Beiträge von Pik:Ary

    Diese Konstellation ist ein wenig tricky, da für den Haushaltsstrom nur ein Zähler vorhanden ist. Grundsätzlich ist der Haushaltsstrom aus dem Regelsatz zu bestreiten. Für Warmwasser gibt es einen Mehrbedarf, den das Jobcenter zahlt, Die Heizkosten, auch wenn sie über Strom erfolgen, sind den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen.

    Zahlt denn das Jobcenter einen Betrag für Heizkosten an dich aus und auch den Mehrbedarf für Warmwasser? Wurden irgendwelche Vereinbarungen getroffen, wie die Heizkosten vom Jobcenter gezahlt werden?

    Will das Jobcenter das gesamte Guthaben aus der Stromkosten Erstattung haben oder nur einen Teilbetrag?

    Ja, du kannst einen Antrag auf Bürgergeld auch ohne festen Wohnsitz stellen, da die postalische Erreichbarkeit keine Leistungsvoraussetzung mehr ist. Zuständig wäre hier das Jobcenter, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wenn du allerdings keine Adresse angibst, z.B. von einer Organisation oder einer sonstigen Unterkunft, wohin die Post gehen könnte, müsstest du mit dem Jobcenter besprechen, wie dir die Bescheide und Mitteilungen zukommen - möglicherweise über jobcenter.digital.

    In jedem Fall würde ich dir raten, persönlich beim Jobcenter vorzusprechen, um alles abzuklären. Hier kannst du dann auch gleich den Antrag stellen.

    Mir wurde heute von meiner Leistungsbeauftragten gesagt, da ich "Wild" umgezogen bin könnte meine Leistung nicht neu berechnet Werden...

    Ja, du bist "wild" umgezogen. Das betrifft aber nicht mehr deinen Weiterbewilligungsantrag, da du diesen praktisch als Neuantrag sehen musst. Und wie Tamar bereits schreibt, hast du dann eine Karenzzeit, in der die KdU zunächst in tatsächlicher Höhe gezahlt werden. Erhebe gegen deinen Bewilligungsbescheid (nach der viermonatigen Unterbrechung!) Widerspruch.

    Mündliche Aussagen deiner Sachbearbeiterin im JC sind ohne Belang für den Fall, relevant ist nur, was im Bewilligungsbescheid steht und was das Widerspruchsverfahren ergibt.

    Die Abrechnungsproblematik mit ausländischen Unternehmen, insbesondere USA ist leider normal. Hier muss man sich teilweise mühsam CSV Dateien ziehen oder auf irgend eine andere Art und Weise die Abrechnungen zusammenschustern.

    In deinem Fall würde ich den Einnahmenbericht zusammen mit der Auszahlung über Payapal bzw. Payoneer beim Jobcenter einreichen. Dass diese in Dollar ausgezahlt werden, spielt meines Erachtens keine Rolle, da sowohl Payoneer als auch Paypal hier in Landeswährung umrechnen. Wenn sich die Einnahmenberichte mit den Zahlungen decken, sollte es plausibel sein und keine Probleme mit dem Jobcenter rechnen.

    Grundsätzlich können Jobcenter dir nur das anrechnen, was dir auch tatsächlich zufließt. Der Zufluss erfolgt in diesem Fall, wenn es auf dem PayPal-Konto oder Payoneer im Account eingegangen ist. Wann du es auf dein Konto einzahlt, ist unerheblich. Sofern gebühren für die Auszahlung anfallen, druck dir auch die entsprechenden Rechnungen über die Zahlungsanbieter dafür aus, da diese dein Einkommen mindern.

    Diese unterlagen benötigst du alle ohnehin, da du ja als Freiberufler auch eine Einnahmen-Überschussrechnung am Jahresende erstellen musst.

    Das Abwälzen der pauschalen Lohnsteuer ist zwar nicht unbedingt üblich, aber völlig legitim...das wissen nur die wenigsten. Da aktuell bei einem 538 Euro Minijob (volle Ausschöpfung der Minijobgrenze) mit 2% pauschaler Lohnsteuer 10,67 € anfallen, würde die Auszahlung beim Abwälzen auf den Arbeitnehmer 527,33 Euro betragen - im Gegenzug würden aber 484,20 Euro anstatt 538 Euro Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt werden.

    Diese Lösung kann zu höheren Leistungen führen. Andererseits muss man hier aber auch prüfen, ob noch das Mindesteinkommen erreicht wird. Nachrechnen lohnt sich auf jeden Fall.

    Das Problem, das du hier gerade schilderst, haben leider viele Bedürftige, die zunächst einen Wohngeld Antrag gestellt haben und dann Bürgergeld beantragen. Aber an dem Zuflussprinzip ist nicht zu rütteln - hierzu gab es in der Vergangenheit auch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen. Wenn die Wohngeld Nachzahlung im Bewilligungszeitraum von Bürgergeld kommt, wird diese als Einkommen auf die Bürgergeld Leistungen angerechnet.

    Das verstehe ich nicht. Auf welcher Grundlage sollen das Sachleistungen sein, wenn der Arbeitnehmer weder Ausgaben noch Erstattungen hat?

    Mal angenommen, ich muss dienstlich einmalig zu einer Messe, weil der Arbeitgeber der Aussteller ist.

    Kost und Hotel werden über die Firma direkt beglichen, ebenso das Zugticket zur Messe. Verpflegungsmehraufwendungen zahlt der Arbeitgeber nicht, da bereits über die von der Firma bezahlten Kosten abgedeckt.

    Was davon wären jetzt Sachleistungen und warum muss der Arbeitgeber diese bescheinigen, und für wen?

    Zitat von Koblenzer

    Wäre es dann in Zukunft sinnvoller wenn mein Arbeitgeber Zugtickets bzw. Hotelrechnung direkt mit den Anbietern abrechnet anstatt mich in Vorleistung treten zu lassen? Dann dürfte es doch keine Anrechnung geben?

    Ja, auf jeden Fall. Dann funktioniert es so, als würdest du das über eine firmeninterne Spesen-Kreditkarte machen. Das erspart eine Menge Papierkram und Ärger mit dem Jobcenter, weil die dienstlichen Kosten dann deine private Sphäre nicht betreffen.

    Ich denke auch, dass das Jobcenter eigene Recherchen anstellen und dokumentieren wird, schon aus eigenem Interesse wegen anderer Bedürftiger. In einigen Fachlichen Hinweisen zu den Unterkunftskosten (je nach Landkreis) sind die Jobcenter sogar angehalten, eigene Wohnungsmarktrecherchen zu dokumentieren.

    Hier wird es bei dir nicht ausreichen, einfach ein paar Wohnungen aus den einschlägigen Immobilenportalen als Screenshot aufzunehmen. Nutze auch die örtlichen Zeitungen. Wenn möglich, erkundige die bei der Stadt nach Sozialwohnungen etc. und dokumentiere dieses ebenfalls.

    Bezüglich der Unwirtschaftlichkeit eines Umzugs: Wie Tamar schon sagt, der monatliche Betrag von über 200 Euro ist mit etwa 40% drüber, kein Pappenstil. Zum aktuellen Zeitpunkt hast du ja auch sicherlich noch keinen Rentenantrag gestellt, so dass man damit nicht unbedingt argumentieren kann, da alles noch in den Sternen steht.

    Gegen eine bloße Kostensenkungsaufforderung kannst du keinen Widerspruch erheben, weil es kein Bescheid ist. Erst wenn ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, ist der Widerspruch möglich.

    Hi.

    Wenn sich das Jobcenter auf ein Gutachten bezieht, dann muss es dieses auch vorlegen oder zumindest benennen und mitteilen können, wo man es einsehen kann.

    Ich würde das Jobcenter schriftlich auffordern, das Gutachten zur Einsicht zur Verfügung zu stellen oder zumindest zu benennen, wo man es einsehen kann. Das Jobcenter darf sich nicht auf irgendwelche Gutachten beziehen, die es nicht einmal selbst kennt.

    Sollten die Wohnkosten bereits in einem Bewilligungsbescheid gekürzt worden sein, so muss sich hieraus auch ergeben, auf welcher Grundlage. Ungeachtet dessen könnte sich hier auch ein Widerspruch gegen den Bescheid lohnen, gerade wenn sich später herausstellen sollte, dass die Mietobergrenzen falsch waren.

    So wie ich den Fall lese, handelt es sich nicht um eine Sanktion wegen Meldeversäumnisses sondern Aufhebung mangels Anspruchsgrundlage. Wie Tamar schon schreibt, ist dies bei einer Abwesenheit denkbar, zumal du geschrieben hast, dass es mehrere versäumte Meldetermine waren.

    Für die Monate, in denen du nicht erreichbar warst, ist der Bürgergeld Anspruch vollständig entfallen, daher würde es auch keine Nachzahlung geben.

    Aber um hier qualifizierter zu antworten, bräuchte man zumindest die Begründung des JC aus dem Bescheid. Ist gegen den Widerspruch bereits ein Widerspruchsbescheid ergangen?

    Aus dem PDF geht nicht hervor, dass die KdU auf den angemessenen Wert gekürzt wurden. Gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid, wo das aufgenommen wurde oder ist im alten Bescheid etwas vermerkt? Es muss auf alle Fälle ein Schriftstück (mit Rechtsbehelf) geben, aus dem sich die Reduzierung der Miete von 535 € auf 517,50 € ergibt.

    Zitat von Mika

    Korrigiere mich wenn ich falsch Liege, aber die Karrenzeit war ja, 12 Monate mit der Umbenennung in Bürgergeld, also vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 und danach beginnen ja erst die 6 Monate oder?

    Ja, es gilt eine Karenzzeit von 12 Monaten bis zum 31.12.2023 - dies aber nur, wenn vorher kein Kostensenkungsverfahren eingeleitet wurde.

    Die 6 Monate danach gelten nicht pauschal ab dem 01.01.2024 sondern ab dem Zeitpunkt, in dem das Jobcenter zur Kostensenkung nach Ablauf der Karenzzeit auffordert.

    Der WBA ist der Antrag, den du beim Jobcenter abgibst, da gibt es keine Mitteilungen vom Jobcenter. Es muss also ein Bescheid vom Jobcenter ergangen sein im letzten Jahr. Was steht dort zu den Unterkunftskosten drin und von welchem Datum ist dieser Bescheid in 2023?

    Zitat von Mika

    Nun habe ich die Bestätigung bekommen, das mein WBA angenommen wurde, aber nicht mehr die volle Miete gezahlt wird, sondern nur 517,50€ (eig. Miete beträgt 535€)

    Ist darüber ein Bescheid in 2024 ergangen? Was steht zu den Mietkosten drin?

    Hallo Mika.

    Die Übernahme der Wohnkosten in der Karenzzeit ist im § 22 SGB II geregelt. Dort heißt es:

    (1) [...] 7Soweit die Aufwendungen für Heizung und, nach Ablauf der Karenzzeit, die Aufwendungen der Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. 8Nach Ablauf der Karenzzeit ist Satz 7 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum der Karenzzeit nicht auf die in Satz 7 genannte Frist anzurechnen ist. [...]

    Demnach müsste das Jobcenter erst nach Ablauf der Karenzzeit zunächst eine Kostensenkungsaufforderung erstellen und erst ab der Aufforderung gelten dann diese sechs Monate.

    Da Du ja im vergangenen Jahr einen WBA gestellt hast, war es ja nicht dein Erstantrag. Seit wann erhältst du Bürgergeld (bzw. vorher Hartz IV) und wie erfolgte die Mitteilung über die nicht angemessenen Mietkosten im letzten Jahr?

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind private Fahrten. Betriebliche Fahrten sind keine private Fahrten bzw. Werbungskosten sondern Betriebsausgaben. Siehe auch Bürgergeld-V:

    (7) Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat genutzt, sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben. Für betriebliche Fahrten können 0,10 Euro für jeden mit dem privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist.