Beiträge von pat

    ich "verbrauche" also erst mein erspartes für meinen täglichen lebensunterhalt,werde damit die monatliche miete zahlen bis ich auch kein vermögen mehr habe,und stelle erst viel später in deutschland den antrag um weiterhin eine grundsicherung zu haben,sollte ich bis dahin noch keine arbeit haben. (?)

    Dankeschön.
    Mit andern Worten ich brauche erst von der Arge eine bestätigung das ich berechtigt wäre,und anschliessend eine Schreiben für die Kostenübernahme,das ich wiederum dem Vermieter aushändige.

    Ja,es wird auch recht schwierig werden.
    Ich habe nun tatsächlich eine Wohnung gefunden die erst im Sommer vermietet wird (zwecks Renovierungsarbeiten)
    Deswegen war es mir so wichtig deswegen nachzufragen bevor die Wohnung bereits vermietet ist.
    Zumal ich in diesem Ort nun auch einen Kindergartenplatz für mein Kind habe.

    Summe beläuft sich auf ca. 10.000 euro
    ich bin 19,ohne Partner,mit Kind.

    Bevor ich wieder in deutschland bin muss ich davon Flug und alle Umzugkosten zahlen,erst dann kann es losgehen mit Wohneinrichtung,etc..

    Ich habe eine frage zur anrechnung von vermoegen.

    ich habe eine summe geld im laufe der jahre gespart,und die muss man ja schliesslich auch im antrag angeben.
    Ich denke mal das wird auch alles angerechnet.
    Nun moechte ich diese summe in meine wohnungserstausstattung investieren (fuer 2 personen) sowie den Fuehrerschein damit machen.
    Darf ich das?
    Weil ein Antrag auf Erstausstattung faellt ja dann weg,weil ich es selbst finanziere.

    Dankeschoen :)

    Hallo,

    Ich lebe zurzeit noch im Ausland (bin Deutsch :) )
    und werde im Sommer wieder in meine Heimat zurueckkehren.

    Derzeit bin ich arbeitssuchend.
    Die Wohnungsgroesse und Wohnungskaltmiete wurde mir schon von der Arge mitgeteilt.
    Jedoch kann ich laut meinem verstaendniss erst den eigentlichen antrag in deutschland stellen.

    Die arge schrieb mir nun das ich sobald ich ein Wohnungsangebot vorliegen habe,es vorzeigen soll und dann wird entschieden ob es genehmigt wird oder nicht.

    So nun habe ich auch ein Wohnungsangebot gefunden,allerdings hab ich bzw konnte ich noch keinen antrag auf Alg2 stellen.
    Kann die arge die Wohnung trotzdem genehmigen (soweit der rest auch passt) obwohl ich erst im sommer den antrag in deutschland stellen kann? Vorher ist es mir nicht moeglich.
    Oder soll ich nun doch einfach den ausgefuellten antrag per Post nach Deutschland schicken?

    vielen dank schonmal