Das Abwälzen der pauschalen Lohnsteuer ist zwar nicht unbedingt üblich, aber völlig legitim...das wissen nur die wenigsten. Da aktuell bei einem 538 Euro Minijob (volle Ausschöpfung der Minijobgrenze) mit 2% pauschaler Lohnsteuer 10,67 € anfallen, würde die Auszahlung beim Abwälzen auf den Arbeitnehmer 527,33 Euro betragen - im Gegenzug würden aber 484,20 Euro anstatt 538 Euro Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Diese Lösung kann zu höheren Leistungen führen. Andererseits muss man hier aber auch prüfen, ob noch das Mindesteinkommen erreicht wird. Nachrechnen lohnt sich auf jeden Fall.