Beiträge von CharlyD

    Seit dem Ukraine-Krieg sind die Heizkosten enorm angestiegen, das trifft für ALG II Empfänger, Aufstocker wie auch für normale Berufstätige zu. Aber bei Mitarbeitern des Jobcenters scheint das nicht existent zu sein.

    Eine Wohnanlage mit vielen Eigentümern wird von einer Hausverwaltung verwaltet, viele der Wohnungen in dieser Wohnanlage sind vermietet. Der Gasvertrag (Heizung) lief zu Ende 2022 aus und in der hochpreisigen Zeit musste ein neuer Vertrag ausgehandelt werden. Ergebnis: 170% Preiserhöhung!

    Für 2022 ergab sich wegen des Kostenanstiegs eine Nachzahlung und für 2023 kam nun dazu noch der Aufschlag von 170%!
    Der Verbrauch hat sich aber nicht verändert und liegt im "angemessenen" Rahmen.

    Jobcenter bezeichnet dies aber auch als mehr nicht angemessen und Leistungsempfänger soll die Kosten senken.
    Nur: er hat die Preiserhöhung nicht verursacht.

    Wie kann sich der/die Betroffene gegen das Jobcenter wehren, weil diese die angestiegenen Preis/Vorauszahlung um 170% nicht akzeptieren wollen?

    :grumble