Beiträge von abominat

    also einfach formlos die Bedarfsgemeisncahftsnummer angeben und um Auskunft bitten?

    und angenommen die würden zustimmen und ich kann auf Wohnungssuche gehen und ich bekäme vom Vermieter eine zusage, dann ebenfalls an die gleiche Stelle, formlos mit Bedarsgemeisnchaftsnummer und denen die qm zahl und kostenzahl übermitteln oder ist das dann anders?(natürlich bevor ich irgendwas unterschrieben habe)

    der Grund ist sie werden alt und das Zusammenleben mit mir wird immer mehr zur körperlichen und seelischen Last, ich meine worüber reden wir hier .................................. aber bei jemandem der potenziell arbeiten will und der sich selbst mit 15qm begnügt aber nur nicht mit seinen 70 jährigen Eltern in einer Wg leben will nimmt man es genau oder was?

    Bitte sachlich bleiben und die Forenregel beachten

    was ist wenn mich meine Eltern rauswerfen weil sie es mit mir nicht mehr aushalten, wie sieht es dann aus?

    ich wollte eigentlich nur wissen an welche stelle man sich allgemein wenden muss für solche sachen.

    ich suche ja einen Job aber ich finde keinen bzw mich stellt keiner ein, aber da kann ich ja nichts für, aber irgendwo muss ich ja zumindest "wohnen", sollte der staat 15qm zimmer ähnlich wie eine bundeswehrstube haben wäre ich auch zufrieden, es muss ja keine vollständige wohnung sein.

    Update: nachdem ich meinen text denen geschrieben habe war ruhe, es kam nichts mehr von meinen Eltern, die haben nix mehr zugeshcickt bekommen.


    Hallo, ich bin 35 und lebe in der Wohnung meiner Eltern, weil ich keine andere Wohnung gefunden habe, das ist natürlich kein Dauerzustand.

    Angenommen ich würde eine passende bezahlbare Wohnung finden, welche Vorgehensweise beim Jobcenter ist zu beachten?

    Die angemessenen Kosten der Unterkunft sind auf der Seite der Stadt einzusehen, da weiß man ja dann vorher ob es passt, angenommen es gibt eine passende Wohnung und man würde auch genommen werden, wie ist dann vorzugehen?

    Was muss man dem Amt vorlegen und vor allem wo, beim Jobcenter oder beim "Jobberater" sag ich mal.

    Also angenommen ich bekomme die Zusage des Vermieters und er würde mir einen vertrag ausstellen den ich noch nicht unterschrieben habe, an welche Stelle muss ich mich wenden und mit welchem Formular und was muss es enthalten, und kann ich den Vertrag, sofern er von den Kosten her im Rahmen ist schon vorher unterschreiben oder muss man auf irgendein "OK" vom JObcenter warten?

    Thema kann weitergeführt werden und Beitrag ins

    Thema geschoben

    ja, ich zahle ja seit mehreren jahren die 200 euro miete, und bsher gab es nie probleme als meine eltern bei jedem neuantrag sagten, weder bedards noch haushaltsgemeinschaft. die 200 euro sind pauschal, strom wasser nebenkosten heizung+kaltmiete alles zusammen. auß0erdem ist ja nur das zimmer 9 qm, die toilette nutze ich ja mit, würde dann die virtuelle "wohnung" vergrößern die kaltmiete ist nlogischerweise niedriger, aber das ist 200 mit ALLEM, also ist kaltmiete knapp 130-140.

    ich wohne nicht kostenfrei, ich zahle miete an meine eltern, weil sich sonst kein mensch bereit erklärt mich wo wohnen zu lassen, die miete wurde ja auch bisher übernommen und es gab nie probleme 200 euro miete+alg2 satz, bisher gab es diesen zettel nicht. bisher war es immer so, 200 euro miete +h4 satz meine eltern haben immer gesagt wir sind weder bedarfs noch haushaltsgemeinschaft da getrennt gewirtschaftet wirdu nd bisher wurde das auch immer kazeptiert und desswegen wundert es mich ja jetzt, die obere definition sagt ja dass gemeinschaftlich gewirtschaftet wird, was nicht der fall ist, und damit wird eben begründet abgelehnt wieso man diesen zettel nicht ausfüllen möchte, es ist ja nich grundlos, haushaltsgemeisnchaft ist gemeinsamees wohnen in einer wohneinheit. z.b auch eine wg aber nicht gemeinsames wirtschaften, es gibt keine hinweise darauf anhand irgendwelcher gegenstönde die ich besitze dass dem anderweitig so sein könnte und bisher gabs ja auch keine probleme es hat bisher immer ausgereicht wenn meine eltern gesagt haben, kein gemeinsames wirtschaften und das war dann auch ok, mich wundert nur wieso jetzt auf einmal das nicht ausreicht..


    Gelöscht, bitte kein Zitat ohne Zitatfunktion!

    Hi,

    aus einem anderen forum folgender text:

    da du Ü25 Jahre bist, bildest du deine eigene BG und lebst mit allen anderen in einer Haushaltsgemeinschaft.

    die Durchführungshinweise zu § 9 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

    Haushaltsgemeinschaft ab Rz (9.9)

    Eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 5 liegt vor, wenn mehrere Personen auf familiärer Grundlage zusammen wohnen und wirtschaften ("Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft"). Der Begriff ist eng auszulegen.

    Eine Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnt, jedoch selbständig und getrennt gewirtschaftet wird.

    das habe ich aus einem anderen forum gefunden: es wird getrennt gewirtschaftet!! wie macht man das dem amt klar?

    und nein die vermutung ist nicht gegeben da ich sogar ü30 bin

    ich habe schon mehrere male das selbe gehabt und immer gesagt, ich lebe hier aber ich bekomme weder geld noch andere zuwendungen noch wirtschaften wir gemeinsam, damals gab es nie solche fragebogen seit 2 jahren erst jetzt kommt das.

    ok die können ja durchaus vermuten dass ich von meinen eltern geld bekomme, was ich aber nicht bekomme, sind die nicht in der beweispflicht? ich wohne in einem 9qm zimmer meiner eltern Über 25 jahre alt, weil der wohnungsmarkt leer ist.

    also das amt vermutet irgendwas, ist ja auch in ordnung, aber dem ist nicht so ich lebe noch nicht einmal in einer haushaltsgemeinschaft mit ihnen, ich habe einfach 1 zimmer in der wohnung und habe meinen eigenen haushalt weil ich sonst keine andere unterkunft bekommen kann

    ich habe mich anfangs falsch ausgedrückt, wir sind weder haushaltsgemeisnchaft noch bedarfsgemeisnchaft, ich lebe in einem zimmer mit eigenem haushalt weil ich sonst keine andere unterkunft finden konnte, ich koche selbst, ich mache alles selbst ich nutze nur mein zimmer und das klo


    bisher gab es nämlich nie probleme, so wie ich es beschrieben habe war es die ganzen2 jahre so und es wurde nie beanstandet, erst jetzt machen sie da druck

    Hallo, ich bin ü25 und wohne bei meinen Eltern in der WOhnung als WG, nicht jedoch als bedarfsgemeisnchaft, einfach aus der not weil ich keine andere wohnung finde.

    das Amt schickt meinen Eltern jetzt briefe wo sie vermögen offenlegen sollen, und ich sagte ihnen könnt ihr ignorieren, da wir keine bedarfsgemeisncahft sondern nur eine WG sind.

    Wenn ich meinen eltern das sage glauben sie mir nicht, sie glauben lieber dem amt, selbst wenn sie sich irren. Sie wollen lieber zu einem anwalt gehen, statt dem offensichtlichen zu folgen. Ich sagte ihnen es ist wie mit der polizei, die sagen zu dir gestehen sie, wir wissen bereits alles obwohl man unschuldig ist und wenn man dann freiwilligdrauf rein fällt ist man selber schuld, also ich sehe das so dass amt begeht mutwillig einen fehler in derh offnung dass die leute ihre rechte nicht kennen und darauf reinfallen, korrekt? Meine eltern wollen und können das nicht verstehen, die denken alles was vom amt kommt sei korrekt. Das lustige ist ja sie haben bereits eienen brief zurückgeschickt und gesagt wir sind keine bedarfsgemeisnchaft sondern nur eine WG und sie haben jetzt den zweiten Brief, also das ist schon komisch, dann muss man eben ein zweites mal sagen wir sind keine bedarfsgemeisnchaft oder?

    Bitte um Rückmeldung dazu, vielen dank