Beiträge von rudi

    Deine Freundin hat keinen Anspruch auf ALG II, denn ihr steht das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (gültiger Pass oder Perso vorausgesetzt) für die Dauer von drei Monaten zu. Über diese Zeit hinaus nur, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt. Beantragt sie ALG II, so macht sie damit deutlich, dass sie nicht über ausreichende Existensmittel verfügt - folglich ihr Freizügigkeitsrecht entfallen ist.