Beiträge von Paul55

    Hallo,

    ich habe folgendes gelesen:


    Ja im selben Jahr wurde ALG-2 bezogen, die Betriebskostenabrechnung ist aus dem Jahr 2021. Da hat meine Frau noch Leistung bis 08/2021 bezogen, als KdU-Zuschuss. Den Rest der Gesamtmiete habe ich von meiner Rente dazugelegt. Ich war ja nur in der Bedarfsgemeinschaft als Mitglied, meine Rente wurde mit eingerechnet als Einkommen. Darum hat meine Frau nur Leistung bezogen, in Form eines KdU-Zuschuss.

    In diesem Text, steht das irgendwie anders. Oder interpretiere ich das etwas falsch. Ich würde sagen, in dem Jahr wo die Betriebskosten angefallen sind, da wurde noch Leistung vom Jobcenter bezogen, auch wenn es nur bis 08/21 war.

    Hallo,

    habe heute die Betriebskostenabrechnung von 2021 erhalten, die ist von 01.01.- 31.12.2021
    Da müssen wir eine saftige Summe nachzahlen. Nun bin ich seit 02.08.2021 wieder in Arbeit(sozialpflichtige Beschäftigung) und meine Frau bekommt weiterhin ihre Erwerbsminderungsrente. Dadurch sind wir aus dem ALG-2 Bezug raus und bekommen seitdem dann keinen KdU -Zuschuss mehr vom Jobcenter.
    Nun müsste eigentlich das Jobcenter die Betriebskosten anteilmäßig bis zum 31.08.übernehmen, also quasi 8 Monate, aus dem Jahr 2021
    Nachzahlung 466,78 €
    Da hat der Vermieter gleich die Heizkostenvorauszahlung um das doppelte erhöht ab 01.05.2022

    Wie verhält es sich jetzt hier in diesem Fall?

    Gruß Paul