Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Ich meine, ich habe doch eine Freigrenze von 100€ bei Erwerbstätigkeit !?
    Zudem ist mir aufgefallen, dass bereits bei der Berechnung meiner Leistungen ein individueller Freibetrag von 100€ gewährt wurde.

    Der Freibetrag gilt nur einmal - und er wurde Dir ja offensichtlich schon durch das BaföG gewährt. Durch den Nebenjob hast Du nun nicht ein zweites Mal einen Freibetrag.

    Gruß!

    Hallo,

    Schwerbehindert steht dort. Da gehe ich also davon aus das es so ist

    ach Philipp - die Aussage "schwerbehindert" sagt noch lange nichts darüber aus, ob nun ein GdB festgestellt wurde oder nicht. Fakt ist, daß eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nur dann besteht, wenn mindestens ein GdB von 80 erreicht wird, man blind oder taub ist.

    Gruß!

    Hallo,

    dann erkläre dem Amt, daß die Kündigung erst dann zurück gezogen wird, wenn die Mietschulden gezahlt sind.

    Wobei ich noch immer nicht vollständig verstehe, wie die gesamten Schulden zustande gekommen sind. Gegebenfalls solltest Du einen Antrag auf Übernahme der Miet- und Stromschulden stellen, um erstmal den Krieslauf zu unterbrechen.

    Gruß!

    Hallo,

    fangen wir mal ganz langsam an, weil Dein Text doch etwas verwirrend ist, was sicher mit der Belastung zu tun hat.,

    Ich habe sofort meine Sachbearbeiterin vom Sozialamt per E-Mail zur Rede gestellt

    Ich bekam keine Antwort...auch auf Folgemails nicht. Ans Telefon ging sie auch nicht.

    Weder Mails noch Telefonate sind rechtssichere Maßnahmen und bringen nicht viel. In einer solchen Situation hättest Du persönlich oder schriftlich reagieren müssen.

    und an den Stromversorger wurde statt 165€ nur noch 86€ überweisen?!

    Wieso sollte an den Stromversorger etwas vom Amt gezahlt werden? Oder resultieren Deine Heizkosten aus Strom?

    bis 31.01.17 sollen wir die Wohnung räumen!

    Hast Du nur die Kündigung des Vermieters oder bereits ein Räumungsurteil?

    Gruß!

    Hallo,

    besorge Dir ein verbindliches Jobangebot und stelle dann den Antrag neu. Melde Dich dann zeitnah erneut hier.

    der antrag wurde abgelehnt weil der bearbeiter meinte das sie mir nur bei vorlage eines unterschriebenen Arbeitsvertrags ein darhlehen geben könnten.

    Und dann könnte es wieder abgelehnt werden, weil der AV unterschrieben wurde. Alt bekanntes Problem - Philipp hier aus dem Forum kann ein Lied davon erzählen...

    Gruß!

    Hallo,

    ok, alles klar.

    die Maßnahme selbst könntest Du ohne Sanktionsandrohung nur bei "Gefahr im Verzug" selbst abbrechen. Davon würde ich Dir abraten.

    Suche schnellstmöglich das Gespräch mit dem Sachbearbeiter und schildere ihm Deine Erfahrung, aber auch Deine gesundheitlichen Probleme mit der Maßnahme selbst. Wenn möglich, nimm eine Person des Vertrauens als Zeugen zu diesem Gespräch mit.

    Sollte der SB weiterhin auf den Besuch der Maßnahme bestehen, lege einerseits Widerspruch gegen den VA ein. Begründe ihn vor allem mit den gesundheitlichen Problemen dabei - weniger mit der Sinnlosigkeit. Gleichzeitig würde ich mir andererseits überlegen, mittels Beratungsschein einen Anwalt aufzusuchen und mich beraten zu lassen, wenn Du das Gefühl hast, daß das Amt sich nicht überzeugen läßt. Wenn der Besuch der Maßnahme für Dich eine objektive und unabweisbare Beeinträchtigung in Sachen Gesundheit darstellt, kann ein Anwalt entsprechende Sofort-Anträge im Weigerungsfalle vor Gericht stellen. Das ist aber ein mehrschneidiges Schwert, weswegen ich eben zu einem Anwalt rate.

    Warum wurde der Antrag auf das Darlehen abgelehnt? Hast Du Widerspruch eingelegt? Kannst Du nachweisen, daß Du bei Besitz eines Autos einen Vollzeitjob als Objektschützer bekommen würdes, hast Du also konkrete verbindliche Angebote?

    Gruß!

    Hallo,

    ok.

    Die Teilnahme an der Maßnahme ist per Verwaltungsakt erfolgt? Hast Du Widerspruch dagegen eingelegt? Hast Du den Sachbearbeiter seit Beginn der Maßnahme nochmals auf die dortigen Zustände und Deine gesundheitlichen Probleme damit angesprochen? Wenn ja - welche Reaktion? Wenn nein - warum nicht?

    Gruß!

    Hallo,

    dann ist generell die Frage, ob das neue Jobcenter mit der Umschulung an diesem Ort einverstanden ist und eher ungewiß, daß dann auch noch die Fahrkosten gezahlt werden - zumal erst recht dann, wenn eine vergleichbare Umschulung auch vor Ort möglich wäre.

    Das alles können aber nur die Ämter vor Ort klären.

    Gruß!

    Hallo,

    naja - sieh das anders herum: Er bestätigt damit, daß er von Deiner Absicht der Antragstellung Bescheid weiß und fordert Dich ausdrücklich auf, den AV zu unterschreiben. Somit kann er Deine Anträge nicht mehr deswegen ablehnen, weil der AV bereits unterschrieben worden ist.

    Gruß!

    Hallo,

    Dann muss doch der Partner nicht finanziell für den anderen gerade stehen!

    Und warum nun nicht? Wäre das nicht so, würden sich wiederum alle Ehepaare in Deutschland zu Recht darüber aufregen, daß sie gegenüber langjährigen Partnern benachteiligt werden. Was übrigens schon jetzt geschieht: bei Ehepaaren gilt die 1-Jahres-Reglung nur sehr sehr begrenzt.

    Gruß!

    Hallo,

    mag alles richtig sein - aber die Tatsache, daß der TE erst nach Sanktionsandrohung aktiv wird und - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - nicht gleich zum Arzt gegangebn ist, spricht eher gegen ihn. Zumal ich tatsächlich nicht glaube, daß ein Arzt nach dieser Zeit da überhaupt bereit ist, etwas zu bestätigen.

    Gruß!

    Hallo,

    Wenn ein Paar z.B. fünf Jahre zusammen ist, die aber nun erst zusammenziehen, dann kann man schon von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen.

    kann man nicht. Das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung ist etwas anderes als eine reine Partnerschaft ohne gemeinsame Wohnung.

    Insgesamt würde ich ein solches Vorgehen mehr als bedenklich finden.

    Gruß!

    Hallo,

    2. Gehe schnellstmöglich zum Arzt und lasse dir bestätigen das du den Job aufgrund psychischer Probleme, Mobbing oder anderer Beschwerden nicht ausführen konntest. Dann müsste das JC die Sanktionen zurücknehmen.

    mal abgesehen davon, daß der TE nichts von seinen Gründen geschrieben hat, kann ich mir kaum vorstellen, daß 1. ein Arzt 1 Monat nach Jobaufgabe ein entsprechendes Attest ausstellt und 2. das Jobcenter das dann als plausibel akzeptiert.

    Gruß!

    Hallo,

    Solltet ihr dann keine getrennten Betten bzw. Schlafräume haben, werdet ihr als BG angesehen.

    warum sollte ein Paar im ersten Jahr des Zusammenlebens getrennte Betten haben? Und warum sollte, wenn nicht zusammen gewirtschaftet wird und auch keine Kinder im Haushalt leben, im ebenfalls ersten Jahr des Zusammenlebens eine Einstandsgemeinschaft bestehen?

    Gruß!