Beiträge von Klausi W.

    Hier kommt es darauf an, wer den Umzug veranlasst hat. Wenn der Umzug von der ARGE veranlasst und auch genehmigt wurde, würde die ARGE auch die Doppelmiete übernehmen, da dies zu den Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II gehört. Wenn sich durch den Umzug also bessere Chancen ergeben, einen Job zu finden, sollte das also machbar sein.


    Klausi


    Das stimmt soweit, ich meine aber gelesen zu haben, dass es nur Leistungen nach dem ALG II nur für Unterkunft und Heizung gibt, wenn diese nicht nur den BAföG Bedarf gedeckt sind, und keine Regelleistung.


    Klausi

    Bevor du Arbeitslosengeld II bekommst, solltest du Wohngeld beantragen. Dies ist auf jeden Fall vorrangig vor HArtz IV zu beantragen.


    Zum Gutschein: Hat sich deine Beraterin denn dazu geäußert, ob du ihn einlösen musst? In der Regel wird ja einem auch gesagt, ob es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt oder nicht. Wenn es Pflicht sein sollte und du es nicht machst, dann kann durchaus eine Sperrzeit auf dich zukommen.


    Klausi

    Das einzige was ich davon nachvollziehen kann, ist die Kürzung um das Kindergeld. Das Problem ist, dass wenn der Widerspruchsbescheid ergangen ist, jetzt nur noch der Weg vor das Sozialgericht bleibt, um die Sache abschließend zu klären. Hier solltest du mal die Beratungshilfe in Anspruch nehmen und dich mit einem Anwalt zusammensetzen.


    Klausi

    Wieso ist denn der Widerspruch erfolglos? Im Widerspruch muss doch eine genaue Begründung stehen, warum das BAföG angerechnet wird, mit Gesetzesangabe.


    Klausi

    Wenn dein Einkommen aus dem ALG 1 zu niedrig ist, kannst du Wohngeld beantragen, damit deine Miete gedeckt ist. Der Punkt ist aber diser, dass der Regelsatz von 359€ nicht für die Miete bestimmt ist sondern für deinen Lebenshalt. Du kannst also noch zusätzlich ergänzend Hartz IV beantragen.


    Die Unterhaltspflicht der Eltern ist so ne Sache. Deine Eltern haben dir ja schon Unterhalt für die erste Ausbildung geleistet, somit könnten sie schon die Unterhaltspflicht erfüllt haben. Ich wei jetzt aber nicht, ob die ARGE nicht sagt, dass trotzdem noch Untarhalt gewährt werden muss, um Hartz IV zu vermeiden.


    Klausi

    Wie kann denn der § 11 SGB II Ländersache sein? Das ist keine Auslegungssache, zweckbestimmt ist zweckbestimmt. Hat sie dir das schriftlich mitgeteilt, dass das BAföG angerechnet wird, weil es von Bundesland zu Bundesland anders gemacht wird? Ich würde mich schriftlich bei der ARGE beschwere und zwar beim Vorgesetzten!


    Klausi

    Du kannst doch auch das Geld ansparen, wenn du weniger Abschläge leistest. Wenn du 40€ zahlen musst aber 100€ zahlen willst, dann ergibt das doch keinen Sinn, zumal ich mir vorstellen kann, dass man mit Hartz IV eh kein großen Sprünge machen kann. Pass doch die Abschlöge an und du brauchst dir keine Sorgen zu machen, dass später etwas von deinem Regelsatz gekürzt wird.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Erstattungen für Stromkosten angerechnet werden, da es halt eben so ist, dass sie aus der Regelleistung betritten werden. Anders wäre es bei den Heizkosten, die zusätzlich von der ARGE getragen werden und bei Überzahlung entsprechend zurückgefordert werden.


    Klausi

    Das ist nämlich die Frage, ob der Preis stimmt. Zwar ist die Wohnung auf der ersten Blick günstig, jedoch musst du als alleinstehende Person die gesamte Wohnung "befeuern", dementsprechend sind die Heizkosten für diese Wohnung recht hoch und würden für eine einzelne Person eher unangemessen ausfallen.


    Die ARGE wird also deine Miete übernehmen, kann jedoch Kürzungen bei den Heizkosten vornehmen.


    Wenn dein Freund mit in die Wohnung zieht, wird man davon ausgehen, dass er sich zu 50% an den Kosten beteiligt.


    Klausi

    Hierzu der Infotext:
    Arbeitslosengeld - Hartz IV 4 - ALG 2 II


    Dieser Zuschuss beträgt 2/3 zwischen (ALG 1 + Wohngeld) und (Regelleistung + Kosten für Unterkunft), jedoch die von die genannten Maximalbeträge.


    Wenn dein ALG 1 niedriger war und du kein Wohngeld beantragt hast, dann wirst du diesen Zuschlag nicht erhalten, da dies nur der Fall wäre, wenn dein ALG höher gewesen wäre. Dies ist eine Ausgleichszahlung.


    zu finden in § 24 SGB II


    Klausi

    Was willst du hier erhalten, eine Anleitung, wie du trotz Vermögen Hartz IV bekommst? In meinen Augen bist du nicht bedürftig, also geb das Geld, anstatt es zu "investieren", für deinen Lebensunterhalt aus. Es gibt genug Leute, die bedürftig sind...


    Klausi

    Wie alt bist du denn? Wenn du unter 25 Jahre bist wird es ziemlich schwierig sichg abzunabeln, zumindest was Hartz IV anbelangt. Deine Eltern haben dir bis zum Erreichen der ersten beruflichen Ausbildung Unterhalt zu leisten. Aus dem Grund gibt es auch eine "Stallpflicht" zu Hause, was bedeutet, dass du entweder nichts oder kaum Geld vom Amt sehen würdest, wenn du ausziehst.


    Zumindest solltest du dir vorher eine Genehmigung holen und nachfragen, aber wie gesagt sind die Chancen sehr gering.


    Du solltest dich aber ausbildungs- arbeitssuchend melden, wenn du weiterhin Kindergeld erhalten möchtest.


    Klausi

    Weiß die ARGE denn, dass die Tochter eine Kosmetikschule besucht? Wie viele Unterrichtsstunden hat die Tochter in der Woche?


    Klausi