Beiträge von DoomE

    Servus und guten Morgen :)

    Natürlich zählt das als Arbeitsstelle. Es ist ja sogar sozialversicherungspflichtig, d. h., dass man sich nach einem Jahr sogar einen Anspruch auf Alg1 erworben hat. Ob dein Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung als wichtiger Grund anerkannt wird, muss das Jobcenter entscheiden. Oder die Agentur für Arbeit, wenn du das Jahr für den Alg1 Anspruch schon erreicht hast.

    Zu meinem Verständnis bitte ich, mir zu sagen woher diese Information stammt, bzw. vieleicht hast du den Gesetzestext dazu parat.

    Die Meinungen gehen da auseinander, aber bisher ist alles recht schwammig.

    In meinem Vertrag steht zum Beispiel Einsatzstelle und nicht Arbeitstelle und ich bekomme auch keine Vergütung sondern ein Taschengeld. Dies zählt unter sonstiges Einkommen. Aber ich gebe dir recht, dies wird wohl das Jobcenter entscheiden, der Bescheid müsste sehr bald eintreffen.

    Die jetzige Wohnung ist voll möbliert gewesen und als ich letztes Jahr aus meiner alten Wohnung auszog, wanderte fast alles, außer einer Wohnwand auf den Sperrmüll, da nicht mehr zu gebrauchen und mangelnder Lagerfläche. Der Kühlschrank war eine Leihgabe und den Herd bekam mein Helfer geschenkt, der mir geholfen hat die Wohnung leer zu machen. Bei meinen Eltern zog ich 2017 aus.

    Die 2-Zimmerwohnungen liegen im Schnitt 15 bis 75 Euro über der Kdu. Vieleicht hilft das weiter, warum es eine 2 Zimmerwohnung sein muss, hat persönliche Gründe auf die ich nicht weiter eingehen möchte. Vor der Obdachlosigkeit, würde ich natürlich in den sauren Apfel beißen.. Gibt allerdings gerade nur eine Wohnung die geeignet wäre.

    Wäre trotzdem schön wenn jemand auf diese Fragen Antworten hätte! :)

    Die dritte Frage ist, wie funktioniert das mit dem Wohnungsangebot an das Jobcenter schicken? Brauche ich da wirklich drei Mietverträge und das Jobcenter sucht sich die passende aus, oder schicke ich einfach 3 Exposés mit einem selbstgeschriebenen Antrag zum neuen Jobcenter? Und was passiert wenn ich einfach eine Wohnung miete? Können mir die mietkosten komplett versagt werden, oder wird mir auf jeden Fall die gängige Kdu gezahlt? Wie sieht es dann mit Nebenkosten aus?

    Und natürlich die Frage, ob ich auch ohne Zustimmung zum Umzug eine Erstaustattung beantragen kann?

    LG und ein schönen Tag gewünscht!

    Hallo ihr lieben Leute, ich habe ein paar Fragen bezüglich des Alg2. Ich würde mich freuen wenn ihr mich an euren Erfahrungen teilhaben lasst bzw. einen Rat für mich über habt. Habe schon einige Seiten duechgegoogelt, aber bin nicht so richtig fündig geworden.

    Nun mal zu meiner Situation, ich leiste derzeit in Bayern einen Bundesfreiwilligendienst ab. Nun läuft mein Mietvertrag Ende April laut Befristung aus, da der Eigentümer die Wohnung nun selber benötigt. Nun habe ich aufgrund der mangelnden Wohnungsverfügbarkeit und weiteren persönlichen Gründen den Bufdi auf Ende Mai verkürzt und komme bis dahin noch nahezu kostenlos unter.

    Meine erste Frage ist, kann es Sanktionen vom Jobcenter geben? Der Bufdi zählt doch nicht als eine Arbeitstelle und außerdem stehe ich dem Arbeitsmarkt ja ab Juni dann wieder zur Verfügung?!

    Nun suche ich in Thüringen eine Wohnung, da dort meine Partnerin lebt und ich mir da etwas neues aufbauen will, habe allerdings noch keine Aussichten auf einen geeigneten Job. Die Mietpreise in der Region(für geeignete Wohnungen, 2 Zimmer) sind ziemlich hoch, im Gegensatz zur Kdu.

    Meine zweite Frage ist daher, kann ich mir eine Wohnung mieten, die über der Kdu liegt und trotzdem eine Erstaustattung bewilligt bekommen? Der Umzug muss nicht bezahlt werden, da ich nix mehr besitze außer ein paar Taschen voll Klamotten. Und die Kaution könnte ich auch mit Hilfe von Familie stemmen, nur eben die Erstaustattung nicht.

    Die dritte Frage ist, wie funktioniert das mit dem Wohnungsangebot an das Jobcenter schicken? Brauche ich da wirklich drei Mietverträge und das Jobcenter sucht sich die passende aus, oder schicke ich einfach 3 Exposés mit einem selbstgeschriebenen Antrag zum neuen Jobcenter? Und was passiert wenn ich einfach eine Wohnung miete? Können mir die mietkosten komplett versagt werden, oder wird mir auf jeden Fall die gängige Kdu gezahlt? Wie sieht es dann mit Nebenkosten aus?

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und wünsche einen guten Abend!

    LG DoomE