Beiträge von Agnes18

    Hallo liebe Community,

    Es geht in dem Beitrag nicht um mich, sondern einen Familienmitglied den ich versuche mi der Bürokratie zu helfen.

    Wie geht man den am besten mit folgender Situation um:

    Person A wohnt zusammen mit ihren Kleinkindern und bezieht Kindergeld + Unterhalt + ALG2. Sie lebt nicht mit dem Kindsvater zusammen.

    Nun befindet sich Person A seit kurzen in einer Langzeittherapie aufgrund von Sucht und psychischen Problemen. Sie bleibt dort mindestens für ein halbes Jahr und es wird wahrscheinlich verlängert.

    Damit die Kinder nicht aus der gewöhnten Umgebung raus müssen und weil die Situation es zugelassen hat, ist der Kindsvater kurzfristig in die Wohnung von Person A gezogen und hat sich dort offiziell gemeldet.

    Durch die Situation hat der Kindsvater vor kurzem seinen Job in der Probezeit verloren und muss nun auch Hartz 4 beantragen.

    Passend dazu muss Person A jetzt im November einen Weiterbewillungsantrag stellen.

    Jetzt stellt sich aber die Frage, ob es eine Bedarfgemeinschaft ist? Die Person A ist im Moment ja garnicht da und die beiden leben im Normalfall nicht zusammen.

    Die Sorge ist nämlich, dass Person A als Hauptantragsteller das gesamte Geld erhält und es nicht an den Kindsvater weitergibt. Diese Erfahrung wurde bereist mit dem Kindergeld gemacht.

    Andersrum wird Person A nicht damit einverstanden sein, dass der Kindsvater das gesamte Geld erhält und ihr nur ihren Teil überweist.

    Wie könnte man in diesen Fall am besten vorgehen? Im Idealfall erhält der Kindsvater das Geld für die Miete + sich + die Kinder und die Person A nur ihren Anteil zum leben.

    Ist es überhaupt möglich?

    Vielen Dank und Grüße