Beiträge von kahl70

    Das Problem sollte doch klar sein: Mein Antrag wurde ABGELEHNT. Darauf gibt es dann ja wohl eben keinen ÄNDERUNGSbescheid.

    Dem lokalen Jobcenter sind die Gepflogenheiten der lokalen Stadtwerke bekannt. Abrechnungen erfolgen immer erst frühestens Mitte Februar. Wird dann auch bei komplett erwerbslosen Leistungsempfängern jedes Jahr die Zahlung der Heizkosten ausgesetzt, bis ein neuer Abschlagspaln vorliegt?! Abenteuerlich....

    Sozialgerichte fällen übrigens auch keine einheitlichen Urteile, glücklicherweise...

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so üblich sein soll. Meine eigene Erfahrung aus dem letzten Jahr belegt dies ja auch...

    Bei Selbständigen werden die Leistungen ja ohnehin nur vorläufig bewilligt und erst nach Ablauf des 6-monatigen Bewilligungszeitraums endgültig festgesetzt. Es ist doch weltfremd zu unterstellen, dass gar keine Heizkosten anfallen, daher wird man natürlich pragmatischerweise ertmal von den bisherigen Kosten ausgehen - wie noch im letzten Jahr.

    Es wird ja gerade in diesem Jahr viele Antragsteller mit dieser Konstellation geben, die nur wegen der gestiegenen Heizkosten überhaupt anspruchsberechtigt werden.

    Ich habe als Soloselbständige während Corona aufstockendes Alg II erhalten und aufgrund der gestiegenen Heizkosten auch im letzten Jahr noch einen geringfügigen Anspruch auf knapp 50€ monatlich gehabt.

    Mein Weiterbewilligungsantrag (6 Monate ab Januar) wurde nun nur noch für den Januar bewilligt, für die Folgemonate ab Februar aber abgelehnt mit der Begründung, dass sich "unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden Unterlagen kein Anspruch [ergibt]. Bitte reichen Sie zu gegebener Zeit die Jahresabrechnung Ihrer Heizkosten und den neuen Abschlagsplan ein, da ab Februar noch keine Heizkosten bei der Feststellung Ihres Bedarfs berücksichtigt werden konnten."

    Ich bin darüber einigermaßen konsterniert, da noch im Vorjahr einfach der aktuelle Abschlag zugrundegelegt wurde und dann später ein Änderungsbescheid erging. Da meine Einkommensschätzung unverändert ist und der Abschlag sich durch die noch weiter gestiegenen Energiekosten eher erhöhen als erniedrigen wird, ist diese künstlich herbeigeführte Bedürfnislosigkeit einfach abstrus.

    Ist so ein Vorgehen üblich und vom Gesetz und/ oder behördlichen Handlungsanweisungen gedeckt?

    Und welche Konsequenzen hat das für mich: Muss ich (vorsorglich) Widerspruch einlegen, da die Abrechnung üblicherweise nicht vor Mitte Februar erfolgt oder einfach dann einen neuen Antrag stellen? In der Krankenkasse bin ich ja einen Monat nachversichert, richtig?