Nein, so ist es nun auch wieder nicht. Es zählt nicht das Bruttoeinkommen sondern das zu versteuernde Einkommen und da ist die Freigrenze bei 7.680 €.
Beispielrechnung:
12x700€ = 8.400€ Bruttogehalt
abzgl. -920€ Werbungskosten (Pauschbetrag, ggfls. höhere Kosten)
abzgl. -1.680€ Sonderausgaben (gesetzliche Sozialversicherung ca. 20%)
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Gesamt 5.800€
Damit hättest du also weiterhin Anspruch auf Kindergeld;)