Beiträge von MickyDDF

    Hört sich gut an: Verbessert wurde auch die Regelung zu Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Derzeit gilt ein Betrag von maximal 2.400 Euro als anrechnungsfreie Einnahme. Dieser Betrag wird mit dem Bürgergeld auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben.

    ABER: Wenn ich suche, was als Aufwandsentschädigung gilt, dann komme ich nur auf Fahrtkosten.

    Sobald man eine "pauschale Aufwandsentschädigung" bekommen würde, wird diese auf H4 als Einnahme angerechnet.

    Wer hat mehr Wissen als ich und was außer Fahrtkosten zählt noch alles zu Aufwandsentschädigung?