Beiträge von Robocop

    Mein Sachbearbeiter meinte auf Nachfrage, dass für eine Übernahme der Maklerprovision ein Wohnberechtigungsschein (habe 2017-2022) sowie ein Nachweis über eine mehr als 1 Jahr (habe 5) andauernde Wohnungssuche erbracht werden müssen. In einem anderen Forum, welches sich auf Mietrecht bei SGB-II-Leistungen bezieht, hieß es, dass das Jobcenter Hilfe leisten "muss". In unserem speziellen Fall ist Arbeit in Teil- oder Vollzeit ohne eigene Wohnung unmöglich, daher ist die Hilfe auch aus Sicht der Arbeitsvermittlung im besten Interesse.

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