Beiträge von Elliger

    vielen Dankfür Ihre Rückmeldung.

    Ich habe diesen Paragraph 16e mehrmals durchgelesen,leider habe ich nirgendwo gefunden,ob ich in diesen Projekt teilnehmen soll um weiter ohne Sanktionen das Arbeitslosengeld (nach SGB2) zu bekommen.

    Ich möchte nur wissen,ob ich gesetzlich verpflichtet bin genau diese Maßnahme machen.Es geht um ein extra Sachbearbeiter beim JobCenter (oder ganzen Abteilung) die mich übernehmen und beim Jobsuche weiter "begleiten".

    Ich habe das Gefühl, dass meine Sachbearbeiterin möchte mich einfach "weiterleiten" zum eigene Entlastung.

    Ich wurde in 2019 zu diesem Projekt hingewiesen, damals habe ich unterschrieben,dass ich mitmache. Die Maßnahme erfolgte bei einem von JobCenter beauftragten Couch-Center, es war eine Katastrophe, da musste man nur sitzen, nichts machen (ein Laptop wurde zum freie Jobsuche zugestellt) oder bei Veranstaltungen mit Thema " Was ist gesunde Ernährung" " Was ist beim Vorstellungstermin zu beachten" oder "Wie gestalte ich mein Alltag" mitmachen. Diese " Vorträge" wurden sehr schwach, alles war Schwachsinn und ich könnte mit Pandemie Anfang raus aus diesem Projekt steigen. Ich habe auch die Grunde damals telefonisch genannt,dass für mich diese Maßnahme sinnlos ist. Es wurde akzeptiert und ich war nicht mehr im Projekt.

    Am 30. Dezember ruft mich die Sachbearbeiterin an und sagt mir , dass Sie mich (ohne mich zu fragen) im Projekt § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen auf die Liste gesetzt hat. Auf meine Versuche zu erklären, dass ich im Projekt schon war und ausgestiegen bin und es wurde akzeptiert, hat Sie nicht reagiert.

    Meine Frage : bin ich verpflichtet in diesem Projekt teilzunehmen? Gibt es eine Möglichkeit gesetzlich Teilnahme in diesem Projekt ablehnen? Was wird , wenn ich nicht mitmache, weil ich auf keinen Fall meine Zusage und Unterschrift auf Teilnahme in diesem Projekt gebe?

    Ich bin seit 2017 arbeitslos( hatte Kurse ,aber kein Job)

    Vielen Dank im Voraus

    Vielen Dank für Deine Antwort, die email Adresse von mir würde ich gerne lassen,aber bin ich gesetzlich verpflichtet dann so wie mein normalen Briefkasten jeden Tag auf neuen email zu prüfen? Oder gibt es andere Regeln,z. B wegen Internetkosten könnte sein , dass ich mein email Postfach nur 1Mal in der Woche prüfen kann?

    Guten Tag,

    letzte Zeit ruft mich Sachberbeiterin auf mein Handy wann Sie will,ohne vorherige Ankündigung, ist es rechtlich korrekt?

    Heute hat Sie versucht mich zu erreichen , bin nicht dran gegangen und jetzt habe ich email von 10:50, wo steht dass ich einen Termin zum telefonischen Gespräch schon morgen um 9 Uhr haben soll (kurzfristig - 22 Stunden vor dem Termin) Ist es rechtlich korrekt? Bin ich verpflichtet diesen Termin wahrzunehmen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Gruß