Beiträge von Nivan 23
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daß uns kein Zuschuß vom Amt zusteht
Richtig. Ihr seid als BG nicht leistungsberechtigt.
Oder sehe ich das falsch?
Ja, falsch. Denn wer nicht leistungsberechtigt ist, hat keinen solchen Anspruch.
Du hast Erwerbseinkommen und daraus Anspruch auf die 300,- Energiepauschale.
Im Übrigen könnt ihr Wohngeld beantragen.
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Oder dürfen Selbstständige auch nicht mehr als 100€ pro Monat verdienen?
Doch, sie dürfen.
Sowohl Selbstständige als auch nicht Selbstständige im ALG2-Leistungsbezug dürfen mehr als 100,- pro Monat verdienen.
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Warum sollte ein Selbständiger keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit bekommen?
Sorry für ein Missverständnis. Ich will damit ausdrücken, dass die Freibetragsgrenze nicht bei 100,- bzw. 600,- für 6 Monate liegt.
Weder für selbstständige noch für nicht selbstständige Erwerbstätige.
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Für Selbstständige gilt diese anrechnungsfreie Summe nicht. Sie beträgt übrigens nicht nur 100,00 Euro. Für Selbstständige gilt:
§ 3 Alg II-V - Berechnung des Einkommens
Ansonsten dürfen und sollten auch Selbstständige möglichst mehr verdienen.