Arge die Whg. bestätigen. Das darf nicht vergessen werden da sonst vielleicht nicht die Kosten der Unterkunft übernommen werden.

    Hallo,

    erstmal wirst du wohl in der Whg wohnen dürfen. Die Arge darf z.Z. auch nicht zum Umzug auffordern, da neue Richtlinien zur Whg. gemacht werden. Die Kosten sollen angepasst werden.
    Ansonsten werden Sie dich auffordern in einem halben Jahr eine günstigere Whg. zu suchen.

    Du bekommst dann den Regelsatz von 347 (neu!!) € + Miete + 5/6 der Heizkosten. Den Rest wie Strom,Telefon etc. musst du leider alleine bezahlen.

    Hallo,

    nein das musst du nicht. Wenn du nicht im KFZ-Brief drin steht ist das nicht dein Auto. Du kannst es aber deinem AV sagen...musst dann aber mit rechnen das er dir Vermittlungsvorschläge schickt wo die Arbeitsstelle nur mit Auto zu erreichen ist bzw. etwas länger ist. Du musst dich ja dann da bewerben um Sanktionen zu vermeiden.
    kannst du das Auto jeden Tag nutzen?

    Ich würde es dem AV nicht sagen

    Gruß

    Nein, das kannst du leider nicht.

    Aber du kannst auf Härtebasis ein Darlehen beantragen. Brauchst dann wahrscheinlich ein Attest das du die Brille unbedingt benötigst.

    Gruß

    Hallo,

    sobald du den Schwangerschaftspass abgibst in der ARGE wird automatisch der Mehrbedarf bewilligt.

    Du solltest aber auch noch die babypauschale beantragen. Die wird in 3 etappen ausgezahlt und beträgt insgesamt 500€. Zwar ist das nicht viel aber besser als gar nichts.
    1. Teil vor der geburt,2. bei der Geburt, 3. nach der Geburt

    Ausserdem kannst du noch Schwangerschaftsbekleidung beantragen. Müsste um die 200 € sein.

    Gruß