Beiträge von Hotte5

    Gut Tag.

    Habe ein Änderungsbescheid vom Jobcenter bekommen in dem mir mitgeteilt wird, dass das Jobcenter das Guthaben von den Betriebs- und Heizkostenabrechnung einbehalten wird.

    Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 1 10 Buch sozialgesetzbuch SGB X in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II. Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft im Zeitraum vom 01. 07 bis 31.07 22 aufzuheben.

    LG Hotte5

    Guten Morgen. Mein Bedarf beträgt 892 €. Die monatliche Miete beträgt 516 €, das Jobcenter übernimmt davon 463 €, weil die Miete unangemessen ist, muss ich die monatliche Differenz von 53 € selbst von meinem Lebensunterhalt bezahlen. Die Frage ist rechnet das Jobcenter das Guthaben von der Betriebs und Heizkostenabrechnung in Höhe von 419€ an, oder steht es mir ganz oder zum Teil zu.

    Guten Tag,

    Habe vor kurzem meine Betriebs und Heizkostenabrechnung erhalten woraus sich ein Guthaben in Höhe von 419,49 ergibt. Das Jobcenter übernimmt 463,50 € von insgesamt 516.84 € Miete, die Differenz (53,34 bezahle ich von meinem Lebensunterhalt. Steht mir das Guthaben ganz, teilweise oder garnicht zu.