Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    prinzipiell ist das Verlangen nach den Kontoauszügen rechtlich in Ordnung und Du mußt diese (ungeschwärzt) auch vorlegen.

    Das mit dem Unterhalt könnte tatsächlich problematisch werden, weil das Amt auf die Idee kommen könnte, daß der Unterhalt deswegen eingestellt wurde, damit Du ALG II bekommen kannst. Du hast nicht geschrieben, ob und wann Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast - davon ist abhängig, ob Deine Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Und davon wiederum ist dann die Reaktion des Amtes abzuleiten.

    Gruß!

    Hallo,

    verstehe ich das richtig, daß bei Euch die ARGE den Regelsatz zahlt und der Landkreis die KdU (Kosten der Unterkunft)? Ihr bekommt also das ALG 2 + KdU nicht aus einer "Hand"?

    Wenn dem so ist, können die erhöhten Heizkosten nicht auf das ALG 2 als Einnahme aufgerechnet werden, da die Heizkosten 1. zweckgebunden und 2. damit nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Insofern wäre ein Widerspruch sinnvoll.

    Gruß!

    Hallo,

    Deine Frage ist etwas wenig mit Fakten unterfüttert.

    Welches Amt läßt den Zusammenzug nicht zu? Mit welcher Begründung wid der Zusammenzug abgelehnt? Wer von Euch beiden bekommt ALG II? Was macht die Freundin?

    Also bitte etwas mehr Infos posten, wenn Du eine ernsthafte Antwort haben willst...

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Hierzu ein Urteil des SG Dresden vom 29.10.2007

    Zitat

    ja ich habe diverse Gerichtsbeschlüsse der Verantwortlichen vorgelegt diese Weigerte sich und tat das mit der Bemerkung ab "Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich"...

    Zitat

    Wie kann denn der § 11 SGB II Ländersache sein? Das ist keine Auslegungssache, zweckbestimmt ist zweckbestimmt. Hat sie dir das schriftlich mitgeteilt, dass das BAföG angerechnet wird, weil es von Bundesland zu Bundesland anders gemacht wird?

    Klausi hat im Prinzip recht - allerdings hat auch die Dame irgendwo recht, zumindest was die Vorlage von Gerichtsurteilen betrifft.

    Das Problem liegt in der (bewußten) Dezentralisierung der ARGEN/Jobcenters. Abgesehen davon, daß Urteile immer nur für Einzelfälle gelten, hat ein solches Urteil irgendeines Gerichtes wie im Fall hier in Dresden keinerlei Auswirkungen mehr auch nur für den nächsten Landkreis, der nächsten Stadt oder gar des nächsten Bundeslandes. So kann es durchaus vorkommen, daß sich jemand im Dorf A in Landkreis 1 erfolgreich gegen eine Entscheidung seiner ARGE wehrt, diese Entscheidung aber nicht mehr im nur 3 Kilometer entfernten Dorf B, welches sich blöderweise im Landkreis 2 befindet, verbindlich ist.

    Im konkreten Fall ist das Amt also nicht im mindestens verpflichtet, das Urteil eines Sozialgerichtes in Dresden wie auch immer als Argument anzusehen (sofern sich das Amt selbst nicht in Dresden befindet). Insofern sollten bei irgendwelchen Widersprüchen entweder konkrete Urteile aus dem konkreten Gerichtsbezirk oder von einem Landesgericht (sofern das Landesgericht auch für den eigenen Wohnort zuständig ist) oder idealerweise von einem Bundesgericht zitiert werden.

    Sorry für diese Abschweifung....

    Gruß!