sofern du also keine anderen einnahmequellen hast, arbeitsstelle fällt ja wohl aufgrund des praktikums flach, musst do wohl auf hartz umsteigen. da das praktikum ja nicht studienbedingt ist, ist auch nichts mit bafög zu holen
Beiträge von Pik:Ary
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vor einem umzug immer beim amt nachfragen, damit es keine komplikationen gibt. die miete richtet sich nach der örtlichen gegebenheit, sprich eurem mietspiegel in der stadt, den du beim amt erfragen kannst.
hier kannst du etwas zur größe der wohnung nachlesen:
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/ -
wie bist du denn jetzt über die runden gekommen?
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nun ja, wenn ihr zusammen wohnt, musst du ja nicht für die komplette miete selbst aufkommen, das wird das amt schon berücksichtigen. weiterhin kommt bei euch dann später auch die bedarfsgemeinschaft in betracht, so dass deine regelleistung auch geringer wird.
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ihr bekommt zwar keine neue, jedoch sollten ihr einen gutschein bekommen, mit der ihr euch in einem vom amt vorgesehenen fachgeschäft eine kaufen könnt.
so kenne ich das zumindest
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was ist an diesen aussagen missverständlich:
Zitat
Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren unter der Voraussetzung, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland istund
Zitat
Vor Bewilligung von Regelleistungen sind jedoch Ansprüche auf Sozialleistungen und Unterhalt Dritten gegenüber geltend zu machen.mit "Dritte" sind in diesem Fall deine Eltern gemeint
gruß
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dir sollte der grundbedarf zustehen. da du eine bedarfsgemeinschaft mit deiner frau bildest, ist dise verringert, siehe auch die infotexte auf unserer seite.
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natürlich kannst du hartz iv beantragen, jedoch müssen auch noch deine eltern unterhaltsansprüche an dich erfüllen.
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irgendwie sollten die dir das mal genauer erklären. grundsätzlich müsste es angerechnet werden, da es ja wirklich eine bedarfsgemeinschaft ist, jedoch erst nach einem jahr.
für die ersten 12 monate müsstest du den vollen satz erhalten, zudem deine eltern nicht mehr unterhaltspflichtig dir gegenüber sind.
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ja, weil deine schwester voraussichtlich unterhaltsberechtigt ist, da sie sich noch in der ausbildung befindet.
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die erste möglichkeit wäre natürlich, arbeit zu finden und sich die wohnung selbst zu finanzieren.
ab dem 26. lebensjahr sind keine bedingungen mehr zu erfüllen, wie bis zur vollendung des 25. lebensjahres, so kannst du ganz normal das alg ii beantragen.
wie bestreitest du denn jetzt deinen lebensunterhalt?
gruß
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meines wissens übernimmt die arge die notwendigen auslagen, so dass die medizinische versorgung gewährleistet ist. kosten esthetischer natur werden wohl nicht übernommen.
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die rente wird auf die leistungen angerechnet. hartz iv dient nur der grundsicherung;)
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problem ist, dass die arge die gleichen fragen stellen wird, wie die wohngeldstelle.
nach deinem einkommen zu urteilen dürfte aber nichts gegen einen antrag stehen. sofern er bewilligt wird, kannst du es ja mit dem einstiegsgeld versuchen;)
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warum musst du denn ein darlehen aufnehmen, wenn du erbeitslosengeld ii bekommst? wird das nicht komplett von der arge bezahlt?
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hier ein paar infos:
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/
sie arge macht die wohnung nicht von der anzahl der zimmer abhängig sondern von der m² zahl;)
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schüler haben keinen anspruch auf hartz iv und nach dem abi wirst du ja sicherlich studieren oder eine ausbildung aufnehmen.
sollte dies nicht der fall sein, hast du anspruch auf das alg ii.
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die werden das wohngeld angerechnet haben, da es sich bei euch wohl um eine bedarfsgemeinschaft handelt.
dass kein wohngeld gezahlt wird hast du ja oben beschrieben, besteht denn anspruch darauf...die kann nämlich die ursache sein, warum das beim bescheid auftaucht.
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ihr solltet die genehmigung vom amt holen, damit es später keine probleme gibt und auch euch die leistungen nicht gekürzt werden können;)
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hier ein kleiner auszug aus unserem text "Wer hat Anspruch?"
ZitatAusgeschlossen sind Rentner, Personen, die länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind, Auszubildende, Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme, Schüler ab der 10. Klasse, sowie Studenten.
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so wie ich das entnehmen konnte, wird das pachtland und daqs haus nicht zu eigenen wohnzwecken genutzt und müsste nach hartz iv als verwertbares vermögen verkauft werden.
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ich geh davon aus, dass die arge nur den betrag der leistungen für den zeitraum 1.8.-6.8 überweisen wird, so dass es nicht zu einer überschneidung kommen wird. vom arbeitgeber erhälst du ja dann gehalt vom 7.8-31.8
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zu aller erst bekommt jeder seine eigenen leistungen, als ob jemand alleine wohnen würde...nach einem jahr wird dies zu einer bedarfsgemeinschaft.
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vielleicht hilft dir das ja weiter:
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nein, er muss nicht für deine kinder aufkommen und er muss auch nicht für dich aufkommen, da ihr ja nicht verheiratet seid (ich gehe mal davon aus;))
bei euch kommt aber nach einem Jahr die bedarfsgemeinschaft zum greifen...siehe hier:
https://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft/ -
von deinem einkommen wird ja nichts einbehalten, der betrag von 80% wird auf die bedarfsgemeinschaft von deiner muttrer und dir angerechnet, so gibt es für diesen monat weniger leistungen;)