Beiträge von Bremer70

    Hallo.

    vor etwa 1 Jahr habe ich mich geweigert eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreieben (Hauptgrund waren zu viele Bewerbungen und dass diese Rückwirkend gelten sollte also 1 Monat vor Start der Arbeitslosigkeit incl Sanktionen, weil ich den Bewerbungsnachweis damals nicht auf gut Glück zum Sachbearbeiter geschickt habe -Abgelehnt, weil ich wusste nicht mal den Namen des Sachbearbeiters usw.).

    Nun gab es einen Anruf zum Kooperationsplan mit einer neuen Sachbearbeiterin (die alte Kollegin ist da nicht mehr) und die meinte, dass der Kooperationsplan schon vorbereitet ist und der wird zugeschickt. So wie der geschrieben wurde habe ich gleich gesagt, dass wenn dieser so zugestellt wird werde ich wahrscheinlich Einspruch einlegen woraufhin die Frau sagte:"Sie können nicht machen was Sie wollen, ich entscheide das". Das ist nun 6 Wochen her und keine Antwort (weder Kooperationsplan nocht sonstwas schriftliches.

    Frage 1 deshalb: Ist der Kooperationsplan auch mündlich gültig?

    Nächstes Problem: Ich habe letztes Jahr eine Umschulung beantragt, der psychiologische Dienst von der Agentur für Arbeit sagte beim 1. Termin gleich alles super, ich kann und soll das machen aber die Sachbearbeiterin sagte damals nur Nein (trotz schriftliches bitten, keine schriftliche Info). Außerdem habe ich Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch eingereicht woraufhin es einen Anruf gab, wo gesagt wurde, dass das nur mit einer Eingliederungsvereinbarung erstattet wird.

    Frage: Ist das Rechtens bzw. lohnt sich der Weg zum Anwalt und wie schauts dann mit den Kosten aus? -Die paar Cents wegen den Fahrtkosten ist das kleinste Problem, wichtig wäre mir eher die Umschulung

    Danke schon mal

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Morgens um 8 Uhr habe ich einen Anruf vom Jobcenter bekommen (meinen Sachbearbeiterin) bekommen. Ich soll Mittags um 12 Uhr zum Termin, wo es um meine berufliche Zukunft geht erscheinen, weil die gute Frau am nächsten Tag längere Zeit ausfällt (Baby kommt bald). Den Termin konnte ich aber nicht wahrnehmen, weil ich als Schöffe zum Landgericht musste. Das habe ich ihr nur zum Teil sagen konnte, weil als ich nur sagte "geht nicht, weil" fing die gute Frau an zu brüllen, so dass ich nur noch den Hörer aufgelegt habe. Die schriftliche Einladung vom Amtsgericht incl. einer Bescheinigung, dass ich von 9-17.00 Uhr da gewesen bin habe ich natürlich. Danach zum Jobcenter wäre nicht gegangen, weil der Weg ist etwas weiter und nach 18 Uhr ist da bestimmt keiner mehr.

    Ich habe zwar eine Eingliederungsvereinbarung vorgesetzt bekommen, diese aber nicht unterschrieben, weil ich die für nicht fair fand (ist relativ ich weiß). Einen Kooperationsplan, Verwaltungsakt oder sonstiges gab es auch nie (lt. Sachbearbeiter liegt die Schuld an mir, weil ich nicht kooperationswillig bin (wortwörtlich)).

    Nun habe ich gerade in meinem Jobcenter Konto 2 Mails entdeckt, die gerade angekommen sind. Zum einen die Einladung zum Termin mit Datum von Heute und auch mit Datum Anhörungsbogen, wieso ich nicht zum Termin erschien mit Drohung einer Sanktion. Meine Idee ist, den Anhörungsbogen normal auszufüllen aber in diesem Fall auch zusätzlich eine Nachricht (mit Anhang der Bestätigung des Schöffentermins) beim Kooperationsmanagement, damit ich hoffentlich irgendwann eine neue Sachbearbeiterin bekomme oder wie würdet Ihr das sehen?

    Danke schon mal

    Hallo,

    Ja, das Geld ist bis ende März bewilligt worden, aber mit Vermerk, dass man evtl. das Geld vom 15.3. bis ende März zurück zahlen muss (Gehaltsabrechnung soll dann vorgelegt werden und je nachdem, was aber für den Fall m.M. nach uninteressant ist).

    Naja, es steht nur Fragen wegen dem Vorgang: xyz und ich schrieb ja ähnliche Behörde, die aber m.M. nach dazu gehört,

    Hallo und Danke für die Antwort.

    Nun habe ich wieder ein Problem mit dem Jobcenter (der ärger/die Arbeit mit denen hört nie auf und bei mir hilft selbst die Google suche nicht weiter...).

    Und zwar mit den Leistungen hat sich alles erledigt (ich bekomme bis zum 15.3. Geld und, weil ich in 1 1/2 Wochen einen Termin zur Schilddrüsen OP habe kann ich mich notfalls ab dann bis zur Arbeitsaufnahme wahrscheinlich auch krankschreiben lassen.

    Nun aber das absolut komische, was wahrscheinlich sonst noch niemanden passiert ist: Gestern bekam ich wieder Post vom Jobcenter (bzw. Behörde, die dazu gehört) und die wollten sich mit mir treffen um mich wegen interner Angelegenheiten bzgl. u.a. der Speicherung von meinen Daten auf Privat Telefon vom Jobcenter Mitarbeiter, Falschaussage von JC Mitarbeiterin, weil ich nicht zur ärztlichen Untersuchung darf, damit ich telefonisch für die Sachbearbeiterin immer erreichbar bin usw. (da stehen noch 2-3 andere Dinge drin, die so wie mir Google verraten hat nicht ganz ohne sind) .

    Einen Kumpel habe ich das gezeigt und der meinte, dass man wohl die Sachbearbeiterin ausm Dienst entfernen will und denen mein ALG2 bzw. Bürgergeld egal ist. Ich selbst bin generell sozial eingestellt (also bin gegen Entlassungen, war mal u.a. im Betriebsrat etc.) und habe nun etwas bedenken, dass wenn ich zu sehr rum mecker, die Frau nur wegen meiner Aussage rausgeschmissen wird, was ich eigentlich vermeiden will (man begegnet sich immer 2 mal im Leben). Andererseits, wenn ich nix sage und mich nicht "erinnern" kann, dann habe ich ein schlechtes Gewissen, weil die Frau dann bei den nächsten Kandidaten das gleiche wieder machen wird.

    Frage: Weil ich mich telefonisch melden soll (nicht muss, keine Verpflichtung zur Meldung steht dort, nur ganz nett gefragt, ob ich mich telefonisch melde um einen gemeinsamen Termin zu besprechen, der telefonisch aber auch vor Ort sein kann/darf -Also nicht, wie beim Jobcenter üblich...), denke ich mal, dass es vielleicht gut wäre, wenn ich mich trotzdem die nächsten Tage dort melden und abwarten, ob ich der Einzige bin, der so einen Ärger hatte oder mehrere das Vergnügen hatten. Danach würde ich mich auch am liebsten richten, wenn ich gegen sie aussagen würde.

    Frage: Können mir, wenn ich eine Aussage mache (natürlich nur zu denen, was ich beweisen kann, weil die Mails habe ich noch, die Telefonanlage hat aufgezeichnet, wer wann angerufen hat usw.) oder auch, wenn ich auf blöd tue und mich an nix erinnern kann, könnte man mich dann irgendwie belangen, nerven (im Falle einer Arbeitsschutzklage bin ich gerne bereit vor Gericht auszusagen -Kenne mich da etwas als Schöffe aus). Müsste ich dann auch evtl. beim Anwalt der Mitarbeiterin hingehen um Fragen zu beantworten oder nur im Fall des Falles vor Gericht?

    Danke schon mal

    Hallo,

    ich habe ein vielleicht komisches oder aber auch Standardproblem mit dem Jobcenter.

    Und zwar: Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen, mit der ich nicht einverstanden war (u.a. zu viele Bewerbungen, Datum der Gültigkeit war rückwirkend, bei Verstößen sollte ich sanktioniert werden, wie besprochen aber es wurde nix besprochen und auch bei Nachfrage wurde mir nur gesagt:"Wie üblich" -Was mir nicht weiterhilft, weil ich nie sanktioniert wurde und der Begriff sehr dehnbar ist). Dann gab es einen Verwaltungsakt, wo ich Einspruch eingelegt habe und ich bekam Recht, weil auch das Gericht meinte, dass alles genau erwähnt werden muss und "Sanktinen hat nichts mit einer Rateveranstaltung zu tun" _Zitat vom Richter.

    Nun das Problem: Ich habe beim Jobcenter angerufen und mitgeteilt, dass ich ab 15.03. einen neuen Job habe und gesagt, dass die das im PC eintragen sollen. Daraufhin sagte man mir, dass ich nun einen ganz neuen Sachbearbeiter habe, der leider seit ewig Krank ist aber der Sachbearbeiter in Vertretung sagte, dass ich trotzdem verpflichtet bin 10 Bewerbungen/Monat wie es in der Eingliederungsvereinbarung stand (die ich nie unterschrieben habe!) schreiben muss, weil ich sonst evtl. bis zum 15.03. sanktioniert werden könnte. Ich will Ärger vorab ausm weg gehen, deshalb meine Frage, ob ich tatsächlich dann noch sanktioniert werden kann oder der Sachbearbeiter falsch liegt (vielleicht auch sauer ist, weil die ex Sachbearbeiterin, die die Eingliederungsvereinbarung schrieb von mir auch eine Beschwerde beim Vorgesetzten bekommen hat und telefonisch ist dort nur ein "Kein Anschluss unter dieser Nummer"


    Oder wenn ich bis zum 15.03. Bewerbungen schreiben muss, kann ich dann auch "sinnlose Bewerbungen" schreiben, wo man sowieso nicht genommen wird (z.B. Bewerbung als Arzt im Krankenhaus mit Text wie: Ich habe zwar kein Medizinstudium, kann aber mit einem Pflaster umgehen und bewerbe mich auf diese Stelle, weil das Jobcenter es so will... :rofl

    Danke schon mal

    Hallo,

    ich bin seit dem 1.12.20222 ALG 2 Empfänger und habe eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen, die ich abgelehnt habe zu unterschreiben (u.a. zu viele Bewerbungen, besonders, weil ich demnächst schon eine neue Stelle habe, dann soll die Eingliederungsvereinbarung rückwirkend gelten und damit die 1. Sanktionne gültig usw. -Habe ich dem Jobcenter auch schriftlich mitgeteilt). Daraufhin gab es jeden Tag Telefonanrufe von meiner Sachbearbeiterin, die nicht so nett waren (von morgens um 7 bis 18 Uhr verteilt, mit gemecker, wieso ich nicht gleich ans Telefon gehe usw. Außerdem soll ich immer für sie telefonisch erreichbar sein (also Arztbesuche etc. nur am Samstag, was praktisch aber nicht möglich ist). Nachdem ich vor 2 1/2 Wochen beim Reaktionsmanagement nett nachgefragt habe, ob ich z.B. wirklich nicht mehr werktags zum Arzt darf und ich deshalb einen OP Termin verschoben habe gab es (wie erwartet sofort eine Antwort, dass ich nicht telefonisch erreichbar sein muss und Arztbesuche gemacht werden dürfen (und nicht aufgeschoben werden sollten, für den Tag X, wenn man einen Job hat).

    Seit dem wundert es mich aber, dass meine Sachbearbeiterin 0 Meldungen von sich gibt (weder Anrufe noch Mails, was sonst täglich statt fand). In Urlaub ist sie definitiv nicht (sie geht ans Telefon, wenn man anonym anruft und ihr Diensthandy ist lt. Handy Ortung ab und zu bei ihr Zuhause).

    Frage: Besteht die Chance, dass ich die "gute Frau" los bin? Was ist mit der Eingliederungsvereinbarung? -Ich habe die wegen den Fehlern nicht unterschrieben (und wie gesagt schriftlich auf die m.M. nach Fehler hingewiesen woraufhin als Antwort kam, dass das immer so gemacht wird und nix verändert wird). Wird diese trotzdem irgendwann gültig oder muss ich aufm Verwaltungsakt warten (wenn dieser nicht von der Sachbearbeiterin sondern von Jemanden anderen kommt und er den Mailverkehr liest müsste dieser die Fehler m.M. nach bemerken).

    Dann noch 1 dumme Verständnissfrage zur Eingliederungsvereinbarung: Wenn dort z.B. drin steht, man soll 10 Bewerbungen schreiben und bei Verstößen kann es bis zu 10% Sanktioniert werden und man nur sagen wir mal 7 Bewerbungen verschickt bedeutet dass dann bis zu 10 oder 30% Sanktionen?

    Danke schon mal

    Hallo,

    ich habe eine allg. Frage zu Sanktionen.

    ich bekomme seit kurzem ALG 2, fühle mich von meinen Sachbearbeiter ungerecht behandelt, habe mit ein paar Bekannten darüber geredet und die meinten auch, dass ich zurecht sauer bin.

    Das Problem hatte ich auch schon mal (war vor etwa 10 Jahren schon für etwa 6 Monate im ALG2 Bezug) und nach meiner Beschwerde (die auch ernstgenommen wurde bekam ich sofort einen neuen Sachbearbeiter vorgesetzt (der auch besser war). Z.Z. habe ich z.B. innerhalb von 2 Wochen 3 Termine beim Sachbearbeiter sehr kurzfristig bekommen und eine Sanktion soll schon in der Post sein, weil ich zum Gespräch nicht erschien (der Termin war am 5.12. aber erst am 10.12 in meinen Briefkasten und im Brief stand auch, dass dieser Brief erst am 7.12. geschrieben wurde (was dem Sachbearbeiter am Telefon aber egal war, weil ich hätte ja wenigstens alle 2-3 Tage mal anrufen können und fragen ob ein Termin aussteht)

    Nun meine Frage: Ist das immer so, dass man nach Beschwerden einen neuen Sachbearbeiter bekommt bzw. ich habe nun etwas Panik, dass ich bei einer Beschwerde (egal ob zu Recht oder Unrecht) vom Sachbearbeiter erst recht drangsaliert werde. Um etwas Druck zu machen habe ich im Bekanntenkreis einen Abgeordneten, der sich auch bereit erklärt hat mit mir dort hinzugehen (Frage wäre auch, ob das Jobcenter sich davon überhaupt beeindrucken lässt)

    Danke schon mal

    Hallo,

    vorab: Ich bin neu hier und falls ich gegen irgendwelche Regeln verstoße dann schon mal Sorry.

    Ich bekomme seit dem 01.12.2022 ALG2 und habe Heute eine Eingliederungsvereinbarung per Post bekommen, die ich sofort unterschreiben und wieder zurück schicken soll.

    Problem oder womit ich nicht einverstanden bin ist: Dass die Anzahl der Bewerbungen mit 25 mir etwas hoch erscheint und auch der Nachweis (innerhalb von 3 Tagen -Nicht Werktagen) unaufgefordert vorlegen (mit Unterschrift der entsprechenden Firma oder Sendebericht bei Mails, ausgedruckt). Mir wäre es lieber wenn mein "Wort" reicht. Zum anderen ist es in meinen Alter 53 Jahre z.Z. gar nicht so einfach eine Stelle zu finden (20% Behinderung und stark eingeschränkt wie nichts schweres heben, kein Schichtdienst eine OP, die zwar nicht lebensgefährlich ist, mich aber für etwa 1-3 Monate außer Gefecht setzt steht in den nächsten Tagen auch an).

    Frage: Wie sollte man nun vorgehen? Nach allem was ich in der kurzen Zeit gelesen habe sollte man dem Sachbearbeiter schriftlich per Mail um Änderung bitten (z.B. mit 5 Bewerbungen/Monat, anderen Nachweis, keine Sanktion, falls Bewerbung mangels Stellenangebote erfolgt). Dann wird wahrscheinlich ein Verwaltungsakt kommen und dann sollte man zum gleich zum Anwalt und die Chance ist etwa 50:50 -Etwas besser, wenn man selber um eine Änderung gebeten hat als wenn man alles von vornherein abgelehnt wird. Dann kommt noch hinzu, dass ich wegen einer starken Erkältung noch 1 Woche krankgeschrieben bin (habe dem Jobcenter am gleichen Tag eine Mail geschickt). Bringt es etwas um Zeit zu schinden, wenn ich mich erst dort damit melde, wenn ich wieder gesund bin? -Wenn ich Glück habe darf ich ab März woanders anfangen und müsste mich mit dem Amt nicht solange rumärgern.

    Vielen Dank schon mal