Beiträge von Frank44

    Hallo zusammen,

    ich habe nun einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und darin vermerkt, dass ich ab Mai 2023 offiziell Rente beziehe und die ungefähre Höhe (dafür gibt es auf der Homepage der LVA einen Rechner). Da mich hier niemand persönlich kennt kann ich mitteilen, dass diese um die 1.600 Euro brutto beträgt.

    Der Antrag wurde bewilligt, und zwar bekomme ich ALGII bis einschl. April 2023 und meine Frau bekommen ab Mai 2023 die Hälfte des jetzigen Satzes der Bedarfsgemeinschaft.

    Auf erneute Anfrage teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass meine Rente nicht angerechnet wird und meine Frau bis zu ihrer Rente die Hälfte des Satzes dauerhaft bekommt.

    Zumindest ist das so in NRW.

    Gruß, Frank.

    Hallo Tamar,

    vielen Dank für Deine Nachricht.

    Meine Frau hatte aber im Weiterbewilligungsantrag die Höhe meiner Rente ab Mai 2023 angegeben. Und diese liegt um ca. 250 Euro hoher als der ALG II Satz für unsere Bedarfsgemeinschaft. Und trotzdem wurde der Antrag in dieser Form bewilligt:

    bis 04/23 voller Satz für beide,

    ab 05/23 halber Satz für die Frau

    Verstehen tuen wir das auch nicht und befürchten, dass meine Frau beim nächsten Antrag alles wieder zurückzahlen muss...

    Meine Frau und ich leben aktuell in einer Bedarfsgemeinschaft und wir beziehen beide ALG II. Ab Mai 2023 bekomme ich die Regelaltersrente, meine Frau erhält dann weiterhin die Hälfte von dem aktuellen ALG II Satz. Dies wurde bereits so bewilligt. Da auch ab Mai 2023 die Kontoauszüge eingereicht werden müssen, macht es da Sinn, dass meine Frau ein eigenes Konto für die ALG II Leistungen eröffnet? Oder muß ich auch als Rentenbezieher meine Kontoauszüge einreichen? DIe gehen dem JC doch nichts mehr an - oder doch?

    LG, Frank.