es liegt auf jeden fall eine bedarfsgemeinschaft vor, da der haushalt wirtschaftlich zusammen betrieben wird und auch da inventar nicht getrennt voneinander genutzt wird. (küche gemeinsam, waschmaschine etc.)
Beiträge von Pik:Ary
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meiner meinung nach wird geprüft, inwieweit er unterhalt von euch erwarten kann und wenn dies nicht ausreicht, wird er hartz iv erhalten.
hier mal zwei infotexte:
https://www.hartziv.org/wer-hat-anspruch/
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/ -
nun ja, da es streitigkeiten gibt, heisst nicht, dass eine unterhaltspflicht ihrerseits besteht, sonst kann ja jeder, der auszieht, sagen wegen streitigkeiten und hartz iv beantragen.
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wo hast du denn gelesen, dass man unter 25 keinen anspruch auf hartz iv hat?
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den mehrbedarf musst du auf jeden fall beantragen, den kann doch die arge nicht riechen:D
wie hoch der mehrbedarf ausfält, hängt von deiner situation ab, wenn du beantragen gehst, wird dir alles genau erläutert...hoffentlich;)
gruß
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wie sieht es denn mit den eltern deines freundes aus...können die keinen unterhalt leisten?
ich denke schon, dass diese sache ziemlich schwierig sein wird.
weiterhin solltet ihr noch folgenden text beachten:
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so wie es aussieht, bekommst du ja den höchstsatz, da dir auch das kindergeld zusteht;)
wie ist denn das mit dem auszug gelaufen?
bist du einfach ausgezogen oder hast du auch vorher mit dem amt gesprochen?
zu der bedarfsgemeinschaft kann ich nicht mehr sagen, als in dem von dir genannten text steht. probleme sollten nicht aufkommen, jedoch wird der bedarf gemindert
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soweit ich informiert bin, wird eine bürgschaft nur für die mietsicherheit übernommen und nicht für die mietzahlungen;)
die bürgschaft ist doch sicherlich schriftlich erfolgt, was steht denn da drauf, dass die arge daraus schließt, dass deine eltern die miete für dich übernehmen??
gruß
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nach meinem kenntnisstand ist es wohl noch so, dass alg i für zwölf monate gewährt wird und dann automatisch alg ii kommt.
wie lange das wohl noch so gehen wird kann ich auch nicht genau sagen, da es ja ständig thema in der politik ist;)
gruß
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es ist so, dass die mietkosten in angemessener höhe übernommen werden, da ja ein mietvertrag geschlossen wurde und offensichtlich erfüllt wird.
hierbei solltest du beim amt den mietvertrag mitnehmen und vorlegen, dann sollte es keine probleme geben;)
gruß