Beiträge von marius75

    Hallo,

    habe vor rund 5 Wochen (Mitte April) einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Dieser ist immer noch (nach telefonischer Auskunft des Jobcenters) "wegen Überlastung" in Bearbeitung. Alle geforderten Unterlagen wurden fristgerecht eingereicht. Man bat mich auch nicht ständig alle 2-3 Tage anzurufen und nachzufragen, davon würde es auch nicht schneller gehen - Anträge würden der Reihe nach nach Antragsstellung abgearbeitet. Der Antrag wurde von mir wegen eines Todesfalls des letzten verbliebenen Elternteils gestellt, mit dem ich noch zusammen lebte und die Vollzeitpflege übernahm. Daher bin ich aktuell auch leider ohne Job & Geld.

    Der Mietvertrag ging gemäß §563 (2) BGB auf mich über, während ich davon ausgegangen bin, dass das Jobcenter die vollen Kosten durch die neue Karenzzeit übernehmen wird. Dies wurde bei bei der Antragstellung bei Vorort-Termin mündlich auch so bestätigt. Nun bin ich natürlich bereits mit der Miete von Mai in Verzug, bis zum zweimonatigen Verzug Anfang Juni ist es auch nur noch wenige Tage hin.

    Der Vermieter wurde darüber bereits hin informiert, dass der Antrag noch in Bearbeitung steckt, gleichzeitig droht man aber nun mit Kündigung, wenn die Miete zwei Monate in Folge nicht fristgerecht überwiesen wird. Daraufhin hab ich gestern einen zusätzlicher Antrag auf Vorschuss beim Jobcenter eingereicht mit kurzer Fristsetzung bis Monatsende zur Auszahlung. Große Hoffnung auf schnellere Bearbeitung mach ich mir trotzdem nicht.

    Dabei ist der Antrag kurz, kein Wertgegenstände/Immobilien etc, eigenes Konto auf 0, verschuldetes Erbe ausgeschlagen. Im Grunde möchte ich doch einfach nur Mietübernahme gemäß Karenzzeit + Regelsatz zum Überleben bis der ganze bürokratische Kram rund um den Todesfall hier erledigt ist und ich nen neuen Job gefunden habe. Nichts über das man 5 Wochen lang grübeln müsste.

    Habe ich sonst irgendwelche Rechtsmittel die eine Kündigung der Wohnung verhindern, die ich dem Jobcenter oder dem Vermieter gegenüber geltend machen kann, wenn das Ganze unnötig zeitlich verschleppt wird? Die Stadtwerke drohen auch bereits mit Einstellung der Leistungen (Strom) in 2 Wochen - diese wurden ebenfalls über die Situation informiert, aber man trifft leider auf keinerlei Kulanz.

    Mache mir echt Sorgen, dass hier alles den Bach runter geht, nur weil das Jobcenter nicht in die Gänge kommt. Die beiden genannten Sachen sind ja auch nur die Hauptposten - gibt ja logischerweise auch noch einige andere monatliche Kleinrechnungen, für die unnötige Mahnkosten entstehen und dadurch meine finanzielle Situation weiter verschlechtern. Geld für Lebensmittel habe ich natürlich auch keins mehr. Die spärlichen Vorräte reichen bestenfalls noch eine Woche. Irgendwelche Tipps, wie man weiter vorgeht, sollte keine Zahlung des Jobcenters bis Monatsende erfolgen?

    LG

    Danke für den Link. Soweit ich das herauslese, fällt das dann evtl unter "Kumulative Pflichtverletzung". Also kann man davon ausgehen, dass man direkt die 30% Sanktionen kassiert, die dann wahrscheinlich ab dem Folgemonat greifen - ausschließlich für den Regelsatz. Weitere Pflichtverletzungen dieser Art in den darauffolgenden Monaten können die Sanktionshöhe nicht weiter erhöhen. Habe ich das so korrekt interpretiert?

    Hallo,

    zum grundsätzlichen Verständnis der Sanktionsbedingungen wollte ich mal wissen, ob Sanktionen "pro Vergehen" monatlich addiert werden. Also nehmen wir mal an in einer Eingliederungsvereinbarung steht sowas wie 10 Bewerbungen allgemein, an Kurs XY teilnehmen, zusätzlich bewerben auf Stelle die einem vorgelegt wird usw. Nehmen wir an, ich mache nichts davon im ersten Monat, hat man dann direkt 30% Sanktionen, oder wird das Monat für Monat um 10% erhöht?